Gemeinderat Kirchheim Kein Feuerwerk im alten Kirchheim

Von Susanne Yvette Walter
In Kirchheims Ortsmitte dürfen künftig keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden Foto: /Helmut Pangerl

Der Gemeinderat beschließt, künftig Raketenzünder und Böllerknaller vom Ortskern fern zu halten.

Coronabedingt liefen Feuerteufel in der letzten Silvesternacht zur Höchstform auf. Auch in Kirchheim leuchtete der Himmel zum Jahreswechsel heller und bunter als je zuvor. Dichter Rauch stand in den alten Gassen. Danach hatte der Bauhof alle Hände voll zu tun, um leere Batterien, Knaller und Raketenstummel wieder einzusammeln. „Die letzte Silvesternacht war deutlich intensiver als jemals zuvor“, betont Bürgermeister Uwe Seibold in der letzten Sitzung des Gemeinderates am vergangenen Donnerstag, als das Thema Feuerwerksverbot im Ortskern angesprochen und diskutiert wurde.

Altes Fachwerk kannwie Zunder brennen

Im ganzen Land werden die Forderungen nach einem Verbot vom privatem Feuerwerk lauter. Auch in Kirchheim kam die Anregung aus der Bevölkerung, im alten Ortskern das Abfeuern von Raketen aus gesundheitlichen und sicherheitstechnischen Gründen zu untersagen. Altes Fachwerk kann schnell wie Zunder brennen.

„Die bauliche Substanz alter Häuser und Schuppen stellt ein unkalkulierbares Risiko dar. Selbst bei neuwertigen Gebäuden besteht eine erhöhte Brandgefahr an Silvester, aber im alten Ortskern ist der hohe Anteil an hölzernen Bauteilen „brandgefährlich“, machte Seibold deutlich. Weil in Kirchheim die meisten Fachwerkgebäude verputzt sind, ist so manchem womöglich nicht klar, wie alt die Bausubstanz im Ortskern wirklich ist. Außerdem stehen Scheunen in zweiter Reihe, die keiner auf den ersten Blick wahrnimmt.

Löscheinsätze in den alten Kirchheimer Gassen stellen die Feuerwehr vor eine große Herausforderung. Die Bebauung ist eng. Feuerwalzen können sich besonders schnell ausbreiten. Grundsätzlich gilt schon jetzt Paragraf 23 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Darin ist geregelt, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen und brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten ist.

„Man hat erkennen können, dass der Umgang mit Feuerwerkskörpern seither ein Stück weit unvernünftig war. Es gab zwei, drei kleinere Vorfälle, die zusätzlich zum Nachdenken angeregt haben“, erklärt der Kirchheimer Schultes und wird konkret: „Eine Rakete war in ein offenes Fenster eingedrungen und verursachte einen Kleinbrand. Außerdem brannte es auf einer Baustelle. Das sind Szenen, die man zum Jahreswechsel nicht braucht.“

Zum Verbot gibt’s einen genauen Ortsplan

Die Gemeinderat beschließt deshalb, eine gesetzliche Verbotszone nach Paragraf 23 mit einem Lageplan öffentlich bekannt zu machen – jeweils pünktlich zum Jahresende, damit der Kirchheimer Ortskern nicht einfach unkontrolliert befeuert werden kann. Der Einsatzstab der Polizei wird darüber informiert. Schließlich müssen Verbote entsprechend umgesetzt werden. Das verbotene Gebiet umschließt die Rauchstraße, führt an der Herrengasse vorbei, an der alten Ortsmauer entlang, durch die Starengasse zum Neckartor, von dort zur Entengasse, weiter zur Mühlgasse, hoch zur Hauptstraße und schließlich zum Rathaus.   Susanne Yvette Walter

 
 
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