Die Planungs- und Genehmigungsprozesse für Wohnbauvorhaben in den Kommunen sollen vereinfacht und beschleunigt, die Planungshoheit der Gemeinde gestärkt und insgesamt mehr Wohnraum geschaffen werden: Dies sind die Ziele der im Jahr 2025 vorgenommenen Änderungen des Baugesetzbuches, die unter dem Begriff „Bau-Turbo“ öffentlich bekannt sind. In der jüngsten Sersheimer Gemeinderatssitzung hat Bürgermeister Jürgen Scholz die Grundzüge der Gesetzesänderung und ihre Ziele nochmals detailliert vorgestellt.
Gemeinderat Mit dem „Bau-Turbo“ neuen Wohnraum schaffen
Sersheimer Gremium legt fest, wie künftig schneller und unbürokratischer gebaut werden kann.
„Planungsrecht vereinfachen“
„Wir können teilweise das Planungsrecht vereinfachen, immer unter der Maßgabe, dass unsere städtebaulichen Vorgaben eingehalten werden. Wichtig ist es, Eckpunkte für unsere Zustimmung zu den unterschiedlichen Bauvorhaben zu fixieren“, machte Scholz deutlich. So können die Räte beispielsweise von der sogenannten „Experimentierklausel“ Gebrauch machen und Wohnbauprojekte genehmigen, auch wenn diese von den Vorgaben des Baugesetzbuches abweichen, um neue Ansätze in der Entwicklung von Wohnbauvorhaben auszuprobieren. Allerdings gilt es auch dabei, die städtebaulichen Zielsetzungen zu berücksichtigen. Zudem können künftig auch Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans ermöglicht werden, die bisher nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich waren. Auf diese Weise sollen Nachverdichtungen, Aufstockungen und die Umwandlung bisher anders genutzter Gebiete vereinfacht werden.
Für den unbeplanten Innenbereich einer Kommune können Wohnbauvorhaben auch eine Zustimmung der Gemeinde erlangen, wenn diese nicht in allen Punkten dem strengen Einfügungsgebot in die Umgebungsbebauung entsprechen. Jedoch müssen dabei ebenfalls die städtebaulichen Ziele Berücksichtigung finden.
Für ihre Entscheidungen im Zuge des „Bau-Turbos“ haben die Sersheimer Ratsmitglieder einhellig einem Kriterienkatalog zugestimmt. Nach diesen Richtlinien werden die Verantwortlichen der Mettertalgemeinde einem Bauvorhaben ihre Genehmigung beim „Bau-Turbo“ versagen, wenn dadurch kein neuer Wohnraum ermöglicht wird, das Vorhaben in einem Gewerbe- oder Industriegebiet liegt, es sich in einem Natur-, Landschafts- oder Waldschutzgebiet befindet oder ein Schutzgebiet dadurch beeinträchtigt wird. Auch wenn das Bauvorhaben gänzlich nicht zur Umgebungsbebauung passt, es durch die Regionalplanung gesicherte Freiräume wie Grünzüge tangiert oder erhebliche zusätzliche Umweltauswirkungen durch die Baumaßnahme zu erwarten sind, werden die Vertreter der Gemeinde Sersheim diesem Projekt nicht zustimmen.
Die Regelungen des „Bau-Turbos“ sind zunächst bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Gemeinderat Sieghard Geske begrüßte die Einführung dieser Gesetzesänderungen. „Das ist sehr sinnvoll, um neuen Wohnraum zu ermöglichen“, betonte Geske.
„Alle Hausaufgaben gemacht“
Zusätzlicher Wohnraum wird im kommenden Jahr auch im Neubaugebiet „Bonlanden“ entstehen. Bürgermeister Scholz erläuterte, dass für den entsprechenden Bebauungsplan im April dieses Jahres der Satzungsbeschluss im Ratsgremium gefasst werden soll. Anschließend erfolgt die Erschließung des Baugebiets. Die Kriterien für die Bauplatzvergabe der kommunalen Grundstücke wollen die Sersheimer Gemeinderäte ebenfalls zeitnah festlegen.
„Wenn alles gut läuft, kann im kommenden Jahr im Gebiet ‚Bonlanden‘ gebaut werden“, betonte Bürgermeister Scholz. Er verwies darauf, dass alle Hausaufgaben beim Bebauungsplan gemacht worden seien. Die Vertreter eines dem Baugebiet benachbarten Gewerbebetriebs hatten einst angekündigt, ein Normenkontrollverfahren gegen das Planwerk einleiten zu wollen.
