Getötete Tabitha aus Asperg Warum die Plädoyers vor Gericht nicht öffentlich gehalten werden

Von red/cgo/dpa
Ein 36-jähriger Mann steht im Fall der getöteten Tabitha aus Asperg vor Gericht. (Symbolbild) Foto: imago images/Jan Huebner/Blatterspiel via www.imago-images.de

Vor der Verkündung des Urteils am Mittwoch zum Fall der getöteten Tabitha aus Asperg, folgen vor Gericht die Abschlussplädoyers. Doch Zuschauer sind dabei nicht zugelassen. Das sind die Gründe dafür.

Der Mordprozess um den gewaltsamen Tod der 17-jährigen Tabitha aus Asperg (Kreis Ludwigsburg) soll am Mittwoch mit der Urteilsverkündung enden. Angeklagt ist der frühere Freund der jungen Frau. Vor dem Stuttgarter Landgericht halten am Vormittag Verteidigung und Staatsanwaltschaft im nichtöffentlichen Teil des Verhandlungstages ihre Plädoyers, bevor am Nachmittag das Urteil folgen soll.

Die Öffentlichkeit wird also nicht zu hören bekommen, wie Staatsanwaltschaft und Verteidigung den Fall beurteilen. Zuschauer wurden bei den Plädoyers ausgeschlossen. Der Grund ist eine gesetzliche Vorgabe: Während des Verfahrens wurde zuvor schon eine minderjährige Zeugin unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen.

Um ihre Privatsphäre zu schützen, fand die Befragung der Zeugin bereits damals ohne Zuhörer statt. Bei Minderjährigen ist dieser Schutz besonders geboten. Da das Gericht nicht ausschließen kann, dass Staatsanwaltschaft oder Verteidigung in ihrem Plädoyer sehr konkret auf diese Aussage Bezug nehmen, sieht das Gerichtsverfassungsgesetz solch ein Vorgehen vor.

 
 
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