Datenschutzbeauftragter zum Corona-Nachweis Brink: „Viele Beschwerden, weil die Lage schwierig ist“

Von Claudia Mocek
Stefan Brink.⇥ Foto: Kristina Schäfer

Der Landesdatenschutzbeauftragte erklärt, wie Nachweise richtig kontrolliert werden sollten.

Die BZ hat den Datenschutzbeauftragten des Landes, Dr. Stefan Brink, zur Erhebung des Impf- und Teststatus befragt.

Regelt das Infektionsschutzgesetz wie die Freiwillige Feuerwehr den Status ihrer Ehrenamtlichen abfragen darf?

Stefan Brink: Ja, das Gesetz hat einen breiten Anwendungsbereich und regelt auch den Umgang innerhalb der kritischen Infrastruktur. 

  Reicht eine Sichtkontrolle des Nachweises oder muss der Impfnachweis hinterlegt werden? 

Der Kommandant muss sich Kenntnis vom Impf- oder Teststatus verschaffen. Hierbei reicht die Sichtkontrolle. Es ist Sache der Beschäftigten, ob diese ihren Impfnachweis vorlegen oder einen Testnachweis.

Ist ein Hinterlegen des Nachweises möglich?

Ja, die Entscheidung darüber liegt aber beim Beschäftigten. Wenn beide Seiten damit einverstanden sind, hat der Datenschutz damit kein Problem.

   Worauf muss geachtet werden, wenn der Nachweis hinterlegt wird?  

Ob es sich um eine Kopie oder eine Fotografie handelt: Der Nachweis muss sicher aufbewahrt werden. Wenn der Nachweis per Mail verschickt werden soll, muss darauf hingewiesen werden, dass es sich um sensible Daten handelt. Diese sollten möglichst nur verschlüsselt versendet werden. Whatsapp-Nachrichten sind zwar verschlüsselt, aber der Einsatz der App ist nicht unbedingt zu  empfehlen. Am sichersten ist es, den Nachweis per Post zu schicken. Wenn man ihn in den Briefkasten einwirft, sollte man einen Vermerk auf den Umschlag schreiben wie „Nur zu öffnen von...“

Was empfehlen Sie Betroffenen, die mit dem Vorgehen des Kommandanten nicht einverstanden sind?

Auf unserer Website gibt es eine Handreichung mit Infos zu dem Thema. Man kann sich auch bei uns anonym über das Vorgehen beschweren. Wir haben gerade viele Beschwerden, weil die Lage schwierig ist. Kaum ein Arbeitgeber schafft es, sich wirklich rechtskonform zu verhalten. Wir können Fälle auch nur prüfen, ohne dass der Arbeitgeber informiert wird. Wir können aber auch Arbeitgeber auf Probleme hinweisen. Das geht bis hin zu Anordnungen, mit denen wir jemanden zum Löschen von Daten auffordern. Letzteres ist bisher noch nicht vorgekommen.

Die Nachweispflicht soll „möglichst flächendeckend und lückenlos“ erfolgen. Was heißt das für den Arbeitsalltag etwa der Feuerwehr?

„Flächendeckend und lückenlos“ steht nicht im Gesetz, sondern nur in den FAQ des Bundesministeriums. Daher würden laut Gesetz Stichproben genügen. Jeder, der mehr macht, kann Schwierigkeiten mit dem Datenschutz bekommen. Gerade große Betriebe prüfen derzeit nicht flächendeckend und lückenlos, sondern stichprobenartig und vernünftig.

 
 
- Anzeige -