Bönnigheim Bebauungsplan: Klare Regeln für die Weststadt

Von Birgit Riecker
Das bereits bebaute Gebiet zwischen Bachstraße, Burgstraße und Cleebronner Straße wird neu geplant – dadurch möchte der Gemeinderat Bönnigheim „wildes Bauen“ verhindern. Foto: /Martin Kalb

Der zweite Vorentwurf für das Gebiet zwischen Bachstraße, Burgstraße und Cleebronner Straße wird am 14. März vorgestellt – das hat der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung beschlossen.

Klare Regeln sollen künftig in der Weststadt für Bauherren gelten. Deshalb beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Bachstraße, Burgstraße und Cleebronner Straße auf den Weg zu bringen.

Der nunmehr zweite Vorentwurf wird in einer Bürgerinformationsveranstaltung am 14. März vorgestellt. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung läuft von 10. März bis 11. April.

Ein bereits bebautes Gebiet

Und warum ist das ein spannendes Thema? „Es handelt sich um bereits bebautes Gebiet“, erläuterte Andreas Tiefau, Geschäftsführer der KMB Plan Werk Stadt in Ludwigsburg.

Und genau dort möchte der Gemeinderat „wildes“ Bauen verhindern. Deshalb musste zunächst der Bestand, der übrigens unberührt bleibt, genau aufgenommen werden. „Ziel und Zweck der Planung ist es, die städtebauliche Nachverdichtung und Fortentwicklung zu ordnen“, führte Tiefau aus.

Aus dem Bestand heraus haben sich nun zwei Gebiete ergeben: Der Bereich zwischen der Burgstraße und der Friedenstraße wird als „dörfliches Wohngebiet“ bezeichnet, während der Bereich zwischen Friedenstraße und Keplerstraße als „Allgemeines Wohngebiet“ definiert wird. Im dörflichen Wohngebiet gibt es landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe, für die andere Regeln gelten als im reinen Wohngebiet. Vorgeschlagen werden nun maximale Gebäudelängen von 23 Metern, Wohnhäuser mit höchstens zehn Wohneinheiten, Fassadenbegrünungen auf Wunsch, Stützmauern und Böschungen mit höchstens 75 Zentimetern. Gefordert werden 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit. Die Zufahrtsbreite zu den Grundstücken wird auf höchstens 50 Prozent festgelegt, die Dachneigung darf im allgemeinen Wohngebiet bis zu 35 Grad betragen.

Im dörflichen Wohngebiet sind bis zu 45 Grad erlaubt. Die Gebäudehöhe soll bei höchstens 12,50 Metern liegen. Dazu gibt es im Textteil des Vorentwurfs noch einige weitere Festsetzungen.

Grünes Dach oder Solaranlage

„Können Bauherren statt einem begrünten Dach auch eine Solaranlage installieren?“, wollte Stadträtin Dorothea Bechtle-Rüster (SPD) wissen. Eine Kombination aus beidem sei möglich, erläuterte Andreas Tiefau. Lob für den Plan gab es von Stadtrat Michael Gerdes (UWG), der die „Nachverdichtung mit Bedacht“ begrüßte. Die Reduzierung des Grenzabstands für großkronige Bäume stießen bei ihm auf Bedenken. Und für die Cleebronner Straße regte er abgestufte Höhen an. „Wir wollen keine Häuserschlucht an der Cleebronner Straße“, bekam er Schützenhilfe von Christa Häußer (FWV/CDU).

„Wir nehmen die Anregungen auf und beraten sie dann nach der Anhörungsrunde“, versicherte Bürgermeister Albrecht Dautel dem Gremium.

Einfahrtsverbot ist möglich

Dies gilt auch für die Anregung von Stadtrat Hans-Martin Jäger (UWG), der Größe und Anzahl der Wohnungen in der Schiller- und Kernerstraße näher beleuchtet und ein Einfahrtsverbot über die Ecke Burgstraße/Bachstraße geprüft haben möchte.

 
 
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