Im Rechtsstreit zwischen der Unabhängigen Wählervereinigung (UWG) und der Stadt Bönnigheim ist eine endgültige Entscheidung gefallen. Die UWG verzichtet auf weitere Rechtsmittel und beugt sich der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart, die Rechtmäßigkeit der Kommunalwahl 2024 anzuerkennen.
Bönnigheim Rechtsstreit: UWG gibt auf
Die Wählervereinigung wird gegen den Gerichtsbeschluss keine Beschwerde einlegen.
Worum geht es? Bei der Kommunalwahl vom Juni 2024 war ein Kandidat auf der FWV/CDU-Liste angetreten, der nach der Wahl aber vor seiner Ernennung die Wählbarkeit wegen Umzugs verlor. Er sei nach Ansicht der UWG aber nicht zurecht in Bönnigheim gemeldet gewesen. Da er bei der Wahl die zweitmeisten Stimmen seiner Fraktion erreicht hatte, fiel ihm ein Sitz zu, den er letztlich nicht antreten konnte. Die UWG wollte in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht verbindlich klären lassen, ob es sein kann, dass seine Stimmen zählen. „Die Gründe dies zu tun, waren zum einen, dass dieses Ergebnis für die UWG beziehungsweise deren Mitglieder selbst und auch für nicht wenige Bönnigheimer Bürger, nicht nachzuvollziehen war“, schreibt die UWG in einer Presseerklärung. Denn würden die Stimmen nicht zählen, wäre das Wahlergebnis falsch, so der Schluss der UWG. Im Nachhinein bedauert die UWG, nicht direkt eine Feststellungsklage erhoben zu haben. Doch man habe Zeit sparen wollen, so ihr Vorsitzender Bernd Altmann.
UWG beklagt Gesetzeslücke
Die Ablehnung des UWG-Antrags sei letztlich nur damit begründet worden, „dass es keine gesetzliche Regelung gebe, die es verbiete, Stimmen, die ein von Anfang an nicht wählbarer Kandidat erhalten hat, bei der Gesamtstimmenzahl der Liste, für die er kandidiert hat, nicht mitgezählt beziehungsweise nicht dort berücksichtigt werden dürfen“, heißt es in der Mitteilung der UWG. Diese kam nun in einem internen Treffen zu dem Schluss, dass es sich „entgegen der Begründung des Verwaltungsgerichtes um eine Gesetzeslücke handele“.
Wegen der nicht absehbaren Dauer des Beschwerdeverfahrens oder einer Feststellungsklage habe sich die UWG entschieden, keine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts einzulegen und auch keine Feststellungsklage zu erheben. Die UWG geht so weit zu folgern, würde „das Verwaltungsgericht doch noch der Rechtsansicht der UWG folgen, dies letztlich zu Neuwahlen führen dürfte“.
Stadt keine Neuwahlen zumuten
Das wolle die UWG bei der jetzt schon vergangenen Zeit weder verantworten noch der Stadt, dem aktuellen Gemeinderat und vornehmlich den Bönnigheimer Bürgern zumuten. Sie betont, dass sie den Gerichtsweg nicht zu Lasten der Stadt, einer Gemeinderatsliste oder einem einzelnen Gemeinderatskandidaten beschritten habe und dass sie die Entscheidung des Gerichts „weiterhin in keiner Weise nachvollziehen“ könne.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart und der Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestätigen, dass die UWG auf Rechtsmittel gegen den Beschluss verzichtet habe. Aber das Verwaltungsgericht Stuttgart weist weiter darauf hin, dass die UWG Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung eingelegt hat. „Es handelt sich dabei um eine Beschwerde gegen den Streitwert“, erklärt Bernd Altmann. Statt 10.000 Euro hätten ja auch 5000 Euro festgelegt werden können. Denn zu dem Streitwert, aus dem sich die Gerichtskosten für die UWG berechneten, kämen ja auch die Anwaltskosten hinzu, die sie als unterlegene Antragsteller zu bezahlen hätten. Ob die Stadt ihre Anwaltskosten geltend mache, sei ihm noch nicht bekannt.
Birgit Riecker