Gemeindeverbund Sechs Kommunen gegen Besigheim

Von Gabriele Szczegulski
Seit 1978 besteht ein Dauernutzungsvertrag zwischen der Stadt Besigheim und dem Gemeindeverwaltungsverband für das erste Obergeschoss des Gebäudes Marktplatz 7. Die Stadt wollte diesen kündigen, sechs Gemeinden sind dagegen. Foto: /Martin Kalb

Die Mitgliedsgemeinden des Gemeindeverwaltungsverbands Besigheim wollen mit der Stadt wegen des Dauernutzungsvertrags der Räumlichkeiten Marktplatz 7 auch juristisch vorgehen.

Neben dem historischen Rathaus in Besigheim erscheint das Gebäude Marktplatz 7 mit seinem orange-braunen Anstrich fast unscheinbar. Dennoch wird es, danach sieht es aus, Objekt eines juristischen Streits zwischen dem Gemeindeverwaltungsverband Besigheim und der Stadt Besigheim werden.

Das erste Obergeschoss des Gebäudes ist seit 1978, drei Jahre nach Gründung des Gemeindeverwaltungsverbands (GVV) Besigheim mit den Mitgliedskommunen Besigheim, Walheim, Löchgau, Gemmrigheim, Hessigheim, Mundelsheim und Freudental, der Sitz des Verbands. Dafür wurde ein rechtlich unklarer Dauernutzungsvertrag geschlossen, über den es nun zum Streit kommt. Von Anfang an benutzte der GVV die Räume nicht, worauf eine Vertragsklausel, nämlich, dass dann die Stadt Miete dafür zahlen muss, in Kraft trat. Seit 1996 zahlte die Stadt insgesamt 327.000 Euro, wie Besigheims Bürgermeister Florian Bargmann sagt. Er ist per Verbandsvertrag auch Vorsitzender des Verbandes und der Verbandsverwaltung, sagt.

Kündigung der Stadt Besigheim kam ohne Vorwarnung

Ohne vorher mit seinen Kollegen aus den sechs Gemeinden gesprochen zu haben, hatte Bargmann in seiner Funktion als Bürgermeister für die Stadt Besigheim den Dauernutzungsvertrag auf den 31. Dezember 2026 gekündigt. Grund ist, dass die Stadt das Gebäude sanieren und einer anderen Nutzung zuführen will.

Nicht mit uns, sagten Robert Feil (Löchgau), Mario Dittmann (Gemmrigheim), die beiden sind Stellvertreter von Bargmann im Verbund, Alexander Fleig (Freudental), Günther Pilz (Hessigheim), Boris Seitz (Mundelsheim). Sie lehnten die Kündigung ab, verwiesen auf den „eigentumsähnlichen“ Dauernutzungsvertrag des GVV. Deshalb kam es auf ihren Antrag am vergangenen Donnerstag zu einer Sitzung des GVV. Zwar bot die Stadt Besigheim mittlerweile an, die Kündigung zurück zu ziehen, aber nun will der GVV rechtliche Klarheit über den Besitzstand der Räumlichkeiten, wie Feil gegenüber der BZ sagte.

Für die Überlassung der Räumlichkeiten gewährte der GVV der Stadt einen Baukostenzuschuss von insgesamt 362.611 Euro für den damaligen Neubau, Erwerb, Abriss sowie Grundkosten von 53.685 Euro. Diese Summe sei durch die Mietzahlungen seit 1996 ausgeglichen, so die Stadt Besigheim. Der GVV verpflichtete sich aber auch, 29 Prozent der Betriebs- und Investitionskosten des Gebäudes zu tragen.

Die Kanzlei Gleiss Lutz, die die Stadt mit der Kündigung beauftragte, sieht in dem Dauernutzungsvertrag ein mietvertragsähnliches Rechtsverhältnis gegeben, aus dem sich ein gesetzliches Kündigungsrecht ableite und die Kündigung rechtfertige. Der Gemeindeverwaltungsverband holte sich daraufhin Hilfe bei der Kanzlei Mohring und Kollegen, die zu der – gegensätzlichen – rechtlichen Einschätzung kam, dass ein eigentumsähnlicher Dauernutzungsvertrag vorliege, bei dem kein Kündigungsrecht greife.

Geplant sei schon von Anfang an ein Grundbucheintrag

Geplant gewesen sei, so zitierte Feil die Protokolle von 1978, schon immer ein Eintrag für das Obergeschoss des Gebäudes ins Grundbuch für den GVV. Da, so die sechs Bürgermeister in der Sitzung, es keine klare Lösung für den eindeutigen Status des Objektes gebe, beantragten sie letztendlich die Durchsetzung des Dauernutzungsvertrags und die Aufnahme ins Grundbuch in der Verbandssitzung. Die Verbandsverwaltung soll beauftragt werden, eine Unterlassungsklage gegen die Stadt Besigheim zum geplanten Umbau der Räumlichkeiten Marktplatz 7 zu erreichen, genauso wie den eigentumsrechtlichen Status der Immobilie gerichtlich zu klären. Mit 14 zu sechs Stimmen wurde dieser Antrag angenommen.

Im Klartext bedeutet das, dass nun Robert Feil und Mario Dittmann, als Vertreter des Vorsitzenden des GVV und der Verbandsverwaltung, die juristischen Vertreter zu einer Klageeinreichung bemächtigen können. Bargmann beantragte in der Sitzung seine Befangenheit als gleichzeitiger Bürgermeister von Besigheim und gab seinen Auftrag als Verbandsvorsitzender für diesen Fall ab. „Es gibt hier zwei verschiedene Rechtsauffassungen und diese müssen geklärt werden“, so Feil. Man fände die Situation „bedauerlich“ und würde gerne eine außergerichtliche Lösung finden.

Stadt will das Gebäude modernisieren und umbauen

Ziel der Stadt Besigheim, so Bürgermeister Bargmann im Gespräch mit der BZ sei nicht die Beendigung der Zusammenarbeit innerhalb des Gemeindeverwaltungsverbands, sondern die Ablösung einer aus seiner Sicht verwaltungsorganisatorisch überholten Vertragskonstruktion. „Die Räume werden derzeit und seit 50 Jahren vom GVV überhaupt nicht gebraucht“. Die Stadt wäre auch bereit, andere Räumlichkeiten mit normalem Mietvertrag zur Verfügung zu stellen. Ziel der Stadt sei es, dass der geplante Umbau des Gebäudes Marktplatz 7 bald erfolgen kann, man wolle sich auch kein städtisches Gebäude einfach wegnehmen lassen. „Das Gebäude gehört der Stadt und wir müssen seit Jahrzehnten Miete dafür zahlen, weil dies im Vertrag des Gemeindeverwaltungsverbandes steht“, so Bargmann.

Die Verbandsgemeinden hingegen sehen die Räume als ihre an und wollen rechtliche Klarheit und betonten die Wichtigkeit dieser Räumlichkeiten als Grundlage der Zusammenarbeit im Verband. Für Feil stehe mit diesem Zerwürfnis mit dem Verbandsvorsitzenden und der Stadt Besigheim der Verband auf wackligen Beinen. „Der Eintrag ins Grundbuch ist uns wichtig, alles andere käme einer Schenkung an die Stadt Besigheim gleich“, sagte sein Freudentaler Kollege Fleig.

 
 
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