Die Pandemie und der Arbeitsmarkt im Landkreis Ludwigsburg Kurzarbeit in so gut wie jeder Branche

Von Michael Soltys
Die Agentur für Arbeit in Ludwigsburg. Hier melden die Betriebe die Kurzarbeit an und hier erfolgt auch die Abrechnung.⇥ Foto: Martin Kalb

Die Zahlen der Agentur für Arbeit in Ludwigsburg zeigen, wie die Kurzarbeit den Wellen der Pandemie folgt. Auf dem Höhepunkt waren 3721 Betriebe in Kurzarbeit.

Welche Auswirkungen die Corona-Pandemie seit dem vergangenen Herbst auf die Kurzarbeit hat, das lässt sich in der Statistik der Ludwigsburger Agentur für Arbeit deutlich ablesen: Im Oktober 2020 waren im Landkreis Ludwigsburg 1683 Betriebe  in Kurzarbeit, zu diesem Zeitpunkt bezogen 16 379 Beschäftigte Kurzarbeitergeld.

Dann folgten mit dem Anstieg der Inzidenzzahlen die Zwangsschließungen im Einzelhandel, in der Gastronomie, in der Hotellerie und die Einschränkungen in weiten Teilen des öffentlichen Lebens. Konstant ging es in den Folgemonaten deutlich nach oben: Im November waren bereits 2031 Betriebe in Kurzarbeit, im Dezember 2244 und im Januar dieses Jahres 2509. Entsprechend entwickelte sich auch die Zahl der Beschäftigten, die Kurzarbeitergeld bezogen: Von 16 468 im November stieg deren Zahl im Januar 2021 auf 18 705.

Gastronomie,  der Einzelhandel, die Hotellerie, die Konzertveranstalter, die Messebauer – das sind die bekannten Branchen, die seit März 2020 besonders unter dem Rückgang an Arbeit zu leiden hatten. Das unterscheidet die Krise des Jahres 2020/2021 von der Krise des Jahres 2009, als vor allem die Industrie und das verarbeitende Gewerbe Kurzarbeit anmeldeten, erläutert Carolin O’Sullivan, Geschäftsführerin bei der Agentur für Arbeit in Ludwigsburg.

Reaktion mit Versatz

In der Pandemie seien weitere Branchen betroffen, Handwerker beispielsweise, denen Aufträge in privaten Haushalten fehlten, die Mitarbeiterinnen in Kitas, die geschlossen waren, Zulieferbetriebe, die nicht mehr produzieren konnten, sei es, weil Aufträge fehlten, sei es, weil Lieferketten unterbrochen waren. „Wir haben Meldungen aus so gut wie jeder Branche“, sagt O’Sullivan. Selbst im Gesundheitswesen stieg die Zahl der Kurzarbeiter zu Beginn der Krise deutlich an,

Die Reaktion auf die Corona-Zwangsschließungen erfolgt immer mit einem gewissen Versatz, erläutert die Geschäftsführerin. Manche Betriebe zögern und melden die Kurzarbeit nicht sofort an, andere nutzen Reserven an Arbeitszeitkonten, wieder andere meldeten sich wiederholt an.

In manchen Fällen müssen Betriebsvereinbarungen beachtet werden. Oft spürt O’Sullivan in den Betrieben auch eine gewisse Unsicherheit, wie lange Kurzarbeit nötig sein werde. In der aktuellen Phase der weiteren Lockerungen kehrten die Beschäftigten in den massiv betroffenen Branchen wieder an ihren Arbeitsplatz zurück.

Abrechnung nach drei Monaten

Generell sind der Geschäftsführerin keine Aussagen über die Entwicklung seit diesem Frühjahr möglich, da die Betriebe in Kurzarbeit drei Monate Zeit haben, ihre Abrechnungen bei der Arbeitsagentur vorzulegen und erst dann das tatsächliche Ausmaß bestimmt werden kann.  Auch durch die Schlussabrechnung, die erfolgt, wenn die Kurzarbeit beendet wird, können sich Schwankungen ergeben. Für Unternehmen kann dies die Konsequenz haben, dass sie Geld, das sie für die Kurzarbeit erhalten, in Teilen wieder zurückzahlen müssen. „Die Anmeldung von Kurzarbeit und die tatsächliche Abrechnung unterscheiden sich.“

Mit Missbrauch hat dies nichts zu tun, betont O’Sullivan. Sie ist sicher: In großem Umfang gibt es keinen Missbrauch des Arbeitsmarkt-Instruments der Kurzarbeit. Taucht im Einzelfall ein Verdacht auf, „gehen wir dem nach“, sagt sie, auch mit Hilfe von Mitarbeitern im Außendienst.

 
 
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