Der Entwurf des Bebauungsplans „Steingrube“ für ein 11 140 Quadratmeter großes Plangebiet im Osten der Römerstadt an der Kreisstraße K 1683 nach Sersheim wurde von den Gemeinderäten bei einer Stimmenthaltung beschlossen. Damit ist der nächste wichtige Schritt für die Realisierung eines Lebensmittelmarkts mit einer Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmetern und Praxisräumen im Obergeschoss sowie eines Bäckereibetriebs mit Café und Drive-In-Konzept erfolgreich abgeschlossen.
Gemeinderat Verkehrssicherheit hat klar Vorrang
Gremium beschließt Entwurf des Bebauungsplans „Steingrube“.
Vorausgegangen waren umfangreiche Vorbereitungen, die Delia Rieger und Robert Schneider vom Planungsbüro ARP in Stuttgart in der jüngsten Gemeinderatssitzung detailliert vorstellten. Zu Beginn des vergangenen Jahres lag der Vorentwurf besagten Bebauungsplans öffentlich aus und die Behörden sowie Träger öffentlicher Belange konnten ihre Stellungnahmen und Anregungen abgeben.
Einmündungssituation moniert
Dabei monierten unter anderem die Vertreter der Polizei die Einmündungssituation von der Kreisstraße gegenüber der Ringstraße, die gewisse Risiken offenbare. „Wir haben mit den Fachleuten der zuständigen Unteren Verkehrsbehörde gesprochen, da wir eine Geschwindigkeitsreduzierung im Einmündungsbereich von 70 auf 50 Stundenkilometer durchsetzen wollen,“ erläuterte Schneider. Das Gebäude des Bäckereibetriebs wurde ebenfalls etwas nach Osten versetzt, um durch den Drive-In-Schalter im Einmündungsbereich nicht für zusätzliche Verkehrsgefahren zu sorgen.
Im Bereich der Einmündung in das Plangebiet werden auch zwei neue Bushaltestellen an der Kreisstraße nach Sersheim erstellt, damit das Plangebiet besser an den Öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen werden kann. Für Fußgänger und Radfahrer ist mittelfristig ein Anschluss der Fuß- und Radwegeverbindung an die südlich des Plangebiets bestehende Straßenüberführung angedacht. Einwände gab es auch wegen möglicher Geruchsbelastungen durch die angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebe mit einer Biogasanlage. Die Ergebnisse eines entsprechenden Gutachtens legten Markus Laier als Eigentümer des Bäckereibetriebs, der sich dort ansiedeln will, nahe, auf seine im Obergeschoss des Neubaus geplante Betriebsleiterwohnung zu verzichten und stattdessen Verwaltungsräumlichkeiten einzurichten.
Der während der Bauphase abgetragene Oberboden der derzeit vorwiegend landwirtschaftlich genutzten Fläche wird auf einem anderen Flurstück aufgebracht, um die dortigen Bodenverhältnisse zu verbessern. Bedenken gab es auch, da das Plangebiet am Rande eines regionalen Grünzugs liegt und mit 2500 Quadratmetern seiner Fläche in ein Landschaftsschutzgebiet eingreift. „Wir haben mit den Vertretern des Verbandes Region Stuttgart abgeklärt, dass ein Zielabweichungsverfahren wegen des regionalen Grünzugs nicht notwendig ist. Beim Landschaftsschutzgebiet haben wir einen umfangreichen Befreiungsantrag bei der Naturschutzbehörde eingereicht“, erklärte Planer Schneider.
Amphibienvorkommen untersucht
Die Wiesenflächen des Landschaftsschutzgebiets befinden sich außerhalb der hochwertigen Strukturen. Auch das Vorkommen von Amphibien wurde eingehend untersucht und Schutzmaßnahmen während der Bauzeit berücksichtigt. Die Gewässerrandstreifen entlang der Dürren Enz soll erhalten bleiben.
Erhebliche Anregungen äußerten Behördenvertreter und Bürger vor allem wegen der Ableitung des Oberflächenwassers im neuen Plangebiet und der Auswirkungen bei künftigen Starkregenereignissen. Gemeinsam mit den Fachleuten der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen haben die Planer ein Entwässerungskonzept erstellt, das vorsieht, das im Plangebiet anfallende Oberflächenwasser in einem Regenrückhaltebecken in Form einer offenen Grasmulde zurückzuhalten und gedrosselt in das Grabensystem entlang der Sersheimer Straße einzuleiten. Künftig stehen zwei Becken im Südwesten und Nordosten zur Verfügung, um die unterliegenden Siedlungsbereiche vor einer nachteiligen Veränderung der Abflussverhältnisse zu bewahren.
Den Wasserabfluss puffern
„Wir wollen die Gesamtsituation bei Starkregen in diesem Bereich verbessern, um den Wasserabfluss zu puffern“, betonte Bürgermeister Ron Keller. Auf die im Vorentwurf des Planwerks noch vorgesehene Stützmauer zur Dürren Enz hin, wird verzichtet, sodass es bei Starkregenereignissen zu Überflutungen des Parkplatzbereiches im Plangebiet kommen kann.
Mit einer mobilen Starkregenbarriere sollen weitere Bereiche des Areals geschützt werden, wobei für die rechtzeitige Aufstellung der Barriere der künftige Eigentümer des Geländes, die Wohnbau Oberriexingen, verantwortlich ist. Auch die Begrünung der Dachflächen auf den Neubauten ist Teil des Entwässerungskonzepts. Der Entwurf des Bebauungsplans wird nun erneut ausgelegt.
