Dürr Systems und das Lieferkettengesetz Wenn die Verantwortung nicht am Werkstor endet

Von Claudia Mocek
Mitglieder des Büdnisses „Gemeinsam für Afrika“ haben am 11. Juni vor dem Brandenburger Tor in Berlin gegen Kinderarbeit in Afrika protestiert. Das Lieferkettengesetz nimmt Unternehmen künftig stärker in die Pflicht, um die Menschenrechte zu schützen.⇥ Foto: Wolfgang Kumm

Was das neue Lieferkettengesetz für Unternehmen wie Dürr Systems aus Bietigheim-Bissingen bedeutet.

Menschenrechte und Umwelt schützen, soziale Mindeststandards einführen, Zwangs- und Kinderarbeit verbieten: Um dies zu erreichen, hat der Bundestag am 11. Juni das Lieferkettengesetz beschlossen. Ab 2023 sind zunächst Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern davon betroffen. Ein Jahr später auch Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern. Neben den eigenen Geschäftsbereichen regelt das Gesetz auch die Zusammenarbeit mit den mittelbaren und unmittelbaren Zulieferer. Die BZ hat bei Dürr Systems in Bietigheim-Bissingen nachgefragt, welche Veränderungen das Gesetz für den Hersteller von Lackieranlagen mit sich bringt.

Das Lieferkettengesetz schreibt fest, dass die Sorgfaltspflicht eines Unternehmens nicht am eigenen Werkstor endet, sondern sich auch auf die Verhältnisse bei den Lieferanten erstreckt. „Diese Verpflichtung nehmen wir an und haben das auch schon in der Vergangenheit getan“, sagt Dürr-Sprecher Mathias Christen. Insofern sei das Gesetz kein Neuland. Es bedeute aber, „dass wir unsere Kontrollstrukturen weiter systematisieren. Wir benötigen dafür zusätzliche Mitarbeiter im Einkauf, Systeme zur Risikoanalyse, zusätzliche Schulungen und klar geregelte Kontroll- und Berichtsprozesse im Unternehmen.“

Der Dürr-Konzern arbeitet mit über 30 000 Lieferanten zusammen, davon etwa 6000 mit nennenswerten Liefervolumina. Ob sie von dem neuen Gesetz betroffen sein könnten, hängt auch vom Land ab, in dem sie ihren Sitz haben: „Der Großteil unserer Beschaffung entfällt auf die Märkte Europa und Nordamerika, die unter Menschenrechtsaspekten meist unkritisch sind“, sagt Christen. In Einkaufsmärkten mit hohem Risiko für Menschenrechtsverletzungen, zum Beispiel einige afrikanische, arabische und südasiatische Länder, sei der Konzern nur in geringem Maß aktiv und besonders vorsichtig.

Kein neues Thema

Die Einhaltung der Menschenrechte sei bei Dürr kein neues Thema. Auch bisher hat Dürr laut Christen bei der Lieferantenauswahl auf die Einhaltung der Menschenrechte geachtet. Zudem existiere ein konzernweiter Lieferantenkodex. Darin mache Dürr deutlich, dass sich Lieferanten ohne Abstriche an Menschen- und Arbeitsschutzrechte zu halten haben.

Künftig müssen große Unternehmen eine Risikoanalyse erstellen, Konzepte entwickeln und Maßnahmen zur Prävention entwickeln. Was heißt das für den Hersteller von Lackieranlagen ab 2023? Die Risikoanalyse und die Bewertung von Lieferanten werden mit Blick auf Menschen- und Arbeitnehmerrechte intensiviert und vertieft, erläutert der Dürr-Sprecher: „Zum Beispiel erarbeiten wir eine umfassendere Lieferantenbewertung, mit der wir die Einhaltung von Menschenrechten und die Arbeitsbedingungen systematisch überprüfen können.“ Dabei sollen sieben Einzelfelder im Fokus der Prüfung stehen, zum Beispiel Kinderarbeit, Entlohnung und Arbeitssicherheit. Bei der Bewertung dieser Themen orientiert Dürr sich an internationalen Indizes, zum Beispiel von Unicef oder der International Labor Organization.

Aber wie kann ein Unternehmen prüfen, ob seine Zulieferer die Bestimmungen einhalten? „Mithilfe des Risikoanalysesystems können wir kritische Lieferanten identifizieren und dort gegebenenfalls auch Vorortkontrollen durchführen lassen“, sagt Mathias Christen: „Wir werden auch E-Learnings für Lieferanten einsetzen, damit die Lieferanten wissen, was wir erwarten und dass wir es ernst meinen.“

Wie groß schätzt das Unternehmen seinen Einfluss in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte ein? „Wir können als einzelnes Unternehmen nichts an strukturellen Missständen in bestimmten Ländern ändern“, sagt Christen: „Aber wir können unseren Lieferanten klar machen, was wir erwarten, und sie entweder bei Verbesserungen unterstützen oder gegebenenfalls Geschäftsbeziehungen einstellen.“ Er ist sich aber sicher, dass die Missstände nicht auf einen Schlag verschwinden werden. Aber je mehr Unternehmen auf die Menschenrechtspraxis bei ihren Lieferanten achten, desto besser.

Viel Aufwand erwartet

Gibt es aus der Bietigheimer Konzernzentrale auch Kritik am neuen Gesetz? Ja, es bringe zu viele Dokumentations- und Berichtspflichten mit sich. „Das erzeugt einen hohen administrativen Aufwand, den wir kritisch sehen“, erläutert Christen: „Außerdem wäre eine europäische Lösung unseres Erachtens besser als ein nationales Gesetz.“

Werden einem Zulieferer schwere Verstöße gegen das Lieferkettengesetz nachgewiesen, muss ein Unternehmen seine Geschäftsbeziehungen abbrechen. Dürr rechnet auch mit dieser Möglichkeit, wenn sich Missstände zeigen und der Lieferant nicht bereit sei, Verbesserungen umzusetzen, erläutert Christen: „Diese Möglichkeit bestand schon in der Vergangenheit, allerdings kann das Lieferkettengesetz für mehr Transparenz sorgen.“

 
 
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