Eine Gestaltungssatzung regelt das Anbringen von Fotovoltaik-Anlagen Solaranlagen bleiben Ausnahme

Von Rena Weiss
Das Aussehen des Bissinger Ortskerns von der Flößer- zur Gerokstraße wird durch eine Gestaltungssatzung bestimmt und geschützt. ⇥ Foto: Helmut Pangerl

Der Gemeinderat ist für den Entwurf der Satzungsänderung zur Gestaltung des Ortskerns Bissingen. Kritik wurde jedoch daran geübt, dass es Einschränkungen beim Anbringen von Fotovoltaik-Anlagen gibt.

Wir gießen hier noch nichts in Beton“, sagte Bietigheim-Bissingens Oberbürgermeister Jürgen Kessing wohl als Vorahnung zu den Wortmeldungen der Fraktionen zum Tagesordnungspunkt 3 im Gemeinderat. Gemeint ist damit die Änderung der Gestaltungssatzung Ortskern Bissingen. Die Stadträte fassten am Dienstagabend einstimmig den Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss. Kritik gab es dennoch, und zwar an der fehlenden Hartnäckigkeit im Bereich erneuerbare Energien.

Bisherige Satzung von 1988

„Die bestehende Gestaltungssatzung für den Ortskern Bissingen regelt seit ihrem Inkrafttreten am 4. März 1988 den Schutz und Erhalt des historischen Ortskerns Bissingens hinsichtlich seiner besonderen geschichtlichen, städtebaulichen, architektonischen und künstlerischen Bedeutung“, heißt es in der Sitzungsvorlage. Ziel dieser Satzung sei es, das charakteristische Ortsbild der Bissinger Ortsmitte zu bewahren, die typischen baulichen Gestaltmerkmale zu erhalten oder wieder aufzunehmen und so das identitätsstiftende Ortsbild zu sichern und zu fördern. Das sei in den vergangenen 30 Jahren auch gelungen, so die Stadtverwaltung in der Sitzungsvorlage.

Stadtrat und SPD-Fraktionsvorsitzender Thomas Reusch-Frey nannte als gelungenes Beispiel das alte Rathaus in der Flößerstraße, das von der Bietigheimer Wohnbau saniert wird (die BZ berichtet). „Es entwickelt sich zu einem Juwel.“ Es lohne sich, etwas für die Erhaltung des Ortskerns zu tun, führte Reusch-Frey weiter aus. Allerdings kritisierte er die Einschränkungen im Bereich Fotovoltaik-Anlagen.

In der Satzung von 1988 war es nicht erlaubt „Anlagen zur Gewinnung von Sonnen- und Umweltenergie über der Dachhaut anzubringen“. Ausnahmen konnten nur dann zugelassen werden, wenn diese vom öffentlichen Verkehrsraum nicht gesehen wurden. „Nicht zulässig sind Anlagen, die den Eindruck glänzender oder spiegelnder Oberflächen hervorrufen.“ In der nun beschlossenen Änderung blieb es bei einer Ausnahmeregelung. Solarthermie- sowie Fotovoltaik-Anlagen können ausnahmsweise zugelassen werden, „in dem zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen notwendigen Umfang“. Allerdings müssen sie ins Dach integriert werden und in einer matten, der Farbe des Daches angepassten Oberfläche ausgeführt werden.

„Heute und morgen müssen wir mehr tun, um den Klimawandel zu stoppen“, sagte Reusch-Frey und ergänzte, dass Fotovoltaik-Anlagen (FV-Anlagen) nicht die Ausnahme sein sollten, sondern der Normalfall. Die SPD forderte daher, dass die Satzung diesbezüglich geändert werde, um damit ein klares Signal an die Bevölkerung zu senden.

Das Regierungspräsidium teilte zudem der Stadt mit, dass es nicht zulässig sei, Energiegewinnungsanlagen, insbesondere FV-Anlagen, auf zum öffentlichen Straßenraum hin sichtbaren Dachflächen gänzlich auszuschließen. Allerdings sei es möglich, eine sogenannte ortsbildgerechte Gestaltung dieser Anlagen zu fordern und das tut die Stadt mit dem Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss. Zudem soll die ausnahmsweise zugelassene Errichtung einer FV-Anlage sich maximal auf die Verpflichtung aus dem sogenannten Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) beziehen, nach Ausschöpfung sämtlicher alternativer Maßnahmen.

SPD gegen Reglementierung

Das EWärmeG sieht vor, dass 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt wird. Für die SPD-Fraktion ist das zu wenig. Die Stadt solle hier keine Reglementierung aufstellen, sondern so viel Erzeugung von erneuerbarer Energie erlauben wie möglich – unabhängig von der Quelle.

Auch die FDP-Fraktion kritisiert die Überarbeitung der Satzung diesbezüglich. Zur Zeit der ersten Satzung seien erneuerbare Energien noch ein Fremdwort gewesen, mittlerweile ein ständiger Begleiter. Stadtrat Dr. Arno Steiner erklärte für seinen abwesenden Fraktionsvorsitzenden Götz Noller, dass es verschiedene Möglichkeiten gebe, den gesetzlichen Richtweg zu erfüllen. Hierzu zähle auch die Regelung für Pelletheizung und deren Schornsteine, die ebenfalls optisch reglementiert sind.

CDU-Stadtrat Jürgen Weller zeigte Unverständnis für die Kritik, da diese Dinge bereits im Technischen Ausschuss diskutiert worden seien. Auch OB Kessing besänftigte und erklärte, dass von der Stadtverwaltung geprüft werde, inwieweit die Einwände der FDP und der SPD in die Satzungsänderung integriert werden könnten. Aktuell wurde nur über den Entwurf abgestimmt.

Info Die Gestaltungssatzung umfasst einen Bereich der grob von der Flößer-, der Kreuz-, der Gerok-, der Kelter- sowie der Kilianstraße eingegrenzt wird. Der genaue Plan ist online bei den Sitzungsunterlagen des Gemeinderats anzusehen.

www.bietigheim-bissingen.de

 
 
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