Coronavirus: Sinkende Inzidenz ermöglicht Lockerungen Ludwigsburg macht wieder auf

Von mat
Jetzt gibt es zahlreiche weitere Lockerungen im Kreis Ludwigsburg. Foto: Simon Granville

Schritte ins normale Leben: Wegen der gesunkenen Inzidenz gibt es im Kreis Ludwigsburg jetzt Lockerungen und Öffnungen. Landrat Dietmar Allgaier bittet dennoch, besonnen zu bleiben.

Ludwigsburg - Von Mittwoch an gibt es im Kreis Ludwigsburg wegen der gesunkenen Sieben-Tage-Inzidenz zahlreiche Lockerungen. „Die Entwicklung der Inzidenz ist erfreulich, sie macht es möglich, Schritt für Schritt ins normale Leben zurückzukehren“, sagt der Landrat Dietmar Allgaier. „Bei aller Freude darüber sollten wir aber vorsichtig bleiben, damit sich das Coronavirus nicht wieder stärker ausbreiten kann.“

Weil die Inzidenz fünf Tage am Stück unter 50 lag, wie das Robert-Koch-Institut am Dienstag bestätigte, treten viele Lockerungen im privaten Bereich, im Einzelhandel, in Sport und Gastronomie und im Hochschul- und Kulturbereich in Kraft. So sind Treffen im privaten und öffentlichen Raum mit zehn Personen aus bis zu drei Haushalten möglich – Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre nicht mitgezählt. Zusätzlich dazu dürfen fünf Kinder bis einschließlich 13 Jahre aus fünf weiteren Haushalten dazukommen, was beispielsweise wieder das Feiern von Kindergeburtstagen ermöglicht.

Darf der Einzelhandel öffnen?

Die Gastronomie darf von 6 Uhr bis 1 Uhr im Innenbereich einen Gast pro 2,5 Quadratmeter bewirten, die Tische müssen 1,5 Meter Abstand haben. Die Außengastro kann unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln öffnen, noch nicht umfänglich geimpfte Gäste müssen aber einen tagesaktuellen Coronatest vorweisen und die Kontaktdaten angeben.

Auch die Einzelhändler können im Landkreis ihre Läden wieder öffnen. Geschäfte mit weniger als zehn Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen aber maximal einen Kunden einlassen, Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern einen Besucher pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche. Läden, die noch größer sind, dürfen pro 20 Quadratmeter einen Kunden einlassen, informiert das Landratsamt. Für den Lebensmittelhandel gelten diese Vorgaben nicht. Es gilt weiterhin die Maskenpflicht, auch vor den Geschäften und auf den Parkplätzen. Die Händler müssen auch regeln, dass der Zutritt gesteuert wird und Warteschlangen vermieden werden. Besondere Verkaufsaktionen sind nicht erlaubt. Die Testpflicht entfällt.

Sind Kultur und Sport wieder möglich?

Freizeitparks und Freizeiteinrichtungen, Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder – innen und außen – können mit Test- und Hygienekonzept und begrenzter Besucherzahl öffnen, Vortrags-, Informations- und Kulturveranstaltungen in Theater, Oper, Kulturhäusern oder Kinos können mit entsprechenden Konzepten mit bis zu 500 Personen außen und bis zu 250 Personen innen stattfinden. Auch Wettkampfveranstaltungen des Spitzen- und Profisports und des kontaktarmen Amateursports darf es im Innen- und Außenbereich wieder geben – ebenfalls mit bis zu 500 Personen außen und bis zu 250 Personen innen. Archive, Büchereien und Bibliotheken, Zoologische und botanische Gärten, Galerien, Gedenkstätten und Museen dürfen ohne Auflagen aufmachen. Im Blüba fällt die Testpflicht für Besucher weg.

Nähere Informationen gibt es auch auf der Website des Landratsamts (www.landkreis-ludwigsburg.de), außerdem unter www.baden-wuerttemberg.de.

 
 
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