Kaum im Amt, entschied der Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Dr. Klaus Krämer, dass die Struktur der Dekanate sich grundlegend ändern soll. Veränderte pastorale Bedürfnisse der Menschen, die kleiner werdende Zahl der Seelsorgerinnen und Seelsorger sowie die finanziellen Ressourcen erforderten Veränderungen. Dazu ist zunächst die Bildung neuer Kirchengemeinden in größeren Raumschaften geplant: Aus 1020 Kirchengemeinden in der Diözese sollen zwischen 50 und 80 sogenannte Raumschaften werden. (die BZ berichtete). Das bedeutet, circa 15 katholische Gemeinden werden zu einer zusammengeführt.
Dekanat Ludwigsburg Steuerungsgruppe für den Wandel
Noch im Laufe 2026 sollen die katholischen Kirchengemeinden ihre Vorschläge zur räumlichen Neutrukturierung des Dekanats machen. Die Realisierung wurde auf Ende 2029 verlegt.
Das Dekanat Ludwigsburg, so gab Dekan Alexander König am Mittwoch offiziell bekannt, soll dann entweder aus zwei großen Kirchengemeinden bestehen oder aber aus drei, wenn das kleine Dekanat Mühlacker hinzugenommen wird. Ludwigsburg und Bietigheim-Bissingen, die beiden größten Kirchengemeinden des bisherigen Dekanats, sollen dabei nicht zusammen in eine Raumschaft kommen, sondern jeweils Sitz einer dieser großen Kirchengemeinde werden. „Mir gefällt der Begriff große Kirchengemeinde besser als der Name Raumschaft, wobei es ja schon darum geht, Raum für eine Seelsorge in neuen Strukturen zu gestalten“, so König.
Bis April sollen die Kirchengemeinden Vorschläge zur räumlichen Bildung der beiden großen Kirchengemeinden an die Steuerungsgruppe des Dekanats, die aus Dekan König sowie den Dekanatsreferentinnen Birgitta Negwer und Anne Braun besteht, weitergeben. Diese sichtet die Vorschläge und nach weiteren Abstimmungen mit den Gemeinden werden sie an den Bischof übergeben, der Ende des Jahres über die Aufteilung der Raumschaften entscheidet.
Realisierung der neuen Struktur erfolgt erst Ende 2029
Allerdings wird die Umsetzung der neuen Struktur nicht, wie geplant, schon Anfang 2027 vollzogen, sondern erst Ende 2029/Anfang 2030. „Die Diözese will den Kirchengemeinden mehr Zeit zur Feinabstimmung, zur Setzung der Schwerpunkte und zur Verteilung der Aufgaben in den Kirchenorten geben“, so König. Auch werden die Kirchengemeinden, die alle Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, nicht wie zuerst vorgesehen, aufgelöst. Sie gehen in die große Kirchengemeinde, die Unionskirche über, die dann die einzige Körperschaft des öffentlichen Rechts ist und über Finanzen, die Verwaltung und die inhaltlichen Schwerpunkte entscheidet. Diese Unionskirche kann sich einen neuen Namen geben, oder den alten behalten. Auch darüber entscheiden dann die betroffenen Kirchengemeinden.
Es sei fast gesetzt, so König, dass dann Bietigheim-Bissingen und Ludwigsburg Verwaltungs- und Hauptsitz der Unionskirche werden. Aber noch ist fast gar nichts sicher außer dass das Dekanat in zwei, maximal drei Raumschaften umgewandelt wird. Die Diözese hat den Kirchengemeinden eine große Mitsprache- und Gestaltungsfreiheit gegeben
Kirchengemeinden arbeiten an den Strukturen der Raumschaft
Momentan arbeiten die einzelnen Kirchengemeinden daran, wie sie die Struktur ihrer Raumschaft sehen. Die 33 Kirchengemeinden des Dekanats Ludwigsburg, die bisher in 13 Seelsorgeeinheiten zusammengefasst sind, sollen im Laufe des Jahres, Vorschläge erarbeiten, wie die künftige große Kirchengemeinde aus sehen soll und mit welchen Kirchengemeinden sie sich gemeinsame Strukturen vorstellen können. Es gelte, so König, gewachsene Strukturen, Kooperationen oder Zusammenhänge zu berücksichtigen. „Dieses Jahr ist das Jahr der Kirchengemeinden“, sagt König. Das Dekanat sei in engem Austausch mit den Gemeinden. Es laufen Gespräche auf verschiedenen Ebenen, um auszuloten, was den Menschen und den Gegebenheiten vor Ort am besten gerecht wird, so König.
Jede Gemeinde muss 30 Prozent ihrer Immobilien abgeben
Die Kirchengemeinden können nicht nur Vorschläge über die Art der Raumschaft und wer dazugehört machen, sondern müssen auch entscheiden, auf welche kirchlichen Immobilien sie verzichten können. Jede Gemeinde muss, so will es Bischof Krämer, 30 Prozent ihres Gebäudebesitzes abstoßen, Kirchengebäude sind von der Regelung ausgenommen, genauso wie Grundstücke oder Kindergärten. „Die Gemeinden entscheiden das ganz alleine, diese Freiheit lassen wir ihnen, wir helfen aber, wenn es zu Diskussionen kommt“, so König.
Kirche werde künftig in weiteren Räumen denken. Die Kirchengemeinden hätten unterschiedliche Formate, die einen geistliche Heimat geben oder eine Plattform, wo die Gläubigen sich zum gesellschaftlichen Engagement austauschen können. „Wenn die Verwaltung in den neuen Körperschaften gut abgedeckt ist mit Gremien und Fachkräften, dann entsteht künftig mehr Raum, am Ort Neues auszuprobieren“, erklärt Alexander König.
