Corona in Ludwigsburg Stadt verhängt Maskenpflicht

Von bz
Auch im Freien gilt in Ludwigsburg nun eine Maskenpflicht Foto: Martin Kalb

Die angekündigte Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf den Straßen der Innenstadt gilt nun bereits ab diesem Freitag. Beim Kontrollieren hilft dem Ordnungsamt ein privater Sicherheitsdienst.

In der Ludwigsburger Innenstadt muss ab diesem Freitag auch im Freien eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Das Gebiet, in der die Regelung gilt, wird begrenzt durch die Stuttgarter Straße, die Schlossstraße, die Marstallstraße, die Körnerstraße, die Arsenalstraße, die Schillerstraße, die Bahnhofstraße und die Karlstraße. (Details siehe Karte).

Grund für die erweiterte Maskenpflicht sind die steigenden Corona-Infektionszahlen. Im Landkreis Ludwigsburg hat am Mittwoch die Sieben-Tage-Inzidenz – also die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen – den Wert von 51,5 erreicht und damit den kritischen Wert von 50 überschritten. Der Landkreis hat daraufhin eine Allgemeinverfügung mit weitreichenden Beschränkungen erlassen, die am Donnerstag in Kraft getreten ist.

Eine davon besagt, dass im öffentlichen Raum im Freien sowie in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen ist, falls der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Da es in vielen Bereichen der Innenstadt nicht möglich ist, immer einen Abstand von 1,5 Metern einzuhalten, hat die Stadt Ludwigsburg eine generelle Maskenpflicht für die Innenstadt beschlossen, wie aus einer Mitteilung der Stadtverwaltung hervorgeht. Plakate und Flyer informieren demnach über die Maßnahmen, außerdem werde es Lautsprecheransagen in der Innenstadt und am Bahnhof geben.

„Es kommt jetzt darauf an, eine weitere Ausbreitung des Virus zu stoppen“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Matthias Knecht. „Wir alle sind in der Pflicht. Ich weiß, dass diese Regeln die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt beeinträchtigen und damit auch Gastronomie und Einzelhandel treffen können, aber sie sind nötig, um weitergehende Folgen für Gesundheit und Wirtschaft zu verhindern.“

Sicherheitsdienst kontrolliert

Um die Einhaltung der Maßnahmen zu kontrollieren, stockt der städtische Fachbereich Sicherheit und Ordnung sein Personal auf. Die Stadtverwaltung hat außerdem einen privaten Sicherheitsdienst beauftragt, der die Stadt bei den Kontrollen unterstützt. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dies beträgt 70 Euro, wenn man in der Innenstadt keine Maske trägt.

In Bietigheim-Bissingen ist zunächst keine ähnliche Regelung geplant, wie Oberbürgermeister Jürgen Kessing bereits am Dienstag erklärte. Dennoch gilt auch dort eine Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Zudem gilt die Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt.

 
 
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