„Er hat meine Mutter beleidigt, die sehr jung gestorben ist, als ich noch ein Kind war, und damit hat er auch mich beleidigt“, sagte der 51 Jahre alte Mann im Zeugenstand mit leiser Stimme. Er selbst betrat mit zwei Betreuern aus dem psychiatrischen Klinikum in Weinsberg und Fußfesseln den Saal des Landgerichts Stuttgart. In Weinsberg ist er nach einem Urteil des Landgerichts Heilbronn im April 2021 wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung für fünf Jahre untergebracht.
Gericht Vor Gericht geht es lautstark zu
Mit der Befragung des Opfers ist der Prozess um den versuchten Mord auf einer Baustelle fortgesetzt worden.
Im vergangenen Jahr erhielt er Freigang und arbeitete als Leiharbeiter auf einer Baustelle in der Wernerstraße in Ludwigsburg. Nach dem Streit am Nikolaustag 2024, bei dem er zunächst seinen zehn Jahre jüngeren Kollegen mit einem Cuttermesser an der Wange verletzte und dieser ihm daraufhin mit einer Stange auf den Kopf schlug, wurde sein Freigang aufgehoben. Der 42 Jahre alte Angeklagte hatte angegeben, dass er nicht mehr mit dem Landsmann zusammenarbeiten wollte, weil dieser ihn öfters als „Zigeuner“ beschimpft habe. Beide Männer stammen aus Rumänien.
Platzwunden am Kopf
Die Staatsanwaltschaft wirft dem jüngeren Mann versuchten Mord aus Heimtücke vor. Er verletzte seinen älteren Kollegen zunächst mit einer Magazinpistole und im weiteren Verlauf mit einer Stange. Das Opfer trug zwei fünf und sieben Zentimeter lange Platzwunden am Kopf, der Angeklagte eine Schnittverletzung im Gesicht davon.
Im heißen Gerichtssaal der Schwurgerichtskammer ging es an diesem Verhandlungstag lautstark hin und her, mal zeigte sich der Vorsitzende Richter, mal der Staatsanwalt oder die Anwältin des Opfers und Nebenklägers verwundert über die Art und Weise der Befragung des Opfers durch den Rechtsanwalt, der als zweiter Verteidiger den 42-Jährigen vertritt. Dies mündete schließlich in einen Beschluss der Kammer, wonach eine „umfassende erneute Befragung des Zeugen“ abgelehnt wurde. Schließlich rügte einer der Richter auch noch die Angehörigen des Angeklagten im Zuschauerraum. Dies hier sei keine TV-Reality-Show, permanent werde geredet, gegessen und getrunken. Als sich Widerworte regten, hieß es vom Richtertisch: „Halten Sie die Klappe.“
