Klärschlamm in Walheim EnBW reicht Klage ein

Von Frank Ruppert
Am Standort des Walheimer Kohlekraftwerks soll eine Klärschlammverbrennungsanlage entstehen. ⇥ Foto: Werner Kuhnle

Der Konzern will gegen die vom Gemeinderat beschlossene Veränderungssperre auf dem Gelände des Kohlekraftwerks vorgehen und die Pläne für die Klärschlammverbrennungsanlage vorantreiben.

Der Energiekonzern EnBW hat am Montag angekündigt, gegen die Entscheidung des Gemeinderats Walheim bezüglich der geplanten Klärschlamm-Anlage gerichtlich vorzugehen. Das Gremium hatte eine Veränderungssperre für das Gebiet um das derzeitige Kohlekraftwerk am Neckar erlassen. „Das ist aus unserer Sicht rechtswidrig“, erklärte dazu Michael Class, im Vorstand des Unternehmens für das Ressort „Nachhaltige Erzeugungs-Infrastruktur“ bei Neubauprojekten verantwortlich.

Wie ist die Situation derzeit?

Die Veränderungssperre blockiere nicht nur die Planungen des Unternehmens für den Standort, sondern greife auch jetzt schon in das Eigentum der EnBW ein, wie Andreas Pick, Projektleiter für die geplante Klärschlammverbrennungsanlage, am Montag sagte. Schon jetzt könne man nämlich keine baulichen Veränderung vornehmen, was auch den aktuellen Betrieb des Kohlekraftwerks gefährde, wie die EnBW sagt. So sei der Einbau von Wassertanks, die benötigt würden, nicht möglich. „Die stehen derzeit in Stuttgart, weil wir sie hier nicht einbauen dürfen“, sagte Konzernsprecherin Angela Brötel.

Wie kam es dazu?

Das ist für die EnBW-Vertreter laut eigenem Bekunden selbst eine Überraschung. Das angestrebte Klageverfahren gegen die Enscheidung des Gemeinderats sei nur deshalb erforderlich, weil das Gremium den Dialog mit dem Konzern komplett eingestellt habe. „Sie haben uns ausrichten lassen, dass der Dialog nur unter der Maßgabe fortgesetzt wird, wenn wir öffentlich erklären, auf die Klärschlammverbrennungsanlage zu verzichten“, so Pick. Aber dann fehle der Grund für den Dialog komplett.

Wie geht es weiter?

Die EnBW sieht im Normenkontrollverfahren gute Chancen, glaubt aber selbst nicht an eine schnelle Entscheidung. In den nächsten Tage werde das Verfahren eingeleitet von Konzernseite, selbst wenn es zu einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof des Landes in Mannheim käme, gingen wohl mehrere Monate ins Land, bis eine Entscheidung da sei.

Daneben will der Engergiekonzern den Dialog auf anderer Schiene fortsetzen: Mit dem Kommunikationsbüro Ulmer wurden Experten für Bürgerbeteiligung engagiert, die für gut 50 000 Euro einen Bürgerinnenrat gründen wollen. In diesem sollen zufällig ausgewählte Bürger Walheims, Kirchheims, Gemmrigheims, Besigheims und Bietigheim-Bissingens (die Bürger sind laut EnBW auch betroffen, weil Abwässer der geplanten Anlage in Bietigheim-Bissingen geklärt werden) ihre Sicht und Ortskenntnisse für die Planung einbringen.

Die EnBW-Vertreter erklärten, dass es nach ihrer Ansicht durchaus Walheimer gebe, die dem Projekt positiv gegenüberstünden. In dem Zusammenhang stellten sie Überlegungen heraus, wonach durch die neue Anlage auch 300 Haushalte mit Nahwärme versorgt werden könnten. Zudem betonten die Verteter des Konzerns, dass die Immissionen deutlich geringer seien als beim Betrieb des Kohlekraftwerks, das momentan als Netzreserve allerdings nur bei Bedarf betrieben wird.

Gibt es einen Plan B für die EnBW?

„Nein“, sagte Pick klar. Man sei fest davon überzeugt, im Normenkontrollverfahren Recht zu bekommen. Auch der Zeitplan, bis 2025 in Betrieb zu gehen, sei zwar nun sportlich, aber wird weiter verfolgt. Der Standort eigne sich nicht, wie von den Gegnern gewünscht, für Wohnbebauung. Erhalte man nicht Recht, sei das aber wohl das Aus für den Standort insgesamt. Das löse das Problem allerdings nicht, dass im ganzen Land solche Anlagen gebraucht würden.

 
 
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