Grundsteuer in Bietigheim-Bissingen Ob es teurer wird, weiß niemand

Von Michael Soltys
Michael Fißler vom Verein Haus und Grund. ⇥⇥ Foto: privat

Die Reform der Grundsteuer wird seit Mitte Mai umgesetzt. Für die Hausbesitzer gibt es noch einige Unwägbarkeiten, sagt Michael Fißler vom Verein Haus und Grund.

Besitzern von landwirtschaftlichen Grundstücken, von Bauland, Häusern oder Wohnungen flattert seit Mitte Mai nach und nach Post ins Haus. Darin werden die Besitzer aufgefordert, gegenüber dem Finanzamt eine Erklärung über ihre Immobilien abzugeben. Wichtige Daten sind bereits vorgedruckt, auch Hinweise, wo man sich eventuell  informieren kann, fehlen nicht. Dies ist der Auftakt zu einem Prozess, an dessen Ende eine Neubewertung aller Grundstücke steht und damit auch eine geänderte Festlegung der Grundsteuer. Wichtig ist das vor allem für die Berechnung der Grundsteuer B. Sie trifft Besitzer von Häusern und Wohnungen und deren Mieter. Denn sie müssen die Grundsteuer als Teil der Nebenkosten in vollem Umfang bezahlen.

Heilfroh ist Michael Fißler, dass Baden-Württemberg ein einfaches Modell für die Neuberechnung gewählt hat. Der gelernte Steuerberater berät die Immobilienbesitzer, die im Bietigheimer Verein „Haus und Grund“ zusammengeschlossen sind. Dass der Beratungsbedarf in den Reihen der Mitglieder hoch ist, war für ihn und die Vereinsvorsitzende Sabine Knapp erst kürzlich bei der Mitgliederversammlung festzustellen, berichtet er im Gespräch mit der BZ.

Doch „jeder Hausbesitzer kann das selber machen“, beruhigte Fißler die Mitglieder. Grundlage für die Berechnung ist die Grundfläche der Immobilie, multipliziert mit dem Bodenrichtwert. Kombiniert mit einer Steuer-Messzahl ergibt sich daraus ein Messbescheid. Er wiederum ist die Basis, auf die sich die Städte und Gemeinden mit ihren Hebesätzen für den Grundsteuerbescheid beziehen.

In dem Schreiben, das bei den Haushalten eingeht, sind schon wesentliche Daten der Immobilie erhalten. Mit ihnen muss sich der Besitzer beim Elster-System der Finanzämter registrieren. „Für einen normalen Menschen ist das Verfahren selbsterklärend“, versichert Fißler. „Schwieriger wird es für jemanden, der keinen Computer hat.“ Ab dem 1. Juli soll es möglich sein, die Daten enzugeben.

Die wichtigste Frage in diesem Zusammenhang kann Fißler den Hausbesitzern und Mietern jedoch nicht beantworten: Wird es teurer oder wird es billiger? Das hängt letztlich vom Verhalten der Städte und Gemeinden ab, deren Gemeinderäte über die Hebesätze entscheiden und damit die Höhe der Grundsteuer wesentlich beeinflussen. Unter dem Strich soll die Grundsteuer „aufkommensneutral“ sein, die Endsumme soll also gleich bleiben (siehe Info-Kasten). Das zumindest haben die kommunalen Gremin versprochen.

Ein zweiter Unsicherheitsfaktor sind die Bodenrichtwerte. Sie werden in Baden-Württemberg von den Gutachterausschüssen der Städte und Gemeinden ermittelt. Und bis jetzt liegen in dem Softwaresystem des Landes noch nicht alle aktuellen Werte vor, erläutert Fißler. „Wir wissen bis heute nicht, ob die Werte richtig sind.“ Viel Zeit dürfen sich die Gutachterausschüsse jedoch nicht mehr lassen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Werte bis 30. Juni zu erheben und zu veröffentlichen.

 
 
- Anzeige -