Geschlossene Kindergärten im Kreis Wer zahlt für die Nicht-Betreuung?

Von Mathias Schmid
Der Paul-Bühler-Kindergarten in Bietigheim ist wie alle Betreuungseinrichtungen aktuell geschlossen. Mit der Botschaft „Wir grüßen alle Kinder und Eltern. Wir vermissen euch“,  wenden sich die Erzieher auf einem Plakat an die eigentlichen Besucher. ⇥ Foto: Mathias Schmid

Wegen der Corona-Krise sind auch Kindergärten bis mindestens 19. April geschlossen. Viele Kommunen entscheiden sich, keine Gebühren zu erhöhen. Das kostet.

Die Corona-Krise ist für viele Familien auch eine finanzielle Belastung. Eltern hoffen da wenigstens auf die Rückerstattung von Betreuungsgebühren. Schließlich sind Kindergärten und Kitas aktuell zu. Viele Städte haben mittlerweile beschlossen, die Kita-Gebühren zurückzuerstatten. Und das nicht erst, seit das Land ein Hilfspaket von 100 Millionen Euro geschnürt hat. Einen Teil der Kosten werden die Kommunen trotz dieser Summe selbst zahlen müssen.

Ein Sprecher aus dem baden-württembergischen Finanzministerium betont auf BZ-Nachfrage, das Land unterstütze alle Städte und Gemeinden, die Gebühren für März und April erlassen. „Die 100 Millionen Euro sind eine unbürokratische Soforthilfe.“ Aber nach wie vor gilt: „Jede Kommune muss selbst darüber entscheiden, wie sie mit ihren Elternbeiträgen umgeht.“

Abrechnung im Nachgang

Wie das Geld genau verteilt wird, ist noch nicht geklärt. „Die Gespräche über die genaue Abrechnung folgt im Nachgang, wenn die Folgen der Corona-Pandemie absehbar sind“, so der Sprecher weiter, „wir unterstützen die Kommunen, haben die Verhandlungen aber auf später verschoben.“ Am Ende bleibe die Kinderbetreuung aber eine kommunale Aufgabe. Die Kommunen werden also nur einen Teil ihrer erlassenen Gebühren vom Land zurückerhalten.

Als erste im Landkreis hat sich die Stadt Ludwigsburg positioniert: Unmittelbar im Anschluss an die Schließung der Kitas gab das Rathaus den Beschluss bekannt, die Gebühren zurückzuerstatten. „Es ist für uns ein Zeichen der Solidarität, in dieser für alle schwierigen Situation die Betroffenen so gut wie möglich zu unterstützen“, erklärte OB Matthias Knecht. Mittlerweile haben viele Kommunen nachgezogen. Ein paar Beispiele.

Kosten für Notbetreuung

Die Stadt Bietigheim-Bissingen zum Beispiel erlässt für den gesamten April die Gebühren. „Wer Notbetreuung bekommt, muss natürlich auch bezahlen“, stellt Sprecherin Anette Hochmuth dar. Das Modell, der Einfachheit halber einfach den gesamten April zu erlassen, haben neben Bietigheim-Bissingen viele weitere Kommunen gewählt. „Stand jetzt ist ja der halbe März und der halbe April geschlossen. Von daher passt das ja“, so Hochmuth weiter.

Noch keine endgültige Entscheidung getroffen wurde in Sachsenheim: Dort soll der Gemeinderat entscheiden. Stadtsprecher Matthias Friedrich erklärt: „Der Verzicht auf einen Monat Kindergartengebühren bedeutet für die Stadt Sachsenheim einen Einnahmeverlust in Höhe von zirka 150 000 Euro.“ Und weiter: „Aufgrund der finanziellen Bedeutung liegt die Zuständigkeit für den Verzicht auf die Kindergartengebühren nach unserer Hauptsatzung beim Gemeinderat.“ Vorerst sollen aber für April keine Gebühren erhoben werden. Die endgültige Entscheidung soll frühestens im Mai fallen.

Gebühren im April werden ausgesetzt

Aus Bönnigheim heißt es: „Aufgrund der Anfragen zur Rückerstattung der Elternbeiträge (Kindergarten, Krippe und Kernzeitbetreuung) hat die Stadtverwaltung beschlossen, die Gebühren für die Kinderbetreuung im Monat April auszusetzen.“ Gleiches gilt für Vaihingen. Dort rechnet Sprecher Mario Steigleder vor: „Die ausgesetzten Beiträge belaufen sich in den Kindergartengruppen auf 150 000 Euro, in der Jugendmusikschule auf 35 000 Euro und in der Grundschulbetreuung auf 20 000 Euro. In Summe werden so Elternbeiträge in der Höhe von rund 205 000 Euro erlassen.“

Ebenso hat Oberriexingen per Pressemeldung erklärt, „eine Aussetzung des Einzugs der jeweiligen Beiträge für die Kinderbetreuung (inklusive Essensgeld) sowie Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung (Grundschule, die Red.)“ vorzunehmen. Dort gehe die Entscheidung bereits auf den Gemeinderat zurück, schreibt Bürgermeister Frank Wittendorfer, der auch betont: „Sollte die Schließung über den 19. April hinaus verlängert werden müssen, werden wir die Aussetzung (...) erneut prüfen.“

Einen Rechtsanspruch auf Erstattung haben die Eltern aus seiner Sicht übrigens nicht, da die Situation nicht vom Träger verschuldet ist. „Die kommunalen Satzungen beziehungsweise der Kinderbetreuungsaufnahmevertrag begründen in der Regel für solche Fälle keinen Erstattungsanspruch der Eltern.“

 
 
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