Ein Entzug der Gewerbeerlaubnis wollte Harry Hagen nicht riskieren Tanzschule gibt nach und schließt

Von Rena Weiss
Harry Hagen.⇥⇥ Foto: Werner Kuhnle

Einen Entzug seiner Gewerbeerlaubnis wollte Harry Hagen nicht riskieren und beendete seinen Protest.

Aus Protest gegen die neue Corona-Verordnung und die damit verbundene Schließung seiner Tanzschule im Buch wollte Harry Hagen eben diese offenlassen (die BZ berichtete). Doch nach nur wenigen Tagen beugte er sich dem Druck vonseiten der Stadt, wie der Unternehmer sagt.

„Am Montag und am Dienstag kamen regelmäßig Polizeistreifen vorbei und auch in die Tanzschule hinein, um zu überprüfen, ob wir Kunden da haben“, berichtet Hagen. Tänzer fanden die Beamten keine vor. „Es haben etliche gefragt, ob sie kommen und uns unterstützen sollen.“ Doch mit solch einer Unterstützung drohte auch den Kunden eine Strafe. „Wir haben uns entschieden, die Tanzkurse via Zoom zu machen.“

Ein Grund dafür sei auch ein Telefonat mit Oberbürgermeister Jürgen Kessing gewesen. „Er hat uns darum gebeten, keine Dummheiten zu machen. Er möchte kein Exempel statuieren müssen“, gibt Hagen das Gespräch wieder. Die Rede sei von erwähnten Geldstrafen für die Kunden gewesen, von Geldstrafen für die Tanzschule. Schlimmer noch, der OB erklärte, dass es zu einer Strafanzeige wegen der vorsätzlichen Zuwiderhandlung kommen könne sowie zum Entzug der Gewerbeerlaubnis. „Also im Grunde wird uns gedroht mit allem, was zur Verfügung steht“, fasst es Harry Hagen zusammen und fügt hinzu, „die Drohung des Entzugs der Gewerbeerlaubnis war uns dann doch zu heftig“. Deswegen ist auch die Tanzschule Harry Hagen in der Freiberger Straße nun geschlossen.

Stadtsprecherin Anette Hochmuth bestätigt, dass es ein solches Gespräch mit OB Kessing gab und dieser eben zur Einhaltung der geltenden Regeln riet.

Rückblick: Am Mittwoch veröffentlichte die Bundesregierung einen neuen Bund-Länder-Beschluss. Mit diesem Beschluss und der darauffolgenden Corona-Verordnung wurde die Öffnung aller Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, untersagt. Darunter fällt auch Harry Hagens Tanzschule. Doch dieser wollte das Betriebsverbot und die damit implizierte Verteufelung der Gastronomie und der Freizeitinstitutionen nicht hinnehmen und protestierte, indem er verkündete: „Die Tanzschule bleibt offen.“

In den Sozialen Medien reagierten viele Menschen auf Hagens Widerstand, doch die Meinung blieb geteilt. „Mutig von der Familie Hagen“; „Riesen Kompliment für so viel Zivilcourage und Mut“; „Riesen Hochachtung“, hieß es auf der einen Seite. Andere wiederum kritisierten den „aktiven Rechtsbruch“. „Lieber Herr Hagen, denken Sie gründlich nach. Ihr Vorhaben kann nicht positiv enden“, schrieb ein weiterer Nutzer auf Facebook und fügte hinzu, dass es Harry Hagen nichts nützen werde – womit er Recht behielt.

Harry Hagen will nun aber rechtlich gegen die Schließung vorgehen und hat am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einen Eil-Antrag gestellt, ebenso wie ein Stuttgarter Yoga-Studio. „Wir haben Klage eingereicht“, teilt er auf der Homepage seiner Tanzschule mit. „Bin gespannt, was rauskommt.“

Info Betreibern eines Betriebs, der nach der geltenden Corona-Verordnung im November geschlossen sein muss, droht bei Zuwiderhandlung ein Bußgeld zwischen 250 und 5000 Euro. Laut dem Land Baden-Württemberg beträgt der Regelsatz 500 Euro. Das Abhalten einer Tanzveranstaltung kann den Veranstalter bis zu 10 000 Euro kosten.

 
 
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