Erligheim „Jetzt können die Bürger nach den Messbescheiden rechnen“

Von Jürgen Kunz
40 Prozent der Immobilienbesitzer in Erligheim müssen nach Erhebungen des Kämmerers eine höhere Grundsteuer bezahlen Foto: /Martin Kalb

Auch Erligheim hat neue Grundsteuer-Hebesätze beschlossen. Eine Vergleichbarkeit unter Kommunen gibt es laut Bürgermeister Schäuffele nun nicht mehr.

Ab dem 1. Januar wird die Grundsteuer B in Baden-Württemberg nach dem neuen „modifizierten Bodenwertmodell“ erhoben. Da diese auf der Basis des Grundsteuermessbetrags für jedes einzelne Grundstück erhoben wird, müssen alle Kommunen ihre Hebesätze neu beschließen – mit der Maßgabe, dass durch die neuen Hebesätze die künftigen Steuereinnahmen der Gemeinde aufkommensneutral sind.

„Die Hebesätze bei der Grundsteuer B sind zukünftig zwischen einzelnen Gemeinden nicht mehr vergleichbar“, erklärte Bürgermeister Rainer Schäuffele in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Für die Berechnung der künftigen Hebesätze B hat das Finanzministerium online das Transparenzregister zur Verfügung gestellt. Dessen Angaben sind zwar unverbindlich, geben aber kommunalen Verwaltungen Anhaltspunkte, wie sie die Grundsteuer insgesamt auf einem stabilen Niveau halten können. Für die Berechnung greift dieses Register zurück auf die alten Grundsteuermessbeträge, die Hebesätze aus dem Jahr 2024 sowie die Grundsteuermessbeträge, die die Finanzämter für die neue Grundsteuer bislang ermittelt haben.

Nach dem „Transparenzregister“ ergeben sich aufkommensneutrale Hebesätze in Baden-Württemberg zwischen 63 und 1300 Prozent, da die Strukturen der Gemeinden – nach Gewerbebetrieben, Bauplätzen oder Mehrfamilienhäuser – sehr unterschiedlich sind sowie auch deren geografische Lage in Ballungsräumen oder im ländlichen Raum.

Grundsteuer B

Die Gemeinde Erligheim hat aus der Grundsteuer B im Jahr 2024 rund 405.300 Euro (2023: rund 394.000 Euro) eingenommen. Für die Grundsteuer B liegen derzeit für 96,8 Prozent der Fälle neue Steuermessbeträge vor, was einer Summe von 141.056 Euro entspricht. Mit einem geschätzten Betrag von 5319 Euro für noch ausstehende Messbeträge ergibt sich nach den Berechnungen von Kämmerer Markus Klein ein Gesamtbetrag von 146.375 Euro. Nimmt man den Sockelbetrag von rund 380.000 Euro als Grundsteueraufkommen zugrunde, ergibt sich für Erligheim ein Hebesatz von 260 Prozent.

Nach dem sogenannten Transparenzregister ergibt sich ein Hebesatzkorridor von 226 bis 250 Prozent, allerdings geht dieses auch von einem höheren neuen Messbetrag in Höhe von 158.000 Euro aus.

Nach Einschätzung des Erligheimer Kämmerers liegen die Gründe für eine Abweichung vom Hebesatzkorridor des Transparenzregisters, trotz angestrebter Aufkommensneutralität, unter anderem daran, dass bei der Berechnung des Finanzministeriums ausschließlich Grundsteuerobjekte berücksichtigt wurden, bei denen sowohl nach altem Recht als auch nach neuem Recht ein Messbetrag festgesetzt war.

„Bei etwa 40 Prozent der Grundstücke erhöht sich die jährliche Grundsteuer. Bei drei Grundstücken um das 20-fache, bei etwa 35 Grundstücken um das zehnfache und bei einem Grundstück um das 75-fache des bisherigen Wertes“, hat Klein ermittelt. Bei 60 Prozent der Grundstücke in Erligheim reduziere sich die Grundsteuer.

Gewinner und Verlierer

Nach Einschätzung von Bürgermeister Schäuffele gehören gewerblich genutzte (also bebaute) Grundstücke, der Geschosswohnungsbau und Häuser auf kleinen Grundstücken, wie etwa Reihenhäuser oder Doppelhaushälften, zu den „Gewinnern“ der neuen Grundsteuer. Verlierer seien unbebaute, baureife Grundstücke (Bauplätze für Wohnbau und Gewerbe sowie Häuser auf verhältnismäßig großen Grundstücken.

Grundsteuer A

Die Bewertungsregelungen für die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke entsprechen dem Bundesmodell, die Bewertung erfolgt auf Basis eines typisierenden durchschnittlichen Ertragswertverfahrens. Wie Schäuffele erklärte, liegen für diese derzeit für 73,5 Prozent der Fälle neue Steuermessbeträge in Höhe von 2116 Euro vor. Die bisherigen Messbeträge lagen bei 3238 Euro was einer Verringerung von rund 35 Prozent entspricht.

Das Aufkommen der Grundsteuer A in der Gemeinde Erligheim lag bislang bei rund 17.000 Euro im Jahr. Für aufwandsneutrale Einnahmen aus der Grundsteuer A legte der Gemeinderat auf Verwaltungsvorschlag den Hebesatz auf 550 Prozent fest.

Gewerbesteuer

In Erligheim ist der Hebesatz bei der Gewerbesteuer (wie auch Grundsteuerhebesätze) seit dem Jahr 2005 unverändert bei 350 Prozent. Schäuffele: „Im Hinblick auf die ständig wachsenden Aufgaben, die Pflicht den Haushalt auszugleichen sowie den großen anstehenden Investitionen in die Infrastruktur ist es aus Sicht der Verwaltung gerechtfertigt, den Hebesatz zu überprüfen.“ Im Hinblick auf die Durchschnittswerte sowie den Werten der umliegenden Gemeinden erscheint, so der Bürgermeister, eine Erhöhung des Hebesatzes auf 380 Prozent als angemessen. Als Beispiele wurden in der Sitzungsvorlage Kirchheim mit 380 Prozent, Bönnigheim (400), Freudental (360), Löchgau (360) und Walheim (390) genannt.

In Summe keine Mehreinnahmen

Der neue Hebesatz entspricht einer realen Erhöhung um rund 8,6 Prozent. Der Mehrertrag beträgt etwa 154.000 Euro, allerdings zeige die aktuelle Tendenz der wirtschaftlichen Entwicklung laut Schäuffele, dass sich durch diese Erhöhung die gleichen Gewerbesteuereinnahmen (2024: 1,8 Millionen Euro) ergeben.

Info

Das Boris-BW ist das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg. Dort können die jeweiligen Bodenrichtwerte Grundsteuer B für ein Flurstück abgefragt werden.

www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw

 
 
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