Bönnigheim Problematische Festlegung beseitigt?

Von Birgit Riecker
Der Technische Ausschuss empfiehlt einen erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die Weststadt zu fassen. Foto: /Martin Kalb

Der „Bebauungsplan Weststadt“ in Bönnigheim könnte bald in Kraft treten.

Bereits zum neunten Mal stand der „Bebauungsplan Weststadt“ zur Beratung in den Gremien des Gemeinderats an. Und möglicherweise schaffte der Technische Ausschuss nun den Durchbruch: Es gab eine einstimmige Empfehlung an den Gemeinderat, einen erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

Wo liegen die Schwierigkeiten? Im „Bebauungsplan Weststadt“ soll das bereits bebaute Gebiet zwischen der Cleebronner Straße, der Burgstraße, der Bachstraße und dem östlichen Streifen der Keplerstraße erfasst werden.

Gemeinderat strebt geordnete städtebauliche Entwicklung an

Der Gemeinderat möchte in dem Gebiet, das bislang ohne Bebauungsplan ist, eine geordnete städtebauliche Entwicklung auch in Bezug auf eine Nachverdichtung erreichen. Dabei sollen Benachteiligungen vermieden und Wildwüchse ausgeschlossen werden.

Daher wurde zunächst der Bestand erhoben und dann der Versuch gestartet, einheitliche Regelungen zu formulieren. Lange gab es dabei keine Einigkeit, wie hoch Stützmauern entlang der Straßen werden dürfen. Das ist von großer Bedeutung, wenn man den Gebietscharakter in der nach Süden fallenden Bebauung erhalten will.

Anhand von Profilzeichnungen erläuterte Planer Andreas Tiefau vom Büro KMB die Auswirkungen. „Die Vertagung hat sich gelohnt“, befand Stadtrat Michael Gerdes (UWG). „Das machen die Schnitte deutlich.“ Und so einigte man sich schließlich auf Stützmauern oder Böschungen mit einer Höhe von 75 Zentimetern. Danach soll es zwei Meter hinein ins Grundstück eben bleiben, bevor weitere Mauern oder Böschungen bis zu einer Höhe von 1,25 Metern erlaubt sind. „Es macht schon einen Unterschied, ob man vom Haus auf die Terrasse oder den Balkon geht“, machte dabei Stadtrat Hans-Martin Jäger (UWG) deutlich. Vor allem ihm und seinen Argumenten vertraute der Rat bei der Stützmauerfrage.

Kleinere Änderungen, wie vom Landratsamt oder der Handwerkskammer gefordert, betreffen die Festlegung der Bezugshöhe, die Zulässigkeit von Nebenanlagen im Westen und die Zulässigkeit von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich beeinträchtigen.

Wenn der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung der Empfehlung des Technischen Ausschusses folgt, wäre es möglich, dass der Bebauungsplan nach dreieinhalbjähriger Bearbeitungszeit Anfang nächsten Jahres in Kraft treten kann.  Birgit Riecker

 
 
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