Einigung in Sachsenheim Kirchturmpolitik hat gutes Ende gefunden

Von Martin Hein
Künftig beteiligt sich die Stadt mit 35 Prozent an den Kosten für die Instandhaltung an den Glocken, der Kirchturm-Uhr und des Kirchturmes in Großsachsenheim und Häfnerhaslach (Foto). Seither waren es 50 Prozent. Foto: /Martin Kalb

Seit 2016 ringen Kirche und Stadt um die Beteiligung an den Instandhaltungskosten der Glocken, Uhren und Türme der Kirchen in Großsachsenheim und Häfnerhaslach. Nun hat man sich geeinigt.

Lange hat es gedauert, bis sich Stadt und Kirche über die künftige Beteiligung der Stadt an der Instandhaltung der Kirchtürme in Großsachsenheim und Häfnerhaslach einigen konnte.

Die Verträge sind alt, sehr alt. In Großsachsenheim wurde 1891 vereinbart, dass sich die Stadt mit jeweils 50 Prozent an den Instandhaltungskosten für die Kirchturmglocken, die Kirchturm-Uhr und dem Kirchturm beteiligt. Für Häfnerhaslach gibt es eine identische Vereinbarung aus dem Jahr 1887. Auch dort wurde seinerzeit festgelegt, dass sich die Gemeinde ebenfalls zu 50 Prozent an den Kosten für die Instandhaltung von Glocken, Uhr und Kirchturm beteiligt. Diese Vereinbarungen hatten bis 2013 Bestand.

„Damalige Nutzung entfallen“

In einem Grundsatzurteil vom November 2013 hat sich der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit den so genannten Kirchbaulasten bürgerlicher Gemeinden befasst und kam zu der Feststellung, dass die damaligen Nutzungen vor allem die Tageszeiteinteilungs-, Zeitansage- und Alarmierungsfunktion der Kirchtürme, Glocken und Uhren nahezu vollständig entfallen sei. Deshalb könne eine Aufrechterhaltung der Beteiligungsquote nach dem Maße der Benutzung zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr gehalten werden. Wenig charmant in Beamtendeutsch ausgedrückt hat man einen Bedeutungsverlust von Turm, Turmuhr und Glocken für weltliche Zwecke festgestellt.

2016 hat sich auch der Sachsenheimer Gemeinderat mit den Ortschafts- und Bezirksbeiräten mit dem Thema befasst und sich auch mit den Kirchenvertretern ausgetauscht. Es war ein, aus heutiger Sicht, langes Hin und Her. Gespräche mit Vertretern der Kirche wurden geführt und die unterschiedlichen Positionen schriftlich ausgetauscht. Im Juli 2021 fand ein erneutes Gespräch mit den Kirchenvertretern, dem Dekan des evangelischen Kirchenbezirks Vaihingen-Ditzingen, des Oberkirchenrats der evangelischen Landeskirche, Vertretern der Verwaltung und des Gemeinderats statt. Allmählich zeichnete sich ein Kompromiss ab.

An Mustervereinbarung orientiert

Mit Blick auf eine Mustervereinbarung der Stadt Rottenburg am Neckar und der Diözese Rottenburg-Stuttgart einigte man sich darauf, dass die seitherige städtische Kostenbeteiligung von 50 Prozent auf künftig 35 Prozent reduziert wird. Der Oberkirchenrat und die Kirchengemeinderäte der Kirchengemeinden Großsachsenheim und Häfnerhaslach haben schließlich den Vereinbarungsentwürfen zugestimmt.

Nun legte die Verwaltung dem Gemeinderat diese Entwürfe zur Beschlussfassung vor. Zunächst ergriff Pfarrer Dieter Hofmann das Wort: „Wir sind sehr dankbar für diese einvernehmliche Lösung“. Gespräche zwischen Kirche und Stadtverwaltung hätten 2016 nicht stattgefunden. Man sei damals vollkommen überrascht worden, erinnert sich Hofmann, „Ich würde mich freuen, wenn sie der Vereinbarung zustimmen könnten“.

Nach Ansicht von Lothar Makkens (FWV), hat die Sachsenheimer Kirchturmpolitik jetzt ein gutes Ende gefunden. Die ganze Angelegenheit habe sich gut entwickelt und man sei fair miteinander umgegangen. Das einzig Negative sei der Umstand, dass es so lange gedauert habe.

Thomas Wörner (GLS) kündigte an, die Vereinbarung abzulehnen. In 50 Jahren habe man es nicht geschafft, alle Kirchen gleich zu stellen. Man habe nur die Kirchen in Häfnerhaslach und Großsachsenheim berücksichtigt. Bürgermeister Holger Albrich erwiderte, dass er keinen Auftrag gesehen habe, darüber hinaus zu gehen und es bleibe jeder Kirchengemeinde unbenommen, Anträge zu stellen. Wörner wies darauf hin, dass er als Kompromiss eine 20-prozentige Kostenbeteiligung bei allen Kirchen vorgeschlagen habe. Pfarrer Hofmann antwortete, dass die meisten Gemeinden die Verträge nicht verändert hätten und der Oberkirchenrat nicht unter 35 Prozent gehen wollte und somit 20 Prozent abgelehnt hätte. Der Vereinbarung wurde schlussendlich mit 21 Ja und einer Nein-Stimme mehrheitlich zugestimmt.

Vereinbarung gilt rückwirkend

Die nun getroffene Vereinbarung gilt rückwirkend ab Januar 2020.

Demzufolge beteiligt sich die Stadt Sachsenheim mit 35 Prozent an den Kosten der laufenden Sanierung des Kirchturmes der Großsachsenheimer Kirche.

Bei den Kirchen in Ochsenbach Hohnehaslach und Kleinsachsenheim bleiben die alten Verträge bestehen: Die Vereinbarung über eine Kostenbeteiligung an der Kleinsachsenheimer Kirche aus dem Jahr 1903 sieht einen jährlichen Pauschalbetrag von 40 Euro für Glocken, Uhr und Turm vor.

Für die Hohenhaslacher Kirche wurde 1891 eine Kostenübernahme von 50 Prozent bei den Glocken und fünf Euro Pauschal für Glocken und Turm vereinbart.

Seit 1890 trägt die Gemeinde Ochsenbach und seit dem Zusammenschluss die Stadt Sachsenheim 33 Prozent der Instandhaltungskosten an den Glocken und der Uhr. Entsprechende Vereinbarungen für die katholischen und anderen freien Kirchen in Sachsenheim gibt es nicht.

 
 
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