Gemeinderat Besigheim Gegen Klärschlamm, für Elektrizität

Von Heike Rommel
Der Gemeinderat will, dass die Fläche des Wahlheimer Kraftwerks für Elektrizität genutzt wird. Foto: /Kuhnle

Das Walheimer Gelände soll für den Zweck der Erzeugung von Elektrizität genutzt werden. 

„Versorgungsfläche mit der Zweckbestimmung Elektrizität“: So lautet der Beschluss des Besigheimer Gemeinderats am Dienstagabend in Sachen Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) Kraftwerksfläche am und um das Atomkraftwerk Neckarwestheim für die Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbands (GVV) Besigheim am Montag, 19. September, ab 17 Uhr.

Der Stimme enthalten

„Was sein kann, ist eben eine Klärschlamm-Mitverwertung“, informierte Besigheims Bürgermeister Steffen Bühler die Räte der Kleinstadt Besigheim. „Was wir nicht wollen, ist die Ablagerung von Klärschlamm“, sprach er für die anderen Mitgliedskommunen Walheim, Freudental, Gemmrigheim, Hessigheim, Löchgau und Mundelsheim.

Besigheim will nach Informationen von Bühler bei der Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbands (GVV) den Versuch starten, dass sich auch die anderen Mitgliedskommunen bei der FNP-Fortschreibung die „Zweckbestimmung Elektrizität“ auf die Fahnen schreiben. Sollten die anderen Kommunen nicht mitmachen, wollen sich die Besigheimer bei der GVV-Abstimmung zur Gesamtfortschreibung des FNP, welcher dann öffentlich ausgelegt werden muss, der Stimme enthalten. Im Vorfeld der Sitzung hatte die Erste Beigeordnete, Heike Eckerts-Maier, den Stuttgarter Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Professor Dr. Michael Uechtritz bemüht. Dieser teilte ihr am 17. August mit: „Im Rahmen der derzeit stattfindenden Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wurde die Fläche im Bereich des Kraftwerkstandorts, wie im rechtskräftigen FNP, als ‚Flächen für Versorgungsanlagen und ähnliches’ festgesetzt.“ Näher würde die Nutzung im FNP mit der Zweckbestimmung „Elektrizität“ definiert. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssten, dass eine Versorgungsanlage eine Kraftwerksanlage ist, würde im FNP nicht definiert.

Der technische Direktor des Verbandes Region Stuttgart, Thomas Kiwitt, schrieb am 29. August an Eckerts-Maier: „Im Regionalplan ist der in Rede stehende Standort als Vorranggebiet für regionalbedeutsame Kraftwerksanlagen ausgewiesen. Die Aussage ist als Ziel der Raumordnung verbindlich, dementsprechend sind Bauleitpläne gemäß Paragraf 1 Absatz 4 Baugesetzbuch an diese gegebenenfalls anzupassen.“

Relevant dabei sei, dass im Flächennutzungsplan keine Darstellungen für entgegenstehende Nutzungen getroffen werden. Dies gelte für das Vorranggebiet, könne in Einzelfällen aber auch das Umfeld betreffen. Der Gemeinderatsbeschluss auf „Elektrizität“ erging nach dem Formulierungsvorschlag von Achim Schober (Fraktionsbündnis): „Unter Berücksichtigung der Ausweisung im Regionalplan als ‚Standort für regionalbedeutsame Kraftwerksanlage’ wird die Ausweisung im FNP als ‚Versorgungsfläche mit der Zweckbestimmung Elektrizität’, mit Ausnahme der geplanten Sondergebietsfläche für den Einzelhandel, beibehalten.“

Ausweisung soll bleiben

Der Beschluss in Anlehnung an den von Bürgermeister Steffen Bühler als „Obersatz“ bezeichneten Schoberschen Vorschlag: „Nach der erneuten Auslegung des Entwurfs im Herbst 2022 und der sich daran anschließenden Vorbereitung des Wirksamkeitsbeschlusses für den FNP wird in der Abwägung an geeigneter Stelle klargestellt, dass die Ausweisung des FNP betreffend der Kraftwerksfläche in Walheim als ‚Versorgungsfläche mit der Zweckbestimmung Elektrizität’ zu deuten ist und so beibehalten wird.“ 

 
 
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