Bönnigheimerin vor Gericht Bewährung oder lange Haft für Brandstifterin

Von Petra Häussermann
Beim Prozess gegen eine 65-Jährige (rechts) aus Bönnigheim wurden jetzt vor dem Landgericht Heilbronn die Plädoyers vorgetragen. Foto: /Mario Berger

Weit voneinander abweichende Anträge sind am Dienstag zum Abschluss des Prozesses gegen eine 65-Jährige gestellt worden. 

Weit voneinander abweichende Anträge sind am Dienstag zum Abschluss des Prozesses vor dem Landgericht Heilbronn gegen eine 65-Jährige aus Bönnigheim gestellt worden. So soll die Rentnerin für die absichtliche Brandlegung in ihrer Wohnung am 1. April 2021 nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für fünf Jahre ins Gefängnis. Ihr Verteidiger forderte dagegen eine Bewährungsstrafe.

Zum Abschluss der Beweisaufnahme hatte der psychiatrische Gutachter klargemacht, dass sich die Frau zum Zeitpunkt der Tat weder in einer schweren Depression noch in einer schweren manischen Phase befand. Eine Einschränkung ihrer Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit könne jedoch aufgrund der vorhandenen psychischen Erkrankung nicht ausgeschlossen werden.

„Bemerkenswert uneinsichtig“

„Es ist ein Irrglaube, wenn Sie meinen, Sie sind nicht krank“, wandte sich der Gutachter, Dr. Thomas Heinrich, direkt an die geschiedene Frau, die er zuvor als „bemerkenswert uneinsichtig“ bezeichnet hatte. Zwar sei die seit Jahren diagnostizierte bipolare affektive Störung nicht heilbar. Mit Medikamenten und einer begleitenden Therapie werde die Krankheit mit ihren depressiven und manischen Phasen aber abgemildert.

Während die Staatsanwältin mit vielen Details ihre Ansicht untermauerte, die Frau habe vorsätzlich eine Herdplatte auf beinahe höchster Stufe angelassen und dann ein Frotteetuch und mehrere Lagen Papier daraufgelegt, hielt die Angeklagte fest die Hände gefaltet und den Blick auf den Tisch gerichtet. Mehrfach hatte sie beteuert, „ich habe nichts mit dem Brand zu tun.“ Einen technischer Defekt oder Fremdeinwirkung schlossen Brandsachverständige jedoch aus.

Videoaufzeichnungen gezeigt

Problematisch bewertete die Staatsanwältin auch das Verhalten der Frau nach der Tat: Videoaufzeichnungen von vor dem Haus zeigen, wie sie dort minutenlang offenbar seelenruhig hin- und herläuft, während es im Hintergrund bereits lichterloh brennt. Mit ihrer Tat und ihrem Verhalten habe sie vier Mitbewohner im Dachgeschoss und die Mutter des Vermieters im Erdgeschoss in „unmittelbare Lebensgefahr gebracht“.

Dieser Darstellung widersprach Rechtsanwalt Sven Schmetzer vehement. Seine Mandantin sei ja erst wenige Stunden vor dem Brand in die Wohnung eingezogen, sie habe gar nicht gewusst, dass das Dachgeschoss über ihrer Wohnung vermietet sei. Zudem habe sich nicht feststellen lassen, ob die Ein- und Ausschaltknöpfe des Herds „leichtgängig waren oder nicht“.

Die Angeklagte hat seiner Ansicht nach darüber hinaus Rettungsbemühungen und damit strafrechtlich relevante Reue gezeigt, als sie nach den verstrichenen Minuten den Vermieter aufforderte, „ruf‘ die Feuerwehr“ und ,hol‘ die Mama da im Erdgeschoss raus“. Er forderte eine Strafe im Bewährungsbereich, also maximal zwei Jahre, verbunden mit Weisungen, sich ärztlich behandeln zu lassen. In ihrem Schlusswort sagte die 65-Jährige: „Ich brauche Hilfe ich habe mit Dr. Heinrich gesprochen und würde nach Asperg gehen“.

 
 
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