„Mein Bruder hat wohl geahnt, was ich vorhatte, und wollte das eigentlich nicht, wegen seiner Freundin und seinen Kindern“, ließ der 26-jährige Bruder des Mitangeklagten seinen Verteidiger in einer Erklärung am fünften Verhandlungstag verlesen. Es ging um einen Angriff, den die Staatsanwaltschaft als versuchten Totschlag wertet. Er selbst habe den Entschluss gefasst, den 36-Jährigen „zur Rede zu stellen“. „Er sollte Todesangst haben, aber es gab nicht den Plan, ihn schwer zu verletzen oder gar zu töten.“
Gericht Bruder übernimmt Verantwortung
Der Bruder des Mitangeklagten erklärte vor Gericht, einen 36-Jährigen in Ludwigsburg attackiert zu haben.
Auseinandersetzung um Frau
Das Opfer und der jüngere Bruder hatten im vergangenen Jahr eine Auseinandersetzung um eine junge Frau, die mit dem Bruder zwei Kinder hat, und nach einem Streit mit ihm eine Beziehung mit dem 36-Jährigen hatte. Dabei verletzte der neue Freund den Vater der Kinder mit einem Messer an Brust und Hand. Zur Polizei ging dieser aber nicht.
Laut Anklage fuhren die beiden Brüder mit vier Kumpels, darunter dem Bruder der Frau, in der Nacht zum 26. September vergangenen Jahres zur Wohnung des ‚Nebenbuhlers‘ und überfielen diesen und einen Mitbewohner mit Messern und einem Hammer. Sie misshandelten den Mitbewohner massiv mit zahlreichen Faustschlägen, das andere Opfer wurde mit Gegenständen aus der Wohnung beworfen und mit einem Messer so schwer unter anderem am Oberschenkel verletzt, dass er für eine Notoperation in die Klinik musste.
Zwar räumte der ältere Bruder ein, den 36-jährigen mit Gegenständen beworfen und ihn dann „mit einem kleinen Messer am Oberarm oder der Schulter verletzt“ zu haben. Von einer heftig blutenden Wunde am Bein habe er dagegen nichts gesehen. Das Messer ließ er später im Neckar bei Neckarweihingen verschwinden. Nachfragen des Vorsitzenden Richters beantwortete er nicht.
Vier Leute bei Racheaktion
In zwei Autos seien vier Leute mit dem Brüderpaar zu dieser Racheaktion gefahren. Drei von ihnen und auch der jüngere Bruder blieben demnach vor der Wohnung des 36-Jährigen im Auto zurück. Der Bruder hatte zu Beginn des Prozesses vor einer Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart Anfang Mai noch erklärt, keinerlei Angaben zu machen.
Ein Teil der sechs Angeklagten im Alter von 24 bis 42 Jahren sitzt seit November in Untersuchungshaft. Das Strafgesetzbuch sieht für Totschlag eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren vor, auch der Versuch ist strafbar, kann aber milder sanktioniert werden.
Das Urteil in dem Fall soll spätestens Anfang September fallen.
