Flächennutzungsplan im Gemeindeverwaltungsverband Besigheim Gutachten stehen noch aus

Von Michael Soltys
Das Ziegelei-Areal in Besigheim. Die frühere Lehmgrube ist als Wohnbaugebiet wohl nicht genehmigungsfähig. Nur der vordere Teil könnte bebaut werden.⇥ Foto: Helmut Pangerl

Es wird noch ein paar Monate dauern, bis der Entwurf des Gemeindeverwaltungsverbandes Besigheim verabschiedet werden kann.

Während die Kollegen im Bönnigheimer Gemeinde-Verwaltungsverband ihren Entwurf bereits verabschiedet haben, mühen sich die Städte und Gemeinden Besigheim, Freudental, Gemmrigheim, Hessigheim, Löchgau, Mundelsheim und Walheim, die im Gemeinde-Verwaltungsverband Besigheim zusammengeschlossen sind, noch mit den Formalien ab. Frühestens im Februar soll der Entwurf vorliegen, im Mai könnte er verabschiedet werden, knapp ein Jahr nach dem ursprünglich avisierten Termin. Doch selbst das ist ein ehrgeiziger Zeitplan, wie am Montag in der Sitzung des Verbandes in der Stadthalle Alte Kelter in Besigheim deutlich wurde. Die Ergebnisse von Gutachten über Verkehr, Schallschutz und Artenschutz stehen noch aus und müssen in den einzelnen Gremien beraten werden.

Bereits im Mai 2019 hatten die beteiligten Kommunen einen Aufstellungsbeschluss gefasst, in dem sie ihre Wünsche nach neuen Flächen für Wohnbau und Gewerbe bis zum Jahr 2035 formuliert hatten. Im Gegensatz dazu darf der Entwurf nur solche Flächen enthalten, die auch genehmigungsfähig sind, erläuterte Beigeordnete Heike Eckert-Maier im Gespräch mit der BZ. Mittlerweile haben sich die Berechnungsgrundlagen jedoch geändert, wurde in der Sitzung deutlich. Die Kommunen müssen die Bevölkerungszahlen des Jahres 2019 als Basis verwenden, bisher galt das Jahr 2017. Für Besigheim ergeben sich daraus jedoch allenfalls marginale Änderungen, so Eckert-Maier.

Weitreichende Folgen haben dagegen Einwände von Behörden und Organisationen gegen die Ausweisung einzelner Flächen. In Besigheim betrifft dies vor allem das Ziegelei-Areal in der Nähe des Bahnhofs, das die Stadt als Wohnbauschwerpunkt ausweisen möchte. Es zeichne sich ab, dass die Bebauung des hinteren Teils, der Lehmgrube, nicht genehmigungsfähig sei, sagte Beigeordnete Eckert-Maier auf Nachfrage der BZ. Dort gibt es eine Population von Wildbienen, die als Art geschützt sind. Auch hinter der Ausweisung eines Gewerbegebietes beim Bülzen gegenüber dem Freibad steht ein großes Fragezeichen. Unstrittig scheint dagegen die Erweiterung des Schimmelfeldes/Bülzen in Richtung Osten und Süden.

Im Vorgriff genehmigt

In Freudental sind keine Änderungen zu erwarten. Die Gemeinde hatte als Wohnbaugebiet das „Allenfeld“ ausgewiesen, wo die Bauarbeiten bereits begonnen haben. Dies sei im Vorgriff auf den Flächennutzungsplan genehmigt worden, sagte Bürgermeister Alexander Fleig. Weitere Wohnbauflächen gibt es keine bis zum Jahr 2035. Als Mischgebiet wurde eine 1,6 Hektar große Fläche beim Gewerbegebiet ausgewiesen. Er sei zuversichtlich, dass sie genehmigt werde, so Fleig.

Löchgau erwartet ebenfalls keine grundlegenden Änderungen an seinen Wünschen, sagte Bürgermeister Robert Feil auf Nachfrage. Die Gemeinde möchte knapp 13 Hektar zwischen Friedhof und Freibad als Wohnbaugelände ausweisen. Entlang der Umgehungsstraße sind sieben Hektar für Gewerbe eingeplant. Das sei mit den Behörden bereits abgestimmt. Lediglich kleinere Anpassungen könnten notwendig werden, so Feil.

Für Walheim kann Bürgermeisterin Tatjana Scheerle noch nicht abschätzen, welche Änderungen an den bisherigen Wünschen für den Flächennutzungsplan notwendig sind. Die Gemeinde sieht ihren künftigen Wohnungsbau-Schwerpunkt am Ortsrand nahe Silcherstraße, Uhlandstraße und Hofener Straße. Dort hat sie 9,5 Hektar ausgewiesen.

 
 
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