Bönnigheim Unterkunftsgebühren steigen leicht

Von Jonathan Lung
Seit Oktober können in diesen Containern Obdachlose und Flüchtlinge unterkommen. Foto: /Oliver Bürkle

Die Stadt hat die Gebühren für die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte neu berechnet. Während die Pauschale für die Wohnfläche sinkt, steigt die Gebühr für die Betriebskosten deutlich.

Im Bönnigheimer Verwaltungsausschuss hat der von der Stadt vorgeschlagenen Neukalkulation der Gebühren für Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte zugestimmt. Diese war zuletzt vor fünf Jahren im Ausschuss vorgestellt worden.

Hintergrund: Die Liegenschaften der Stadt zur Unterbringung obdachloser Personen und Geflüchteter befinden sich im Stadtgebiet Bönnigheim, in Hofen sowie in Hohenstein. Im Jahr 2024 wurde laut Stadt so zwischen 65 bis zu 94 eingewiesenen Personen ein Obdach gewährt.

Teilweise zahlen die untergebrachten Personen und Familien die jetzt neukalkulierten Miet- und Betriebskosten selbst, teilweise werden sie im Rahmen der Gewährung sozialer Leistungen durch den Landkreis Ludwigsburg übernommen.

Die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte sind eine gemeinsame öffentliche Einrichtung. Daher sind die Gebührensätze für diese Einrichtung einheitlich und ohne Unterscheidung nach Personengruppen zu kalkulieren.

Gebühren für Wohnfläche sowie Betriebskosten

Im Jahr 2019 entschied sich die Stadtverwaltung, die Gebühren in Form einer flächenbezogenen Gebühr je Quadratmeter Wohnfläche und Kalendermonat und einer personenbezogenen Betriebskostenpauschale je Person und Kalendermonat abzurechnen. Die Abrechnungsmethode entspricht einer Alternative des vom Gemeindetag Baden-Württemberg veröffentlichtem Satzungsmusters über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften.

Bei der Neukalkulation der Gebühren im Jahr 2024 nun soll wieder diese Abrechnungsmethode mit der Unterscheidung in flächenbezogene Gebühr und Betriebskostenpauschale angewandt werden, da diese nach Ansicht der Verwaltung für die Gebührenschuldner die gerechteste Maßstabsalternative ist.

Flächenbezogene Gebühr soll aber 2025 sinken

Die hohen Benutzungsgebühren der Wohnfläche im Jahr 2019 ergaben sich durch Mietkosten für angemietete Objekte und hohe Kosten für die Containeranlage in der Lauffener Straße 1/1. Diese Containeranlage wird seit Mitte Oktober 2024 nicht mehr belegt und im November abgebaut. Für die Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten hat sich die Stadt zum Kauf von Containern entschieden. Seit Oktober 2024 ist diese neue Containeranlage in Betrieb. Die Anschaffungskosten der Containeranlage in der Kirchheimer Straße sind Bestandteil der Kalkulation.

Die Betriebskosten steigen hingegen deutlich

Bei den Betriebskosten ergab sich allerdings eine deutliche Steigerung zur Kostenkalkulation im Jahr 2019. Dies ergibt sich, so die Kalkulation, zum einen durch stark gestiegene Kosten für Energie und zum anderen durch die Verbrauchsgewohnheiten der eingewiesenen Personen. Verschwendung oder unsachgemäße Energienutzung fände in den Einrichtungen aber nicht statt, konnte Bürgermeister Dautel eine Nachfrage aus dem Ausschuss beruhigen.

Mit der neuen Kalkulation wird also die flächenbezogene Gebühr pro Quadratmeter Wohnfläche von bisher 12,54 Euro auf 8,39 Euro sinken. Die personenbezogene Betriebskostenpauschale wird dagegen von bisher 78,35 Euro auf 147,26 Euro ansteigen.

Unterm Strich bedeutet das beispielsweise für zwei Personen, die auf 24 Quadratmetern wohnen, werden damit ab kommendem Jahr 495,88 Euro bezahlen; bislang waren es 457,66 Euro. Für sechs Personen auf 79 Quadratmetern ergeben sich daraus Gebühren von 1546,37 Euro statt bisher 1460,76 Euro.

Der Verwaltungsausschuss stimmte der städtischen Vorlage zu.

 
 
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