Gerichtsurteil 14 Jahre Haft für Schützen

Von Lisa Lorenz
Der Tatort am Abend des 12. Mai 2025. In der Silcherstraße in Tamm, einem Wohngebiet, waren gegen halb acht Uhr abends sechs Schüsse zu hören. Foto: /Martin Kalb

Im Prozess sind die beiden Angeklagten verurteilt worden. Der Schütze muss wegen versuchten Mordes ins Gefängnis, der Fahrer für sechs Jahre wegen Beihilfe zum versuchten Mord.

Wegen versuchten Mordes in zwei Fällen, schwerer und gefährlicher Körperverletzung ist G., der Schütze von Tamm, zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. So urteilte der Richter am Mittwoch im Fall um die Schüsse in der Silcherstraße am 12. Mai 2025, der vor dem Landgericht Heilbronn verhandelt worden war.

Zur Erinnerung: B. fuhr beim ersten Versuch am 11. Mai 2025 das gemietete Auto, war aber am Tatabend nicht dabei. G. richtete am 11. Mai eine Waffe auf das Opfer und schoss am 12. Mai mehrmals auf ihn, der daraufhin einen Unterschenkel verlor. Letzterer war Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma – die Tat ist Teil des Ermittlungskomplexes Frost, bei dem es um Streitigkeiten zweier Sicherheitsfirmen geht.

Es war eine Auftragstat

„Trotz mehr als 20 Leitzordnern und 600 Spuren geben die Taten Rätsel auf“, begann die Staatsanwältin ihr Plädoyer. Dass die Tat in Auftrag gegeben wurde, könne festgehalten werden, denn die Angeklagten stehen in keinerlei Verbindung zur fraglichen Sicherheitsfirma. Die Schüsse in Tamm zählten zum Bereich „Gewalt als Dienstleistung“. Bei diesem Phänomen, das immer häufiger auftrete, kämen die Täter häufig aus den Niederlanden, so auch die Angeklagten B. und G.

Die Erklärung, die G. zu Beginn des Prozesses hatte verlesen lassen, wertete die Staatsanwältin als Schutzbehauptung. Hier hatte G. behauptet, es sei nur um Einschüchterung gegangen, nicht um Mord, und B. habe auch von der Waffe nichts gewusst. „Ich bin überzeugt, dass ein Tötungsauftrag zugrunde liegt“, fuhr die Staatsanwältin fort. An einen Einschüchterungsversuch glaube sie nicht. Obwohl die vier Schüsse, die das Opfer trafen, weder direkt in den Oberkörper noch in den Kopf abgefeuert worden waren, sah sie einen Tötungsvorsatz. Dass die Kugeln vor allem in die unteren Extremitäten eindrangen, schrieb sie der Unerfahrenheit und fehlenden Treffsicherheit des Angeklagten zu.

Plädoyer für lebenslängliche Haft

Weiterhin beschrieb sie das Opfer als arg- und wehrlos und forderte für G. eine Verurteilung wegen versuchten Mordes sowie gefährlicher und schwerer Körperverletzung – oder kurz: eine lebenslängliche Haft.

Der Angeklagten B. habe ebenfalls vom Auftrag gewusst, war sich die Staatsanwältin sicher. Die „kaltblütige Auftragstat“ bedürfe eines gemeinsamen Tatplans, außerdem sei das Fluchtfahrzeug, das er gefahren hatte, ein unverzichtbarer Teil der Tat gewesen. Für B. forderte sie eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten wegen Mittäterschaft bei einem versuchten Mord.

Der Vertreter der Nebenklage schloss sich der Staatsanwältin an und betonte die Einschränkungen des Opfers, die den noch jungen Mann sein ganzes Leben lang begleiten werden. Er bemängelte außerdem, dass die Angeklagten sich weder entschuldigt, noch Reue gezeigt oder eine Entschädigung angeboten hätten.

Der Verteidiger des Angeklagten G. sagte, dass G. nicht nur dessen Leben, sondern auch sein eigenes zerstört habe, da er nun lange ins Gefängnis müsse. „G. war so dumm, zu schießen, ohne ein Motiv zu haben. Man musste offenbar bis in die Niederlande reisen, um jemanden so dümmliches zu finden“, so der Verteidiger. Statt versuchtem Mord bewertete er die Schüsse als versuchte schwere Körperverletzung und plädierte für maximal acht Jahre Haft. „B. wurde angelogen und hat deshalb bei der Polizei ausgesagt. Aber alles, was er dort gesagt hat, wurde von der Staatsanwaltschaft als Schutzbehauptungen abgetan“, kritisierte die Verteidigerin des Angeklagten B. Er sei davon ausgegangen, dass man lediglich einen FKK-Club besuchen und Geld abholen wolle.

Die Situation sei ihm aber zunehmend komisch vorgekommen, und als G. nach dem missglückten Schussversuch am 11. Mai am Telefon jemandem sagte, es habe nicht funktioniert, sei B. ausgestiegen. Sie plädierte für eine Verurteilung wegen Beihilfe zur Körperverletzung und eine Bewährungsstrafe.

Nach ausgiebiger Beratungszeit fiel das Urteil noch am selben Tag – „das machen wir sonst meist nicht so“, sagte der Richter. Er ließ die Taten des 11. und 12. Mais 2025 mit dem „recht kleinen Tamm als Schauplatz“ Revue passieren. Er stimmte in einigen Punkten der Staatsanwaltschaft zu, so waren auch die Richter zum Schluss gekommen, dass das Opfer arglos war, was bedeutet, dass der Täter heimtückisch gehandelt hatte.

Offene Fragen bleiben zurück

Schließlich wurde G. wegen versuchten Mordes in zwei Fällen sowie schwerer und gefährlicher Körperverletzung zu 14 Jahren Haft verurteilt. B. muss wegen Beihilfe zu versuchtem Mord für sechs Jahre in Haft. Der Fall hinterlässt einige offene Fragen: Die Waffe wurde bis heute nicht gefunden, die Motive der Täter wurden nicht geklärt. Und den „wahren Hintergrund“ der Tat, so der Richter, konnte weder die Polizei noch das Gericht klären.

 
 
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