Eine brutale Schlägerei zwischen drei jungen Männern vor einer Disco in Freiberg vor knapp drei Jahren hat das Stuttgarter Landgericht beschäftigt. Der 20-jährige Angeklagte kam mit einer Bewährungsstrafe davon.
Freiberg Schlägerei beschäftigt Gerichte
Ein 20-Jähriger wird auch nach seiner Berufung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und muss Bußgeld zahlen.
Der Angeklagte hatte zusammen mit einem Freund am Sonntagmorgen des 31. Oktober 2021 vor der Diskothek mit Gleichaltrigen einen Disput, dem ein tätlicher Angriff auf zwei junge Discobesucher folgte. Dabei wurden zwei Beteiligte zu Boden gebracht, mit Fäusten und Tritten traktiert. Einer der Betroffenen, ein damals 25-Jähriger, erlitt schwere Kopfverletzungen und musste in einer Klinik notoperiert werden. Das zweite Opfer kam mit leichteren Rückenverletzungen davon.
Berufung eingelegt
Die beiden Täter waren zunächst vom Jugendgericht in Ludwigsburg wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden – der Ältere zu einer neunmonatige Haftstrafe, die noch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Gegen den zweiten, heute 20-jährigen Angeklagten verhängte das Gericht eine Bewährungsstrafe auf zwei Jahre mit einer Bußgeldzahlung von 40000 Euro an das Opfer. Das Stuttgarter Landgericht musste sich jetzt mit der Strafsache beschäftigen, weil der 20-Jährige Berufung eingelegt hatte. Die Sache tue ihm leid, entschuldigte er sich im Gerichtssaal bei dem als Nebenkläger anwesenden Opfer und betonte gegenüber dem Gericht, dass er als ehemaliger American Football-Spieler wohl zu hart zugeschlagen habe.
Opfer leidet bis heute
Die Staatsanwältin wies in ihrem Plädoyer auf das schwer verletzte Opfer hin, das bis heute noch an den Folgen der Schlägerei leide. Sie beantragte, die Berufung zurückzuweisen mit einer etwas höheren Bewährungsauflage sowie einem Sozialen Training.
Salomonisch hingegen entschieden die Richter der Jugendkammer: Es bleibt bei der Ludwigsburger Bewährungsaussetzung von zwei Jahren – ohne einer nach dem Jugendstrafrecht möglichen Feststellung einer konkreten Strafzumessung – aber der Angeklagte muss als Bewährungsauflage nun an das Opfer 1000 Euro an Schmerzensgeld zahlen. Gleichzeitig stellten die Richter der Strafkammer auch zu seinen Gunsten fest, dass nunmehr über zweieinhalb Jahren nach der Tat keine schädlichen Neigungen mehr bei dem Angeklagten vorliegen und deshalb eine höhere Strafe nicht nötig sei. Bernd Winckler