Grundsteuer Freudental Grundsteuer: Erhöhung jetzt oder später?

Von Gabriele Szczegulski
Der Freudentaler Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung im Rathaus die neuen Hebesätze vorberaten. Foto: bz/Oliver Bürkle

Der Gemeinderat beriet die Hebesätze für die neue Grundsteuer. Sollen diese aufkommensneutral festgesetzt oder erhöht werden? 

Viele Gemeinden beraten oder entscheiden derzeit  über die Festlegung der Hebesätze für die reformierte Grundsteuer (die BZ berichtete). So auch in Freudental. Der Gemeinderat startete am Mittwoch in seiner Sitzung mit einer Vorberatung, will in seiner Novembersitzung nach einer Klausurtagung über die neuen Hebesätze entscheiden.

Durch die neue Berechnungsgrundlage der Grundsteuer B ändert sich der jeweilige Messbetrag für die Grundstücke oder Gebäude. Zugrunde liegen den Messbeträgen die Grundstücksgröße und die Bodenrichtwerte. Deshalb müssen alle Gemeinden ihre Hebesätze für die Grundsteuer neu berechnen, wobei das Land Baden-Württemberg an die Kommunen appellierte, dass durch die neuen Hebesätze die künftigen Steuereinnahmen der Gemeinde aufkommensneutral sind. Aber, so erklärte Freudentals Bürgermeister Alexander Fleig in der Sitzung, dies sei eine Soll-Regelung: „Die Festsetzung der Hebesätze ist eine originär kommunale Angelegenheit.“

Fleig betonte, dass in jedem Haushaltsjahr das Grundsteueraufkommen an den Finanzbedarf angepasst werden sollte, auch weil die Kommunalaufsicht des Landkreises gerade Freudental immer wieder anmahnte, die prekäre Haushaltslage durch die Anhebung der Hebesätze zu entspannen. Seit 2004 hat die Gemeinde die Hebesätze aber nicht mehr erhöht und der Gemeinderat hat sich explizit in den beiden vergangenen Jahren dazu entschieden, die Hebesätze erst nach der Grundsteuerreform anzuheben. „Vielleicht fällt uns das jetzt auf die Füße, aber ich plädiere dafür, jetzt über eine Erhöhung nachzudenken“, so Fleig.

Das aktuelle Aufkommen in Freudental aus der Grundsteuer B liegt bei einem derzeitigen Hebesatz von 430 bei rund 365.000 Euro. Bei einer Aufkommensneutralität müsste der Hebesatz auf 258 verringert werden. Hätte, so rechnet Fleig in der Sitzung vor, die Gemeinde, die das niedrigste Gewerbesteueraufkommen im Landkreis Ludwigsburg hat, 2024 den Hebesatz auf 485 erhöht, dann würde das Aufkommen heute bei 411.650 Euro liegen, was einem aufkommensneutralen Hebesatz von 300 entspreche. Aus Sicht der Verwaltung, so Fleig, sollte eine Erhöhung der Einnahmen erfolgen, wobei er vorschlage, die Mehreinnahme als Betrag zu definieren und danach die Höhe des Hebesatzes festzusetzen. Der Gemeinderat wird in seiner baldigen Klausurtagung beraten und in seiner Sitzung vom 27. November über die Höhe des Hebesatzes entscheiden, denn bis zum 31. Dezember muss dieser festgelegt sein.

Büdenbender: Für ausgeglichenen Haushalt sorgen

Thomas Gellhaus von der Freudentaler Mitte gab zu bedenken, dass die Reform an sich schon eine Änderung sei, an die sich die Bürger gewöhnen müssten, da sei es besser, eine Erhöhung der Hebesätze nach einem Jahr umzusetzen. Er schlug vor, den Hebesatz auf 265 festzusetzen.

Andreas Büdenbender von der Bürgergruppe Freudental sprach sich dagegen aus: „Jemand, der ein großes Grundstück hat, hat die letzten 20 Jahre immer dieselbe Grundsteuer bezahlt, und sollte sich eine Erhöhung auch leisten können“. Er plädierte dafür, dem Vorschlag Fleigs zu folgen und einen Betrag zu errechnen, den „wir brauchen für einen ausgeglichenen Haushalt und diesen dann umzusetzen in einen Hebesatz.

Rechenbeispiele

Freudentals Bürgermeister Alexander Fleig machte zum Schluss der Vorberatung ein paar Rechenbeispiele auf, was Besitzer bezahlen müssen, wenn der Hebesatz aufkommensneutral festgesetzt wird: Ein Häuslesbesitzer in der Freudentaler Ortsmitte, der einen normalgroßen Garten habe, habe bisher 210 Euro Grundsteuer B im Jahr bezahlt, diese würde auf 225 Euro steigen. Ein Reihenhausbesitzer in der Taubenstraße mit kleinem Grundstück bezahlte bisher 300 Euro und würde dann 200 Euro bezahlen. Wer beispielsweise in der Mühlstraße ein großes Grundstück besitze, habe bisher 200 Euro bezahlt und würde mit neuem Hebesatz zwischen 400 und 700 Euro (je nach Größe) bezahlen. Ein Hausbesitzer am Alten Berg habe bisher 400 Euro bezahlt und würde dann 450 Euro bezahlen. Wer eine Dreizimmer-Eigentumswohnung beispielsweise in der Hauptstraße besitze, habe bisher 200 Euro Grundsteuer bezahlen müssen und mit einem aufkommensneutralen Hebesatz 80 Euro.

 
 
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