Bönnigheimer Feuerwehr „Eintreffzeiten werden zu 100 Prozent erfüllt“

Von Jürgen Kunz
In allen Hauptverkehrsstraßen in Bönnigheim gilt nach der Lärmschutzverordnung Tempo 30. Einige Feuerwehraktive aus den Randgebieten der Stadt brauchen jetzt etwas länger, um bei Einsätzen zum Feuerwehrhaus in der Kirchheimer Straße zu gelangen. Foto: /Oliver Bürkle

Tempo 30 verlängert teilweise das Eintreffen von Feuerwehreinsatzkräften am Feuerwehrhaus. Dies wirke sich aber nicht auf die Ausrückzeiten aus.

Eher beiläufig merkte Gemeinderat Frank Müller (Hohenstein) bei der Beratung der Bönnigheimer Verkehrsplanung in der Sitzung des Technischen Ausschusses an, es gebe spürbare Verzögerungen für die Feuerwehraktive, wenn sie bei Einsätzen von ihren Wohnungen/Arbeitsstätten im Stadtgebiet zum Feuerwehrhaus fahren müssen, durch Tempo 30 in den Hauptverkehrsstraße. O-Ton von Häuser: „Inzwischen sind die Kameraden aus Hofen schneller am Feuerwehrhaus, als diejenigen aus dem Stadtgebiet.“

Es habe sich die Besatzung der erstausrückenden Fahrzeuge verändert, sagt der Bönnigheimer Feuerwehrkommandant Mike Etzel auf Nachfrage der BZ, aber „unsere Zeiten, wie wir ausrücken, sind unverändert gut“. Die gesetzlichen Vorgaben, wonach die Feuerwehr nach neun Minuten am Einsatzort sein müsse, würden eingehalten. „Die Ausrückzeiten haben sich nicht verlängert“, ergänzt Etzel. Bei einigen Feuerwehrkameraden – etwa die aus dem Eilingsrain oder Käppele – hätten sich aber die Anfahrtszeiten verlängert, schließlich brauche man bei einer Fahrtstrecke von zwei Kilometern bei Tempo 30 etwa vier Minuten länger, als bei 50 Stundenkilometer, wie etwa aus Hohenstein oder Hofen.

Die Stadtverwaltung habe die Anmerkung von Gemeinderat Müller mit Überraschung zu Kenntnis genommen, da dieses Thema bisher von der Feuerwehr im Rathaus „nicht platziert“ wurde, erklärt Torben Pellkofer vom Fachbereich 2 (Innere Dienste, Bildung und Ordnung). „Auf Nachfrage hat uns Kommandant Etzel mitgeteilt, dass die Ausrückzeiten der Freiwilligen Feuerwehr Bönnigheim weiterhin gut sind und die Eintreffzeiten bei zeitkritischen Einsätzen zu einhundert Prozent erfüllt werden“, so Pellkofer. Richtig sei aber, dass durch die Reduzierung von Tempo 50 auf 30 an einigen „Haupt-/Durchgangsstraßen“ die Feuerwehrkameraden in den betroffenen Gebieten mehr Zeit benötigen, um von ihrem Wohnort zum Feuerwehrhaus zu fahren. Pellkofer: „Dies betrifft in erster Linie die Kameraden aus dem Stadtteil Bönnigheim. Tatsächliche Auswirkungen auf Einsätze der FFW sind aber, wie geschildert, nicht zu verzeichnen.“

Grundsätzlich hätten die Feuerwehrangehörigen notfalls auch bereits auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus das Recht Sonderrechte gemäß der Straßenverkehrsordnung in Anspruch zu nehmen. Sofern andere Verkehrsteilnehmer dabei nicht behindert oder gefährdet werden könne die vorgeschriebene Maximalgeschwindigkeit auch überschritten werden. Er verweist darüber hinaus auf den Lärmaktionsplan, in dem das Thema der sich verlängernden Anfahrtszeiten, am Beispiel des ÖPNV, erörtert wurde. Damals merkte das Landratsamt Ludwigsburg an, dass grundsätzlich mehr Fahrzeuge einen Streckenabschnitt mit 50 Stundenkilometern passieren können, als mit einer verringerten Geschwindigkeit von 30.

Dabei gelte, je länger der Streckenabschnitt wird, umso eher kann sich ein Rückstau bilden. Der Gutachter der Stadt verwies damals auf das Umweltbundesamt: „Bei Einhaltung des Mindestabstands („halber Tacho in Metern“) liegt der zeitlichen Fahrzeugabstand (der auch als Zeitbedarfswert oder Bruttozeitlücke bezeichnet wird) bei Standardbedingungen für Personenwagen sowohl bei Tempo 50 als auch bei Tempo 30 bei 1,8 Sekunden.“ So habe eine Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in den meisten Fällen keinen nennenswerten Einfluss auf die Leistungsfähigkeit einer Hauptverkehrsstraße für den Kfz-Verkehr, so der Gutachter.

 
 
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