Entscheidung Nun doch Verzicht aufs Vorkaufsrecht

Von Birgit Riecker
Für das Gebäude Schmale Gasse 7 (mit Vordach) wird die Stadt nun doch nicht das Vorkaufsrecht geltend machen. ⇥ Foto: Martin Kalb

In der Diskussion wurden die unterschiedlichen Einschätzungen im Gemeinderat zum Vorgehen „Schmale Gasse 7“ deutlich.

Der Bönnigheimer Gemeinderat musste am Montagabend nachsitzen. Denn Bürgermeister Albrecht Dautel hatte, wie angekündigt, Widerspruch gegen den mehrheitlichen Ratsbeschluss vom 24. Januar, das Vorkaufsrecht in der Schmalen Gasse 7 auszuüben, eingelegt.

In Verwaltungsdeutsch ist die Begründung der Verwaltung klar: Das formal bestehende Vorkaufsrecht wird wegen fehlender materieller Voraussetzungen nicht ausgeübt. Das wiederum heißt, dass der Gemeinderat zwar laut Satzung zuständig ist, das Vorkaufsrecht auszuüben. Das große „Aber“ liegt in der zweiten Hälfte des Satzes: Es liegen keine gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vor. Denn das Vorkaufsrecht gleicht einer Enteignung. Und da gelten strenge Regeln.

So müsste in der bestehenden Sanierungssatzung das Ziel der Stadt definiert sein, dass das besagte Gebäude für eine städtische Einrichtung benötigt werde. „So ein Beschluss ist mir nicht bekannt“, sagte Bürgermeister Albrecht Dautel. „Wenn Sie ihn kennen, nennen Sie ihn mir bitte“, forderte er die Gemeinderäte auf.

In der darauf folgenden Diskussion zog sich ein Riss durch das Gremium. Dorothea Bechtle-Rüster (SPD) befand, dass der Gemeinderat im Bereich der Schmalen Gasse und dem angrenzenden Meiereihof die Einrichtung einer Bücherei in Betracht gezogen habe und dass es daher nach dem Baurecht möglich sein müsse, der Stadt das Gebäude zu sichern. Dem widersprach Albrecht Dautel: Es liege kein Handlungskonzept vor und es gebe keine Planungen für das Nachbargrundstück zum städtischen Gebäude Schmale Gasse 9.

Intensive Diskussion

Während nun ein Großteil der Gemeinderäte der Meinung war, „die Katz isch de Boom nuff“, also die Sache ist entschieden, versuchte Gemeinderat Markus Stahl (UWG) deutlich zu machen, dass der Gemeinderat besser wisse, was für die Entwicklung der Stadt richtig sei, als die Rechtsaufsicht. Denn diese hatte bereits im Vorfeld wissen lassen, dass der Widerspruch des Rathauschefs von ihr befürwortet werde. Stahl und sein Ratskollege Hans-Martin Jäger wiesen eindrücklich darauf hin, dass die Stadt auch gerichtlich gegen die Rechtsaufsicht vorgehen könne.

Ein weiterer Disput entwickelte sich aus der Aussage von Jochen Türk (Grüne), der darauf hinwies, dass die Stadt noch sehr viele Bauprojekte vor sich habe und die Schmale Gasse 7 daher erst einmal gar nicht angesagt sei. Michael Gerdes (UWG) widersprach ihm heftig: Der Gemeinderat müsse in einem längeren Zeitraum denken und rechtzeitig planen. Rechtzeitig Bebauungspläne aufzustellen war auch ein Anliegen von Hans-Martin Jäger, der explizit die Gerbergasse ansprach und dafür Widerspruch von Kämmerer German Thüry erntete: Das sei nicht vergleichbar. Das sanierte Gebäude in der Schmalen Gasse 7 sei kein „städtebaulicher Missstand“, dem man begegnen müsse.

Handlungsfähigkeit eingefordert

„Wir müssen reagieren und handlungsfähig sein“, so Jägers generelle Forderung für die Zukunft. Und Dorothea Bechtle-Rüster betonte, dass der Gemeinderat eine aktualisierte Liste der städtischen Gebäude benötige, einen gemeinsamen Stadtrundgang machen sollte und dann rechtzeitig handeln solle. Christa Häußer (FWV/CDU) meinte, da das Gebäude Schmale Gasse 7 auch unter Denkmalschutz stehe, solle es so gelassen werden, wie es sei. Hans-Martin Jäger fuhr ihr in die Parade: „Denkmäler kann man auch abreißen.“

„Preis zu hoch“

Für Karin Brenzke-Rösinger (Grüne) kam die Diskussion zu spät. Es gebe jetzt einen Verkaufsvertrag und der Preis für das Grundstück sei zu hoch. „Die Stadt hat hier kein Ermessen“, stellte Dautel erneut klar. Es sei eine „gebundene Entscheidung“ zu treffen. Die Stadtverwaltung sei außerdem der Anregung des Gemeinderats, das Gespräch mit den Käufern zu suchen, nachgekommen. „Es gibt allerding noch kein Ergebnis. Sobald dies vorliegt, wird der Gemeinderat nichtöffentlich informiert, wie es bei Grundstücksangelegenheiten üblich ist“, sagte Thüry.

Bei der abschließenden Abstimmung votierten die Gemeinderäte Hans-Martin Jäger, Markus Stahl, Dittmar Zäh, Michael Gerdes und Jens Hofäcker (UWG) sowie Dorothea Bechtle-Rüster (SPD) und Frank Sartorius (FWV/CDU) für die Ausübung des Vorkaufsrechts. Die Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder stimmte zusammen mit dem Vorsitzenden des Gemeinderats, Bürgermeister Albrecht Dautel, dafür, auf die Ausübung des Vorkaufsrechts zu verzichten.

 
 
- Anzeige -