Gemeinderat Löchgau Betreuungstarife werden vereinfacht

Von Gabriele Szczegulski
Die Betreuungsgebühren für die Kinder in der Jakob-Löffler-Grundschule werden ab September 2026 erhöht. Foto: /Oliver Bürkle

Der Gemeinderat beschließt die Änderung für die Betreuungsmodule für die Kernzeiten- und Ferienbetreuung an der Grundschule zur Vereinfachung der Kostenberechnung.

Löchgaus Bezahlsystem für die Betreuung an der Grundschule ist sozialverträglich und sehr flexibel – für die Eltern. Die Gebühren werden nach Einkunftsgruppen sowie nach der Anzahl der Kinder gestaffelt. Das ergibt ein Netz aus schier unergründlichen Kostenzusammensetzungen, sagt Löchgaus Bürgermeister Robert Feil. Denn die Verwaltung muss sich beispielsweise alleine für das Mittagsmodul, das von einem bis zu fünf Tagen gebucht werden kann, mit 45 Tarifen befassen. Deshalb nahm die Verwaltung den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der die Abrechnung noch komplizierter macht, zum Anlass, dem Gemeinderat in seiner letzten Sitzung eine Vereinfachung der Struktur vorzuschlagen.

Neuer Stundenplan – neue Kernzeitmodule

Auf Grundlage eines neuen Stundenplans, den die Schule zur Erfüllung des Rechtsanspruchs machen musste, wurden die bisherigen Kernzeitmodule ausgearbeitet und ebenfalls angepasst, um eine achtstündige Betreuung am Tag gewährleisten zu können. Auch weiterhin soll die gegebene soziale Staffelung bei den Gebühren beibehalten werden. Dabei werden bislang und künftig sowohl das Einkommen als auch die Anzahl der Kinder in der Familie berücksichtigt. Im Ergebnis entstehen dadurch jedoch bei einer Buchungsoption ganze neun Tarife – und für das Mittagsmodul eben besagte 45 Tarife. Der mit der Tarifvielfalt verbundene Verwaltungsaufwand ist enorm und muss dringend reduziert werden, so Feil.

Um den Verwaltungsaufwand reduzieren zu können, ohne die soziale Komponente beeinträchtigen zu müssen, sollen deshalb künftig pauschale Modulbuchungen vorgesehen werden. Die Verwaltung schlug fünf Module vor, die verschiedene Zeiten und die Anzahl von ein-, zwei- oder fünfmal die Woche anbieten. Die Betreuungsgebühren sind vergleichsweise niedrig.

Um den jährlichen, stets ansteigenden Abmangel von derzeit rund 200.000 Euro reduzieren zu können, wurde deshalb eine Anpassung der Gebühren in zwei Stufen – September 2026 und September 2027 – vorgeschlagen. Ab dem Schuljahr 2028 soll eine jährliche Anpassung der Gebühren simultan zu den Kindergartengebühren in Betracht gezogen werden, um größere Gebührensprünge zu vermeiden. Dafür werden feste Gebühren vorgeschlagen, die 2026 von elf Euro monatlich für einen Tag in der Woche bis hin zu 81 Euro monatlich für fünf Tage die Woche betragen.

Auch Ferienbetreuung wird teurer

Auch bei der Ferienbetreuung soll eine Verwaltungsvereinfachung passieren. Künftig soll eine wochenweise Anmeldung vorgesehen werden, um die Ferienbetreuung effizienter und besser strukturieren zu können. Es sollen Buchungsblöcke gebildet werden. Dabei soll gewählt werden können, ob eine Betreuung in der Zeit von 7.30 bis 13.30 Uhr oder von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr gebucht wird. Eine Anpassung der Gebühren wird ebenfalls in zwei Stufen wie folgt vorgeschlagen: Für die Betreuung nur am Vormittag fallen Kosten von 75 Euro für fünf Tage statt bisher 50 Euro an. 2027 werden 100 Euro erhoben. Für die Betreuung von 7.30 bis 15.30 Uhr werden die Gebühren von 66 auf 100 Euro erhöht und ab September 2027 auf 130 Euro pro Woche.

Soziale Komponente in derGebührenberechnung bleibt

Wie bisher sollen die Kernzeit- und Ferienbetreuung einkommensabhängig gestaffelt sein. Die Einkommensstufen werden an die Stufen der Kindergartenbeiträge angeglichen, so dass bei beiden Gebührenarten die gleichen Einkommensstufen gelten. Bei Einkommensstufe I reduziert sich bislang der Beitrag um 40 Prozent. Bei Einkommensstufe III erhöht sich bislang der errechnete Beitrag um 40 Prozent. Künftig soll eine Reduzierung oder Erhöhung von 30 Prozent vorgesehen werden.

Zudem wird weiterhin die Kinderanzahl (Kinder unter 18 Jahren in der Familie) bei der Ermittlung der Gebühren berücksichtigt. Ab zwei Kindern und bei jedem weiteren Kind unter 18 in der Familie wird jeweils ein Abschlag von 25 Prozent vorgenommen. Bei vier oder mehr Kindern sind diese beitragsfrei.

Die Gemeinderäte stimmten dem Vorschlag der Verwaltung einhellig zu.

 
 
- Anzeige -