Gemeinderat Freudental Neue Hebesätze bringen mehr Geld in Freudentaler Kasse

Von Jonathan Lung
Durch die Anhebung des Hebesatzes werden 50.000 Euro mehr an Grundsteuern in die Kasse des Freudentaler Haushaltes fließen. Foto: dpa/Monika Skolimowska

Im Gemeinderat wurde ein Kompromiss zur Anpassung der Grundsteuer gefunden.

Die Grundsteuer muss in ganz Deutschland neu berechnet werden. Baden-Württemberg entschied sich für ein eigenes Grundsteuergesetz und zieht als Berechnungsgrundlage für die neue Grundsteuer ab 2025 die Grundstücksgröße sowie die Bodenrichtwerte zum ersten Januar 2022 hinzu. Da sich durch die neue Berechnungsgrundlage der jeweilige Messbetrag für die Grundstücke/Gebäude teilweise deutlich von den bisherigen Messbeträgen unterscheidet und sich damit das Gesamtaufkommen der Grundsteuer bei einem weiterhin gleichen Hebesatz deutlich verändert, musste der Freudentaler Gemeinderat bis zum kommenden Jahreswechsel über die Höhe des Hebesatzes beraten und diesen neu festlegen (die BZ berichtete).

Der neue Hebesatz soll „aufkommensneutral“ festgelegt werden, so der Appell der Landesregierung an die Kommunen, es sollen keine Mehreinnahmen gegenüber dem bisherigen Grundsteueraufkommen entstehen. Allerdings ist die Festsetzung der Hebesätze eine kommunale Angelegenheit, wie Bürgermeister Alexander Fleig betonte.

Wie in jedem Haushaltsjahr muss sich die Höhe des angestrebten Grundsteueraufkommens auch im Jahr 2025 am Finanzbedarf der Gemeinde orientieren. Nachdem Freudental aber seit dem Jahr 2004 die Grundsteuerhebesätze nicht mehr verändert hat und ganz bewusst in den letzten Jahren auf eine Erhöhung der Grundsteuerhebesätze verzichtet hat, soll nun eine Erhöhung der Einnahmen der Gemeinde erfolgen – die aktuelle Haushaltslage erfordert ein höheres Grundsteueraufkommen für 2025, da bereits 2024 kein ausgeglichener Haushalt möglich war und auch für das Jahr 2025 die Ausgaben höher liegen werden, teilte die Verwaltung mit.

Das aktuelle Aufkommen aus der Grundsteuer B liegt beim Hebesatz von 430 bei etwa 365.000 Euro. Bei einer Aufkommensneutralität müsste der Hebesatz auf 265 verringert werden. Andere Kommunen im Landkreis haben aber aktuell höhere Hebesätze für die Grundsteuer B.

Hätte die Gemeinde Freudental als eine der einkommensschwächsten Kommunen im Landkreis (mit dem niedrigsten Gewerbesteueraufkommen) spätestens 2024 auf den höchsten Wert von 485 erhöht, wäre das aktuelle Aufkommen bei 411.650 Euro, was einem Plus von 46.680 Euro entspräche. Der aufkommensneutrale Hebesatz läge dann bei etwa 300.

50.000 Euro mehr durch neuen Hebesatz

Verwaltung und Gemeinderat haben sich nun verständigt, im Jahr 2025 einen Betrag von 50.000 Euro mehr zu den bisherigen Einnahmen aus der Grundsteuer B zu generieren. Dies entspricht einem neuen Hebesatz in der Grundsteuer B von 305 statt wie bisher 430.

Bei der Grundsteuer A wurden bisher jährliche Einnahmen von 2860 Euro generiert, die aufgrund der kleinen Gemarkungsfläche Freudentals recht gering ausfallen. Hier hat man sich darauf verständigt, die Einnahmen prozentual wie bei der Grundsteuer zu erhöhen (14 Prozent mehr). Bei geplanten jährlichen Einnahmen aus der Grundsteuer A von circa 3200 Euro muss der neue Hebesatz bei 850 liegen, steigt also gegenüber dem derzeitigen Hebesatz von 400 um mehr als das Doppelte.

Der Gemeinderat sieht derzeit von der Einführung einer Grundsteuer C ab. Nach Ablauf von zwei Jahren nach Umsetzung der Grundsteuerreform, also im Laufe des Jahres 2027, wird die Möglichkeit der Einführung einer Grundsteuer C nochmals überprüft.

Im Haushalt 2025 kann also mit Mehreinnahmen aus der Grundsteuer A und B in Höhe von rund 51 000 Euro gerechnet werden. „Wir brauchen ein paar Euro mehr“, stellte Bürgermeister Alexander Fleig im Gemeinderat am vergangenen Mittwoch noch einmal klar. Die jetzige Regelung sei ein Kompromiss zwischen den Gemeinderäten, die eine neutrale Änderung wollten und denen, die eine Erhöhung befürworteten.

20 Jahre habe es in Freudental keine Änderung der Grundsteuer gegeben, so Alexander Schlichting (SPD/UBF). Die Formulierung, dass es nun ähnlich viele „Gewinner und Verlierer“ gebe, wollte er so nicht stehen lassen: 60 Prozent der Bürger würden mit dieser Regelung weniger bezahlen. „Nicht gerecht“ fand die Regelung dagegen Gemeinderat Frank Eberle (CDU). Dem pflichtete Gemeinderat Peter Wolß (FM) zu: Es gebe sehr wohl Gewinner und Verlierer, wer viel von seinem Grundstück verbaue und sein Auto auf der Straße parke, müsse nun weniger zahlen, wer es dagegen auf dem Grundstück abstelle, mehr.

Dennoch: Mit der Enthaltung von Gemeinderat Eberle wurde die Erhöhung der Hebesätze ohne Gegenstimmen beschlossen.

 
 
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