Corona im Landkreis Kreis plant Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen

Von Frank Ruppert
Überall dort, wo der Mindestabstand von 1,50 Meter im Freien nicht eingehalten werden kann, soll künftig im Landkreis eine Maskenpflicht gelten. Im Unterricht an weiterführenden Schulen wird ebenfalls das Maskentragen empfohlen.  ⇥ Foto: Martin Kalb

Sobald der Landkreis zum Risikogebiet wird, gelten schärfere Regeln. Eine neue Verfügung der Kreisverwaltung beschränkt unter anderem private Feiern.

Wir gehen davon aus, dass wir heute die 50er-Marke bei der Sieben-Tage-Inzidenz überschreiten werden“, sagte Landrat Dietmar Allgaier bei einer Pressekonferenz am Dienstagvormittag. Stand 16 Uhr am Dienstag lag der Wert laut Landratsamt bei 46,9. Im Kreishaus rechnet man aber mit dem Überschreiten der Marke in den nächsten Tagen. Deshalb will die Kreisverwaltung eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die strengere Regeln vorsieht sobald die Marke überschritten wird. „Das ist der Beginn der zweiten Welle, aber wir hoffen durch die Maßnahmen die Zahlen wieder senken zu können“, so der Landrat.

Maskenpflicht auf Plätzen

Laut Allgaier soll in der neuen Verfügung festgelegt werden, dass zukünftig auch auf öffentlichen Plätzen eine Maskenpflicht gilt, soweit dort der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann. „Ich denke dabei an eine volle Einkaufsstraße oder einen Wochenmarkt“, erklärt der Landrat. Genaue örtliche Festlegungen wie in Stuttgart wolle man aber nicht treffen. Das könnten die einzelnen Städte und Gemeinden nachholen.  In Ludwigsburg soll in einem Bereich der Innenstadt eine Maskenpflicht gelten, in Bietigheim-Bissingen wird laut OB Jürgen Kessing die Allgemeinverfügung nicht verschärft. „Auf Wochenmärkten gilt dann ohnehin eine Maskenpflicht“, so Kessing.

Obergrenze bei privaten Feiern

Zudem will die Kreisverwaltung private Feiern in gemieteten Räumen auf 25 und in privaten Räumen auf zehn Teilnehmer begrenzen. „Davon gibt es auch keine Ausnahme“, erklärte der Landrat. Beide Vorgaben sind zwingend einzuhalten, Verstöße sollen geahndet werden.

Mund-Nasen-Schutz in Schulen

Vorerst nur eine Empfehlung soll das Tragen einer Schutzmaske im Unterricht an weiterführenden Schulen sein. 37 Schulen im Kreis hätten derzeit Infektionen gemeldet. „Wenn alle Schüler einer Klasse und der Lehrer einen Mund-Nasen-Schutz tragen, muss bei einem positiven Corona-Test nicht die gesamte Klasse in Quarantäne“, stellte Allgaier einen entscheidenden Vorteil dar. Bislang sei durch die Quarantäne-Bestimmungen häufig ein normaler Schulbetrieb nicht mehr möglich. Er wisse aber, dass es oft Kritik an einer Maskenpflicht für Schüler gebe, auch beim Treffen mit den Bürgermeistern am Montag sei diese geäußert worden. Deshalb überlasse man die Entscheidung, ob auch im Unterricht eine Maske zu tragen ist, den Rektoren.  Allgaier schloss nicht aus, dass dies später noch zu einer Pflicht verschärft werden könne.

Keine neue Sperrstunde geplant

Anders als in Stuttgart soll es im Landkreis keine einheitliche Sperrstunde oder ein Alkoholverbot geben. Auch dies könnten die Städte und Gemeinden selbst aber beschließen. In Ludwigsburg soll es  in der Innenstadt außerhalb von Bars und Restaurants ein Alkoholverbot geben, in Bietigheim-Bissingen nicht.

Ballung im Schulverkehr

Wenig Hoffnung machte Allgaier denjenigen, die auf zusätzliche Busse zu Stoßzeiten hoffen. „Wir prüfen derzeit die Konzepte“, sagte er. Für zusätzliche Busse gibt es eigens einen Fördertopf vom Land. Selbst wenn das Geld ausgeschüttet wird und die Unternehmen Personal für mehr Busse haben, verspricht sich der Landrat davon keine Entlastung. Vielversprechender sei eine Staffelung des Unterrichtsbeginns. Das sei aber logistisch kaum zu stemmen für die Schulen derzeit.

Nächste Stufe zündet ab 70

Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz den Wert von 70 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner will sich Allgaier erneut mit den Bürgermeistern treffen.

 
 
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