Bönnigheim Tücken der Gemeindeordnung

Von Birgit Riecker
Am 9. September ist die konstituierende Sitzung des Bönnigheimer Gemeinderats. Im Vorfeld gab es einige Irritationen mit der Konsequenz, dass Tobias Schifferer nicht Gemeinderat wird. Foto: /Oliver Bürkle

Tobias Schifferer wurde mit den zweitmeisten Stimmen in der Gemeinderat gewählt. Er kann aber sein Mandat nicht wahrnehmen, da er nicht in Bönnigheim wohnt.

Bei der Gemeinderatswahl am 9. Juni vergaben die Bönnigheimer Wähler sieben Sitze an die FWV/CDU, fünf Sitze an die UWG und jeweils zwei Sitze an die Grünen, die SPD und die Aktiven Bönnigheimer. Dass nun nicht alle gewählten Kandidaten automatisch in den Gemeinderat einziehen können, ist auf den ersten Blick schwer verständlich. Doch die Gemeindeordnung hat ihre Tücken. Und damit auch ihre Opfer.

Für Mandat Job aufgegeben

Denn kandidieren dürfen alle, die mindestens 16 Jahre alt, Deutsche oder Angehörige eines EU-Landes sind und mindestens drei Monate in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben. Für den Einzug in den Gemeinderat gibt es jedoch noch zusätzliche sogenannte Hinderungsgründe. Sie sind in Paragraf 29 der Gemeindeordnung geregelt. Da heißt es beispielsweise, dass Beamte und Arbeitnehmer der Gemeinde nicht gleichzeitig Gemeinderäte sein dürfen. Juliane Stahl, die auf der UWG-Liste mit 1554 Stimmen auf Platz drei ein Direktmandat errungen hat, ist davon betroffen. Die Erzieherin hat sich daher entschieden, ihren Job bei der Stadt Bönnigheim zu kündigen, um in den Rat einziehen zu können. Äußern wollte sie sich dazu nicht.

Ein Bönnigheimer Bürger?

Doch damit nicht genug mit den Problemen um die Gemeinderatswahl. Denn Tobias Schifferer erreichte auf der FWV/CDU-Liste mit 1899 Stimmen das zweitstärkste Ergebnis von allen Kandidaten und damit ebenfalls ein Direktmandat. Doch das wurde von Bürgern im Nachhinein in Zweifel gezogen: Ist Tobias Schifferer überhaupt ein Bönnigheimer Bürger? Sein Weingut und sein landwirtschaftlicher Betrieb liegen im Frauenberg. Das ist unumstritten. Doch ist dies auch sein Lebensmittelpunkt, verbringt er dort die meiste Zeit des Jahres oder lebt er länger bei seiner Familie in Erligheim?

„Mir hat man gesagt, das sei geprüft worden und in Ordnung“, sagt er. Belegen lässt sich das auch durch die Aussage von Listenführer Frank Sartorius, der sich um die Prüfung gekümmert hat. Verweisen kann er darauf, dass der Gemeindewahlausschuss, der mit einer Verwaltungsvertreterin und ehemaligen Gemeinderäten aller Fraktionen des seitherigen Gemeinderats besetzt war, den Wahlvorschlag der FWV/CDU zugelassen hat. Nicht im Gemeindewahlausschuss war übrigens Bürgermeister Albrecht Dautel, da er selbst für die Regionalwahl kandidiert hat. „Und es hat auch keine Einsprüche nach der Bekanntgabe des vom Wahlausschuss festgestellten Wahlergebnisses gegeben“, fügt Sartorius an. Und das war damit eigentlich rechtskräftig.

Landratsamt widerspricht

Dennoch sei das Landratsamt Ludwigsburg nun nach genauerer Prüfung, die auch von der FWV/CDU mitangeregt worden sei, zu einer anderen Rechtsauffassung gekommen, nämlich dass Schifferer Erligheimer Bürger sei. „Das ist unverständlich, wir müssen alles tun, um Schaden von Herrn Schifferer abzuhalten“, sagt Sartorius betroffen und verärgert. Schifferer selbst ist entsetzt und sehr enttäuscht von dieser Entwicklung: „Ich habe mich darauf verlassen, dass ich Gemeinderat in Bönnigheim werden kann und wollte es auch wirklich werden“, sagt er. „Es tut mir so leid für meine Wähler, die zurecht nun enttäuscht sind. Alles war geprüft, ich dachte, ich bin wählbar. So etwas wollte ich wirklich nicht.“ In der Konsequenz habe er sich nun nach Erligheim umgemeldet. Damit kann der Gemeinderat in seiner konstituierenden Sitzung am Montag, 9. September, als Nachrücker für ihn Ersatzbewerber Jannik Joos wählen? Vielleicht.

Wird Joos gewählt?

„Wir sind noch in der Prüfung“, sagt Bürgermeister Albrecht Dautel, der die Vorlage für die Sitzung fertigt. Auch bei ihm muss Abgewogen werden: Joos arbeitet als Hausmeister an der Schule, ist damit ebenfalls Arbeitnehmer bei der Stadt. Aber es könnte sein, dass er unter eine Ausnahmeregelung bei den Hinderungsgründen fällt, da er überwiegend körperliche Arbeit verrichtet.

 
 
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