Häckselplatz am Krappenberg Die Entsorgung von Häckselabfällen geregelt

Von Susanne Yvette Walter
Der sanierte Häckselplatz im Gewann Krappenberg wird gemeinsam von der Stadt Bönnigheim und der Gemeinde Freudental betrieben. Foto: /Martin Kalb

Die Stadt Bönnigheim und die Gemeinde Freudental schließen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Nutzung des Häckselplatzes.

Den Häckselplatz im Gewann Krappenberg wollen die Stadt Bönnigheim und die Gemeinde Freudental weiter gemeinsam nutzen. Vor seiner Sanierung war das Teilen der Kosten bei der gemeinsamen Nutzung formlos geregelt. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und um später weitere Nachbarkommunen mit ins Boot nehmen zu können, bildet jetzt eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung die Grundlage für Freudentaler und Bönnigheimer Bürger, die hier ihre Gartenabfälle entsorgen.

Zusätzliche Kosten von 164 000 Euro

„Das Thema Häckselplatz hat uns einige Zeit begleitet. Wir haben ihn gemeinsam im Rahmen des Waldbegangs besichtigt. Er hat sich seither schon bewährt“, lässt Bürgermeister Albrecht Dautel in der Gemeinderatsitzung in Bönnigheim-Hohenstein wissen. Auf den Tisch kamen die Baukosten für die Sanierung mit rund 147 000 Euro. Als Kompensation für das Anlegen des Häckselplatzes müssen nach den gesetzlichen Forderungen weitere Flächen in Wald umgewandelt und zum Ausgleich für die Versiegelung aufgeforstet werden.

Dadurch entstehen Kosten von 164 000 Euro. Dautel sieht die „positive Kostenentwicklung“. Dautel: „Es hat uns Zeit und Nerven gekostet bis die Waldumwandlung eingetaktet war, bis wir geeignete Fläche gefunden und die Zustimmung des Landratsamtes hatten.“

Grünes Licht für die gemeinsame Nutzung beider Gemeinden muss nach Verabschiedung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nur noch das Landratsamt Ludwigsburg geben. Grundlage bildet eine gemeinsame Benutzungsordnung für den Häckselplatz. Diese sichert, dass Verstöße nun rechtlich geahndet werden können.

Die Benutzerordnung schlüsselt genau auf, wer nutzungsberechtigt ist und welche Stoffe zugelassen sind. Rechte und Pflichten des Aufsichtspersonals sind darin genau festgelegt und auch die Witterung ist miteinbezogen. So kann der Häckselplatz bei schlechten Witterungsverhältnissen geschlossen bleiben.

Die Kosten für den Betrieb des Häckselplatzes werden zwischen beiden Gemeinden aufgeteilt. Grundlage für den Schlüssel bildet die Einwohnerzahl. Kosten fallen an für das Zusammenschieben des Häckselgutes, für die Reinigung des Platzes, für Entsorgung von illegal abgelagertem Müll und für das Ausbessern des Asphaltbelages.

Dautel weiter: „Das ist eine saubere dauerhafte Lösung, wenn die Anfahrtssituation im Zuge der Straßensanierung ordentlich mit geregelt wird, haben wir für die nächsten 50 Jahre einen Häckselplatz der funktionieren müsste.“

Einladung an Erligheim, sich zu beteiligen

Die Gemeinde Erligheim war ebenfalls im Gespräch als es um eine Beteiligung von Nachbargemeinden am Häckselplatz ging. Bisher signalisierte die Erligheimer Verwaltung kein Interesse. Dautel betont trotzdem: „Wenn die Gemeinde Erligheim morgen kommt und sagt, wir würden gerne mitmachen, rennt sie bei uns einen offenen Häckselplatz ein.“

 
 
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