Schon in der Septembersitzung hatte der Löchgauer Gemeinderat beschlossen, seine Hebesätze aufkommensneutral festzusetzen, wie das Land Baden-Württemberg es in der Grundsteuerreform auch empfiehlt. In der Gemeinderatssitzung am vergangenen Donnerstag wurde nun über die Höhe der Hebesätze entschieden.
Gemeinderat Löchgau Hebesätze bringen nicht mehr Einnahmen
Der Löchgauer Gemeinderat hat seine Hebesätze aufkommensneutral festgesetzt.
Verschiebungen auch bei aufkommensneutralen Werten
Dem zuvor gegangen war eine detaillierte Auflistung der Verwaltung in den letzten Wochen von Werten aus dem Hochrechnungsprogramm des Rechenzentrums des Landes, des Prognosetools. Darin enthalten sind jedoch noch nicht alle Grundstücke, dennoch, so Bürgermeister Robert Feil, könne man zu einer Prognose kommen und die Hebesätze aufkommensneutral berechnen. Dass dies jedoch nicht bedeute, dass für die Grundstückseigentümer alles gleich bleibe, sei ja mittlerweile bekannt, so Feil. „Es gibt gehörige Verschiebungen“, sagte er. Beispielsweise würden die Gebühren für Grundstücke, in die bisher das Wohnhaus miteingerechnet war, nun teurer.
Geringer Hebesatz im Vergleich zu den Nachbarn
Bisher betrug der Hebesatz für Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und B (Grundstücke) jeweils 360. Nun schlug die Verwaltung dem Gemeinderat eine Festsetzung für die Grundsteuer A von 630 vor und für die Grundsteuer B von 275. Bisher nahm die Gemeinde 21.278 Euro in der Grundsteuer A ein, nach dem neuen Hebesatz wären es 21.401. Bei der Grundsteuer B rechnete die Verwaltung mit einem Aufkommen für 2024 mit altem Hebesatz von 727.571 Euro, mit neuem wären es 2025 727.132 Euro. „Wir hatten bisher und haben auch mit dem neuen Hebesatz im Vergleich zu umliegenden Gemeinden einen geringen Hebesatz“, sagte Feil. Zudem bewege man sich mit 275 in den vom Landratsamt vorgeschlagenen Werten von 245 bis 281.
Dem wollte Birgit Griesinger (FWL) nicht zustimmen, da einige Grundstückseigentümer „erheblich mehr“ zahlen müssten und schlug einen Hebesatz von 268 vor, dem aber nicht gefolgt wurde. Mit ihrer Enthaltung stimmte der Gemeinderat den von der Verwaltung vorgeschlagenen Hebesätzen zu. Bürgermeister Feil wies noch darauf hin, dass im kommenden Jahr die Festsetzung der Hebesätze nach dann vollständig vorliegenden Daten getroffen werden kann und eine Anpassung möglich sei. Zudem könne es auch im Jahr 2025 aufgrund noch ausstehender Messbescheide zu einer Änderung des prognostizierten Steueraufkommens kommen.