Bußgelder im Kreis Ludwigsburg Hunderte Corona-Verfahren laufen

Von Frank Ruppert
Schon im März fuhr die Polizei Streife in der Fußgängerzone in Bietigheim, um etwaige Verstöße gegen die Corona-Verordnung zu ahnden. Knapp 28 000 Menschen hat das Polizeipräsidium seither kontrolliert und knapp 2000 Anzeigen erstattet, allerdings im gesamten Präsidiumsbereich, zu dem auch der  Kreis Böblingen gehört.⇥ Foto: Martin Kalb

Verstöße gegen die neuen Corona-Regeln werden vom Landratsamt und den großen Kreisstädten geahndet. Fast 158 000 Euro an Bußgeldern hat allein der Kreis verhängt.

Maskenpflicht, Abstandsgebot oder Betriebsschließungen – die Baden-Württemberger haben in der Corona-Krise etliche Einschränkungen hinnehmen müssen. Welche Verstöße waren die häufigsten? Das Einhalten der Regeln für den Aufenthalt im öffentlichen Raum fiel den Menschen besonders schwer. Das Innenministerium meldete von Beginn der Einschränkungen bis zum 7. Juni insgesamt 28 543 angezeigte Verstöße gegen die Corona-Verordnungen des Landes.

Wie sieht es im Kreis aus? Die BZ hat nachgefragt.

„Aktuell sind etwa 600 Verfahren nach der Corona-Verordnung im Landratsamt Ludwigsburg anhängig. Diese Zahl bezieht sich allerdings nicht auf den gesamten Landkreis, da die großen Kreisstädte in eigener Zuständigkeit Verstöße ahnden“, sagt Frank Wittmer, Sprecher des Landratsamts. Insgesamt wurden demnach Bußgelder über 157 750 Euro festgesetzt.

Zum Vergleich: In Stuttgart gab es nach einer Umfrage bei mehreren Städten zum Stichtag 4. Juni 2875 Verstöße, dabei entfielen 2472 auf verordnungswidriges Verhalten im öffentlichen Raum. Die Verstöße bringen zwar Geld ins Stadtsäckel, aber die Kosten der Gemeinden für die Bekämpfung der Pandemie und die ausgefallenen Einnahmen gehen weit darüber hinaus. So erhält die Stadt Stuttgart seit Beginn der Corona-Einschränkungen bislang fast 780 000 Euro aus Geldbußen – vorbehaltlich Abzügen oder Verfahrenseinstellungen aufgrund von Einlassungen der Betroffenen. Das ist deutlich weniger als die rund zwei Millionen Euro, die an Bußgeldern regulär in einem normalen Monat auch in Corona-Zeiten eingenommen werden.

Die Bußgelder können zwischen 15 und 5000 Euro liegen, je nachdem was geahndet wird. „Billig“ ist die Nichteinhaltung der Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Teuer wird es laut Wittmer, wenn man etwa eine Einrichtung entgegen der Corona-Verordnung betreibt.

Hochphase im Frühjahr

„Die meisten Verfahren wurden in der Zeit von Ende März bis Mitte Mai durch die Polizei angezeigt. Derzeit ist ein deutlicher Rückgang der Anzeigen erkennbar“, sagte der Landratsamtssprecher der BZ.

Bietigheim-Bissingen als große Kreisstadt ahndet die Verstöße selbst. „Derzeit bearbeitet die Verwaltung 312 Ordnungswidrigkeitenverfahren in Zusammenhang mit Corona“, erklärte Anette Hochmuth kürzlich. Die möglichen Bußgelder bewegen sich dabei in einer Spanne von 25 bis 2750 Euro. Allerdings seien bei vielen Verfahren noch keine konkreten Bußgelder festgesetzt, da die Anhörungsverfahren noch laufen.  Am oberen Rand seien bisher in Bietigheim-Bissingen noch keine Bußgelder verhängt. Die Hochphase der Verfahren resultiere auch dort aus dem Monat April und Mai, seither gehe die Zahl der Verstöße deutlich zurück.

In Ludwigsburg führt die Verwaltung mit Stand 15. Juni 442 Corona-Ordnungswidrigkeitsverfahren. Das teilt Sprecherin Karin Brühl auf BZ-Anfrage mit. „Die Bußgeldhöhe für die hauptsächlich vorkommenden Verstöße gegen das Aufenthaltsverbot im öffentlichen Raum beträgt 500 Euro“, so Brühl weiter. Die Hochphase war auch in der Barockstadt im April.

 
 
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