Auf dem Stuttgarter Frühlingsfest war der Konsum verboten, beim Oktoberfest soll er ebenfalls untersagt werden. Das Cannabisgesetz der Bundesregierung gestattet zwar den Konsum des Rauschmittels im öffentlichen Raum, schränkt diesen aber zugleich auch wieder ein. Über den Umgang mit der Droge auf öffentlichen Festen trifft das Gesetz jedoch keine Aussage.
Feste im Kreis Ludwigsburg Cannabis-Verbot auf dem Pferdemarkt geplant
Bietigheim-Bissingen will das Kiffen auf dem Fest verbieten. Andere Gemeinden vertrauen auf die gesetzlichen Einschränkungen.
Die Stadtverwaltung Bietigheim-Bissingen plant daher, den Konsum von Cannabis auf dem Bietigheimer Pferdemarkt vom 30. August bis 3. September pauschal zu verbieten. „Da sich dort auch viele Kinder aufhalten, wäre die Verführung Minderjähriger sonst kaum zu unterbinden“, sagt Pressesprecherin Anette Hochmuth. Eine genaue Verordnung, mit der das Verbot in die Tat umgesetzt werden soll, werde demnach noch erarbeitet. Die Kontrollen sollen jedoch in enger Abstimmung mit der Polizei, die dort ohnehin regelmäßig präsent ist und auch regelmäßig die Einhaltung der Gesetze kontrolliert, vorgenommen werden, so Hochmuth weiter.
Die Stadt Vaihingen wird hingegen zum Maientag am kommenden Wochenende kein zusätzliches Verbot aussprechen. Da der Cannabis-Konsum im öffentlichen Raum in Anwesenheit von unter 18-Jährigen ohnehin von Gesetzes wegen untersagt ist, sei dies bei einem Heimat- und Kinderfest überflüssig. „Was das Weindorf beim Maientag sowie das Festzelt und auch die Fahrgeschäfte am Festplatz betrifft, so könnten die Betreiber noch in Eigenregie ein Cannabis-Konsumverbot aussprechen“, sagt Pressesprecherin Astrid Kniep.
Auch in Ludwigsburg verlässt man sich auf die geltenden Regelungen des Cannabisgesetzes. Bei vielen Veranstaltungsflächen greife das Konsumverbot demnach allein schon aufgrund der Abstandsregelungen zu Schulen und Kinderspielplätzen, wie die Stadt auf BZ-Anfrage mitteilt.
Zur Möglichkeit, den Cannabiskonsum zu bündeln, beziehungsweise einzuschränken befinde man sich aktuell noch im Austausch mit dem Städtetag, heißt es weiter. Möchte ein Veranstalter auf seiner Veranstaltungsfläche mit Zugangsbeschränkung ein Cannabisverbot über das Gesetz hinaus, müsse er dies auch selbst durchsetzen.
Für das Ganerbenfest in Bönnigheim am 20. und 21. Juli werde man keine eigenen Regelungen treffen, stellt Bürgermeister Albrecht Dautel klar. „Es ist ein öffentliches Fest, auf dem sich auch minderjährige Kinder befinden. Ich sehe das Gesetz so, dass somit auf dem Fest nirgends Cannabis konsumiert werden darf, weil überall Kinder sein können.“
Auch in Erligheim will man sich für die Weintage im Juli auf die gesetzlichen Bestimmungen verlassen. „Eigene Regelungen sind nicht vorgesehen“, sagt Bürgermeister Rainer Schäuffele. Minderjährige seien auf den Weintagen erfahrungsgemäß jedoch selten ohne Erziehungsberechtigte unterwegs. Da man keine eigenen Kontrollen leisten können, werden Hinweise auf Verstöße an die Polizei weitergeleitet, so Schäuffele weiter.
Die Stadt Markgröningen sieht keine Notwendigkeit, den Cannabiskonsum zu unterbinden. „Das Verbot ergibt sich schon aus der Tatsache, dass Konsum in Gegenwart von Minderjährigen und auch Aufgrund von Abstandsregelungen zu Schulen und Spielplätzen untersagt ist“, teilt die Stadt mit. Mit den privaten Betreibern und Veranstaltern auf dem Markgröninger Schäferlauf werde die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben kommuniziert und etwaige Regelungen abgestimmt, heißt es weiter.
Oberriexingens Bürgermeister-Stellvertreter Gerd Maisch sagt: „Der Gesetzgeber hat die Regelungen getroffen. Wir sehen keinen besonderen Regelungsbedarf.“
„Für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen bei öffentlichen Veranstaltungen ist grundsätzlich der jeweilige Veranstalter zuständig. Dieser legt fest, ob gekifft werden darf oder nicht, und ist auch verantwortlich dafür, dass sich alle Teilnehmenden an die geltenden Regeln halten“, sagt Steffen Grabenstein vom Polizeipräsidium Ludwigsburg. Die Polizei werde sich aber weiterhin auf Anforderung in die Erstellung von Sicherheitskonzepten einbringen und Kontrollen durchführen, bei denen es auch um die Einhaltung des Cannabisgesetzes geht. Insbesondere die Themen Jugendschutz und Verkehrssicherheit stünden dabei im Fokus.
„Bislang wurde bei größeren Veranstaltungen der Konsum von Cannabis meist untersagt, wie beispielsweise jüngst auch beim Frühlingsfest auf dem Cannstatter Wasen. Soweit mir bekannt ist, haben auch viele Gastronomen den Konsum von Cannabis in Raucherkneipen oder Biergärten bislang verboten. Insofern liegen bislang noch keine belastbaren Daten zur Situation nach dem 1. April vor. Es ist anzunehmen, dass sich das in den nächsten Monaten ändern wird, wenn viele öffentliche Veranstaltungen stattfinden werden“, so Grabenstein weiter.