Einen individuellen Fahrplan für die klimaneutrale Wärmeversorgung der Gemeinde zu entwickeln und so die nationalen Klimaziele zu erreichen: dazu soll die Kommunale Wärmeplanung beitragen. Sie soll einen Beitrag leisten zur Umstellung sowohl von Erzeugung als auch von Versorgung auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder eine Kombination von beiden.
Gemeinderatsbeschluss Erligheim will individuell planen
Der Gemeinderat entscheidet sich mehrheitlich für „EGS-Plan“ als Partner für die Wärmeplanung.
Wie kann das für Erligheim aussehen? Um das für die Gemeinde zu planen, wurde nun ein Anbieter von Wärmeplanungen gesucht und in der Gemeinderatssitzung am vergangenen Donnerstag beauftragt. Die Gemeinde ist die planungsverantwortliche Stelle für die Erstellung eines Wärmeplans und hat dafür bis zum Ablauf des 30. Juni 2028 Zeit.
Für solche Pflichtaufgaben gibt es Ausgleichsgelder vom Land, sogenannte Konnexitätszahlungen, die sich grundsätzlich von Fördergeldern unterscheiden: Da es sich um gesetzliche Zuweisungen handelt, ist kein Verwendungsnachweis erforderlich. Mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes am 1. Januar 2024 wurden die Fördermittel neu strukturiert, wobei von 2024 bis 2028 insgesamt 500 Millionen Euro vom Bund für die Länder vorgesehen sind. In Baden-Württemberg können Gemeinden bis zu 80 Prozent Zuschuss für die Wärmeplanung erhalten.
Allerdings galt das bisher ausschließlich für Kommunen mit über 5000 Einwohnern. Deshalb fanden die Planungen bisher nur im Verbund mit Bönnigheim und Kirchheim statt, im sogenannten „Konvoi“. 2023 stellte Bönnigheim federführend den Antrag. „Wir mussten in den Konvoi“ so Bürgermeister Rainer Schäuffele, der in der 5000-Einwohner-Förderregelung auch einen möglichen Schritt hin zu einer Zusammenfassung der Kommunen im Sinne einer Verwaltungsreform sieht.
5000-Einwohner-Grenze fällt weg
Nun gibt es aber die individuellere Möglichkeit: Die 5000-Einwohner-Grenze für die Konnexitätszahlungen wurde 2025 aufgehoben, es werden jetzt auch kleinere Kommunen individuell gefördert. Erligheim kann so eigenständig planen und bekommt trotzdem die finanzielle Unterstützung. Bisher hat man auf den Förderbescheid gewartet – deshalb ist man mit der Aufstellung des Plans in Erligheim im kommunalen Vergleich zeitlich etwas hinterher.
Zur Entscheidung standen dafür nun zwei Anbieter: Die Netze-BW und EGS-Plan, beide im Landkreis aktive und erfahrene Anbieter von Wärmeplanungen. Schlussendlich konnte EGS-Plan die Gemeinderäte überzeugen, wenn auch knapp: Die Abstimmung fiel acht zu vier Stimmen aus. Und das auch, obwohl das Angebot von EGS-Plan mit rund 43.000 Euro das teurere ist.
„Aber die Gelder dafür kommen ja aus den Konnexitätszahlungen“, unterstrich der Bürgermeister. Für die Kommunale Wärmeplanung werden für die Gemeinde Erligheim Zahlungen in Höhe von rund 42.700 Euro für die Jahre 2025 bis 2028 angesetzt. Dies soll für die erste Kommunale Wärmeplanung gelten. Die Kosten für die Planung stellen insofern keine große Zusatzbelastung für den angeschlagenen Haushalt dar.
Die kommunale Wärmeplanung soll nun bis Ende des Jahres aufgestellt werden, so der weitere Fahrplan der Gemeinde Erligheim.
