Harry Hagen steckt Niederlage ein Eilantrag wurde abgelehnt

Von Rena Weiss
Harry Hagens Eilantrag wurde vom Verwaltungsgerichtshof abgelehnt.⇥ Foto: Werner Kuhnle

Das Gericht entschied, dass Harry Hagens Tanzschule weiterhin geschlossen bleiben muss.

Am 2. November musste Harry Hagen seine gleichnamige Tanzschule in Bietigheim-Buch aufgrund der Corona-Verordnung erneut schließen. Wenige Tage versuchte der Unternehmer zu öffnen, doch er gab dem Druck seitens der Stadt und der Polizei nach und schloss seine Tanzschule (die BZ berichtete). Der Kampf um die Tanzschule ging jedoch in die nächste Runde. Mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hoffte Hagen, doch öffnen zu können. Zudem ging eine sogenannte Normenkontrollklage an das Verfassungsgericht, „um zu überprüfen, ob diese Verordnung überhaupt auf einer rechtlichen Grundlage steht und nicht gegen das Grundgesetz ist“, erklärte Hagen in einem Video, das er auf seiner Homepage veröffentlichte. Nun gab jedoch der Verwaltungsgerichtshof (VGH) bekannt, dass Hagen erneut eine Niederlage einstecken musste. "Die Enttäuschung ist riesig", sagt Hagen gegenüber der BZ.

Rund 30 Eilanträge gegen die seit dem 2. November geltende Corona-Verordnung der Landesregierung habe der VGH in den ersten beiden November-Wochen abgelehnt. Geklagt hatten neben Harry Hagen auch ein Restaurant, ein Hotel, ein Schwimmbad, ein Restaurant, ein Fitnessstudio, ein Kosmetik- und Nagelstudio, ein Prostitutionsbetrieb, ein Tattoostudio sowie ein Berufsmusiker und ein Konzertveranstalter. „Der 1. Senat hat zur Begründung wiederum darauf abgestellt, dass zwar offen sei, ob die Betriebsuntersagungen dem Parlamentsvorbehalt und dem Gleichbehandlungsgrundsatz entsprächen, jedoch die erheblichen Eingriffe in die Berufsfreiheit der Betriebsinhaber wegen der von der Bundesregierung beschlossenen Entschädigungsleistungen voraussichtlich verhältnismäßig seien“, heißt es in einer Pressemitteilung des VGH. Zudem heißt es vonseiten des Gerichtshof, dass diese Beschlüsse unanfechtbar seien.

„Ich könnte mich sicherlich zurücklehnen und sagen, ich nehme die 75 Prozent vom letzten Jahr, die wir als Zuschuss bekommen werden“, sagte Hagen im Video, „aber mir geht es ums Prinzip.“ In Tanzschulen, Fitnessstudios, Yogastudios und Restaurants kommen Infektionen am wenigsten vor, ist der Tanzlehrer überzeugt. „Aber wir dürfen sperren. Diese Maßnahmen scheinen mir absurd.“ Er werde weiterhin gegen diese Maßnahmen vorgehen. „Wir werden den Kampf nicht aufgeben und versuchen, was wir tun können.“ Doch die aktuelle Entwicklung mache dem Unternehmer Sorge: "Sie haben am Mittwoch das dritte Infektionsschutzgesetz durchgepeitscht und das in einer Geschwindigkeit, die ich noch nie erlebt habe. Ich habe das Gefühl, wir steuern in eine Richtung, die mit Demokratie nicht mehr allzu viel zu tun hat." Es bedeute, dass alles, was die Regierung jetzt anordnet ohne Widerspruch hingenommen werden muss, denn eine Klage dagegen sei nicht mehr möglich, so Hagen.

 
 
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