Im Prozess am Heilbronner Landgericht gegen eine 67-jährige Rentnerin, die ihre Bönnigheimer Wohnung absichtlich angezündet haben soll, hat überraschend der psychiatrische Sachverständige in seinem Gutachten keine Unterbringung der Angeklagten in einer geschlossenen Anstalt bejaht.
Brandstiftung in Bönnigheim Gutachter: Kein Fall für die Psychiatrie
Im Prozess gegen die Rentnerin aus Bönnigheim am Landgericht Heilbronn könnten der Angeklagten nach der Revision nun acht Jahre Haft drohen.
Damit könnte der 67-Jährigen zum wiederholten Mal eine Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung drohen, zu der sie bereits im Dezember 2022 mit milden dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe schuldig gesprochen wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte aufgrund der Revision des Verteidigers der Angeklagten diesen Gerichtsentscheid aufgehoben und zur neuen Verhandlung an das Heilbronner Landgericht zurückgeschickt. Der BGH hatte bemängelt, dass in der Erstinstanz die Möglichkeit einer Einweisung in die Psychiatrie zu wenig berücksichtigt wurde.
Angeklagte sei schuldfähig
Nun hat sich durch das neue psychiatrische Gutachten diese obergerichtliche Auffassung zerschlagen. Der Sachverständige kommt nicht zur Gefährlichkeitsfeststellung. Die 67-Jährige, der vorgeworfen wird, am 1. April 2021 in ihrer Wohnung absichtlich einen Brand entfacht zu haben (die BZ berichtete), handelte nicht in einem psychischen Ausnahmezustand und nicht in einem sogenannten Wahn. Sie sei deshalb zumindest bedingt schuldfähig, heißt es im neuen Gutachten. Die Angeklagte leidet zwar an einer sogenannten bipolaren Störung mit einhergehenden großen Stimmungsschwankungen und manischen Eingebungen sowie Demenz und leichter Alkoholsucht. Das reicht allerdings in psychiatrischer Hinsicht nicht aus, dass sie das Feuer in einem solchen krankhaften Zustand gelegt habe. Genau zu diesem Ergebnis war das Heilbronner Landgericht bereits im ersten Urteil gekommen.
Nach dem Vortrag des Gutachtens gab der Vorsitzende Richter eine vorläufige Einschätzung: Die Angeklagte könne nunmehr wegen schwerer Brandstiftung, bei der Menschen in einem bewohnten Gebäude gefährdet und Sachen zerstört wurden, zu einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren verurteilt werden. Die Angeklagte selbst beteuert allerdings, dass sie das Feuer nicht absichtlich gelegt habe. Die im ersten Prozess verhängten dreieinhalb Jahre Haft sind noch nicht vollstreckt worden da der BGH diesen Schuldspruch aufgehoben hatte.
Die Staatsanwältin beantragte, die Frau wegen besonders schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren zu verurteilen. Gleichzeitig müsse die Angeklagte psychiatrisch ärztlich behandelt werden, um die bipolare Störung in den Griff zu bekommen. Dies könne freiwillig geschehen. Das Urteil soll am 15. Juli gesprochen werden. wic