Gastronomie im zweiten Lockdown „Furchtbare Lage für Wirte“

Von Gabriele Szczegulski
Regine Schork vom Restaurant Friedrich von Schiller kann zwar die Zeit des Lockdowns mit To-Go-Produkten überbrücken, ein finanzieller Ersatz ist das jedoch nicht.⇥ Foto: Oliver Bürkle

Der zweite Lockdown setzt der Gastwirtschaften weiter zu. Mitnehm-Angebote gibt es, doch sie sind kein Ersatz für offene Restaurants.

Der zweite Lockdown und dessen voraussichtliche Verlängerung trifft die Gastronomie hart. In der Kritik steht auch das neue Infektionsschutzgesetz, das am 18. November von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde. „Ich war geschockt, das kommt einer potenziellen Enteignung gleich“, sagt Regine Schork vom Bietigheimer Romantik-Hotel und Restaurant Friedrich von Schiller.

„Wie befürchtet, wurden – anders als vom Dehoga (Hotel- und Gaststättenberband) gefordert – keine Entschädigungsleistungen mehr in das Gesetz aufgenommen“, sagt Daniel Ohl, Pressesprecher der Dehoga Baden-Württemberg. Es bedeutet, dass die Bundesregierung im Falle einer Pandemie und folgenden Schließungen keinerlei Verpflichtung hat, die Betroffenen zu entschädigen.

Obwohl der Dehoga als Verband selbst nicht klagen kann, bereitet er derzeit alles für eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor. „Geplant ist, dass der Dehoga zwei Betriebe bei deren Klage unterstützt“, so Daniel Ohl.

Grundsätzlich findet er auch jetzt, obwohl Entschädigungen in Höhe von 75 Prozent des Umsatzes von November 2019 für die geschlossenen Betriebe vorgesehen sind, die Maßnahmen für „unverhältnismäßig, da die Gastronomie nachweislich kein Pandemie-Treiber ist“. Zudem, so Ohl, sei die Lage der Wirte „im Moment dramatisch“. Denn bis heute wurde kein Euro der angekündigten Novemberhilfe ausbezahlt. „Es steht noch nicht einmal ein Programm, das die Auszahlungen organisiert. Geschweige denn gibt es Anträge für die Wirte“, so Ohl. Es könne bis Ende des Jahres dauern, bis das Geld da ist. „Das ist eine furchtbare Situation, man kann sagen, den Wirten brennt der Kittel.“

Die Lage der Betriebe hat sich verschärft. Bei einer Dehoga-Umfrage, an der sich Anfang November 2700 Betriebe aus Baden-Württemberg beteiligt haben, gaben 71,5 Prozent der Umfrageteilnehmer an, dass sie sich durch die Corona-Krise in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sehen.

Nach der Ankündigung der Bundesregierung am 28. Oktober, eine monatliche Entschädigung zu bezahlen, habe der Verband davon abgesehen, eine Klage einzelner Gastronomen zu unterstützen, die gegen die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen juristisch vorgehen wollten. „Wir machen keine Fundamentalopposition gegen die Corona-Maßnahmen, aber sie müssen verhältnismäßig sein – und dazu gehören angemessene Hilfen für die hauptbetroffenen Branchen“, sagt Ohl.

Nun aber, nachdem die Corona-Hilfe noch nicht einmal beantragt werden kann, sei die Lage fatal. „Die Pacht muss bezahlt werden, Fixkosten auch, die Lage ist extrem angespannt“, sagt Ohl. Anfragen an seinen Verband zeigten, dass viele Wirte trotz Kurzarbeit an Kündigungen von Mitarbeitern denken. Viele seien auch schon jetzt in der Situation, dass sie ihr Geschäft aufgeben müssen. Natürlich seien, so Daniel Ohl, die Unterschiede bei den Gastronomen groß. Manche hätten kaum Ausgaben, da sie keine Pacht zahlen müssen, manche hätten finanzielle Polster, aber „manche müssen Unsummen an Pacht zahlen, haben vor Kurzem erst Investitionen getätigt“. Nicht jeder habe einen Verpächter, der Zahlungen stunde.

 
 
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