Gerichte und Pandemie-Verordnung Corona-Verfahren bringen mehr Aufwand

Von Frank Ruppert
Gut 60 Corona-Verfahren sind derzeit beim Amtsgericht Ludwigsburg anhänging.⇥ Foto: Martin Kalb

Ob die bloße Zahl an Fällen oder die Art der Verhandlung – Corona-Verfahren stellen die Gerichte vor Herausforderungen. Unter Umständen müssen viele Zeugen gehört werden. Das ist eher untypisch bei Ordnungswidrigkeiten und zeitraubend.

Die Corona-Verordnung beschäftigt nicht nur jeden Bürger in seinem Privatleben, Polizei und Ordnungsämter durch mehr Arbeit, auch bei den Gerichten sind die Auswirkungen der neuen Regeln zu spüren. Neben den Vorgaben im Gerichtssaal, ist dabei vor allem die Arbeitsbelastung ein Thema. Die BZ hat sich bei den Amtsgerichten Ludwigsburg, Besigheim und Vaihingen nach der Arbeitsbelastung durch die neuen Verfahren erkundigt.

Amtsgericht Ludwigsburg

60 bis 65 Verfahren im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Corona-Verordnung werden gerade beim Amtsgericht Ludwigsburg bearbeitet, erklärt der Sprecher des Gerichts, Richter Ulf Hiestermann. „Zu uns kommen die Einsprüche gegen Bußgelder wegen Verstößen gegen die Corona-Verodnungen“, erzählt der Jurist. Das sei eine deutlich spürbare Mehrbelastung, auch weil Hiestermann und seine Kollegen ansonsten kaum feststellen können, dass sich die Zahlen bei anderen Delikten und damit deren Verfahren durch die Pandemie verringert haben.

„In der Regel richten sich die Einsprüche gegen Tatbestand oder die Höhe des Bußgelds“, sagt Hiestermann. Die Menschen bestreiten also etwa gegen die Abstandsregeln verstoßen zu haben oder wollen das Bußgeld drücken. „Es gibt natürlich Menschen, die einfach versuchen ein geringeres Bußgeld zu erhalten, aber dann gibt es auch Fälle, wo etwa ein Jugendlicher, der nur Taschengeld erhält, ein hohes Bußgeld einfach nicht stemmen kann“, so der Richter aus Ludwigsburg. Auch für die Amtsrichter ist die Corona-Verordnung neu und man müsse immer austarieren, welche Höhe des Bußgelds nun angemessen sei. Dabei kommt es auf die Art des Verstoßes und die Länge an. Hat man etwa nur bei der Begrüßung die Distanz nicht gewahrt oder saßen mehreren Menschen über Stunden eng beieinander, das seien Fragen der Abwägung.

Haarig wird es, wenn die Einsprüche auf den Tatbestand abzielen. „Dann müssen wir den Ordnungsdienstmitarbeiter, Polizisten und im Zweifel auch weitere Zeugen laden“, sagt Hiestermann. Das könne dann schon eine größere Angelegenheit bei Gericht werden. Da am Amtsgericht Ludwigsburg derzeit die Einsprüche gegen Bußgelder aus den Monaten April und Mai anhängig sind, erwartet Hiestermann auch noch weitere Verfahren im Laufe der nächsten Wochen und Monate. „Was wir beobachten, ist allerdings, dass sich keiner der Einsprüche bislang gegen die Corona-Verodnung an sich stellt. Die Menschen sehen die Vorschriften also als richtig an, bestreiten aber, dagegen verstoßen zu haben“, erklärt der Gerichtssprecher.

Amtsgericht Besigheim

„Wegen Verstoßes gegen die Corona-Verordnung gab es beim Amtsgericht Besigheim bislang sieben Ordnungswidrigkeitenverfahren. In den genannten Verfahren wurde bestritten, die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit überhaupt begangen zu haben“, sagt Volker Bißmaier, Direktor des Amtsgerichts Besigheim. Gebe es nicht wegen Fragen zur Wirksamkeit der neuen Bußgeldverordnung weniger Straßenverkehrs-Ordnungswidrigkeiten, wäre eine Mehrbelastung für die Richter zu spüren. Allerdings erklärt Bißmaier, dass es mehr Verfahren in Familiensachen gebe. Darin gehe es dann um den Kontakt eines Elternteils mit den Kindern, die nicht regelmäßig bei ihm leben, und bei denen der andere Elternteil befürchtet hatte, das Kind werde sich beim Umgang mit Vater oder Mutter einer Ansteckungsgefahr aussetzen. „Außerdem stiegen die auf Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz gerichteten Verfahren an, was auf die Zeit des Zusammenlebens mehrerer Personen auf engem Raum zurückgeführt werden könnte“, erklärt Bißmaier.

Amtsgericht Vaihingen

„Am Amtsgericht Vaihingen wurde bis heute noch kein Corona-Verfahren verhandelt“, teilt die dortige Direktorin Gisela Borrmann mit. Das liege aber auch daran, dass das Vaihinger Gericht erst zum 1. Oktober und nicht wegen Corona durch eine Strafrichterin verstärkt wird. Die Corona-Verfahren gingen erst seit wenigen Wochen zögerlich ein, es werden jedoch mehr.

„Stand heute sind es zirka ein Dutzend Eingänge, drei Beschuldigte haben jedoch zwischenzeitlich das Bußgeld bezahlt und das Verfahren ist dadurch erledigt. In allen anderen Verfahren wird terminiert“, erklärt die Richterin. „Wir rechnen damit, dass in den nächsten Monaten noch mehr Verfahren eingehen.“ Auch für Borrmann sind die neuen Verfahren eine Herausforderung unter anderem wegen der Zeugen. „Die Bewertung der Aussagen wird sicher nicht einfach, die Sachverhalte liegen ein halbes Jahr zurück, das Einschätzen von Distanzen durch Zeugen ist erfahrungsgemäß fehleranfällig.“

 
 
- Anzeige -