Dieter Distler aus Bietigheim-Bissingen Ab jetzt: Gemeinsam gegen Riesen-Landtag

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Das Volksbegehren gegen eine Aufblähung des Landtags von Baden-Württemberg wurde zugelassen. Foto: /dpa/Christoph Schmidt

Das von der Initiative um den Bietigheimer Dieter Distler angestrebte Volksbegehren ist zulässig.

Im Herbst 2022 hat der Bietigheimer Dr. Dieter Distler (81) damit begonnen, zusammen mit weiteren Mitstreitern Unterschriften für ein Volksbegehren zu sammeln, mit dem Ziel, eine Aufblähung des Landtags durch das neue Wahlrecht zu verhindern. Auch von einem Rückschlag wegen formaler Fehler bei den Formularen ließ er sich nicht von seinem Vorhaben abbringen. Jetzt kann die Initiative „Landtag verkleinern“ einen Erfolg vermelden: Das angestrebte Volksbegehren wurde mit der erforderlichen Zahl von über 10.000 Unterschriften und erfolgter rechtlicher Prüfung durch das Innenministerium zugelassen.

FDP schließt sich an

Damit nicht genug: Mit der Landes-FDP hat Distlers Initiative jetzt einen Verbündeten gefunden, um dafür zu kämpfen, dass auch das Volksbegehren zum Erfolg wird. Der Landesvorstand der FDP habe einstimmig beschlossen, dass er dieses Volksbegehren ebenfalls unterstützen werde, nachdem sich die rechtliche Klärung der Zulassung einer vergleichbaren eigenen Initiative der Liberalen auf den Herbst verschiebe, heißt es in einer Mitteilung. Das ist für das Gelingen wichtig, denn für die Umsetzung des Volksbegehrens wird Geld benötigt, doch dem von der Initiative gegründeten Verein „Aktive Demokratie“, über den Spenden gesammelt werden sollten, verweigerte das Finanzamt den Status der Gemeinnützigkeit.

„770.000 Unterschriften sind ein dickes Brett. Und wir sind bisher nur ein paar engagierte Bürger, die ihre Freizeit einsetzen. Professionelle Kampagnen können wir uns nicht leisten, aber wir bauen auf eine breite Unterstützung der Menschen im Lande, die sich diese abgehobene Art von Postenversorgung nicht bieten lassen wollen“, sagt Distler.

Die Initiative will verhindern, dass das Landesparlament nach der nächsten Wahl aufgrund der beschlossenen Wahlrechtsreform weit über die Regelgröße von 120 Sitzen hinaus zu einem XXL-Parlament mit bis zu 220 Abgeordneten aufgebläht wird. Sie befürchtet Mehrkosten von 125 Millionen Euro pro Legislaturperiode.

 
 
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