Historie 300 Milliarden Mark Steuer für einen Hund

Von Erwin Ruff
Die Hundesteuer wird in Württemberg seit mehr als 200 Jahren erhoben. Foto:  

Die Hundesteuer wird schon seit mehr als 200 Jahren erhoben. Während der Inflation 1923 wurde die Höhe astronomisch.

Alle Kommunen Baden-Württembergs sind entsprechend dem Kommunalabgabengesetz zur Erhebung einer Hundesteuer verpflichtet. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg beliefen sich im Jahr 2023 die Einnahmen aus der Hundesteuer auf 55,9 Millionen Euro. Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine kommunale Aufwandsteuer. Der Gemeinderat beschließt den Steuersatz und kann auch Sonderabgaben für die Mehrfachhaltung von Hunden sowie das Halten von als gefährlich geltenden Hunderassen festlegen. Weil jede Kommune den Steuersatz selbst festsetzt, unterscheidet sich dessen Höhe von Ort zu Ort. In Bietigheim-Bissingen wurden vor Kurzem die Steuerbescheide für 2026 verschickt (die BZ berichtete).

Herrschaftliche Hunde steuerfrei

Die Historie der Hundesteuer begann vor mehr als 200 Jahren. Die Steuer wurde im ehemaligen Königreich Württemberg mit der Königlichen General-Verordnung vom 6. Juli 1809 „Die Einführung einer Taxe auf die Hunde betreffend“ eingeführt. Diese jährliche Taxe betrug zwei Gulden je Hund. Steuerbefreit waren alle herrschaftlichen Hunde, alle Hunde der Mitglieder des Königlichen Hauses, des in Königlichen Diensten stehenden Jagd- und Forstpersonals sowie die von Jagdherren zur Ausübung der Jagd-Gerechtigkeit nötigen Hunde. Die Steuereinnahmen flossen in die Staatskasse. Weil es vor der Einführung dieser Taxe keine Aufzeichnungen über die Anzahl von Hunden gegeben hat, wurde „eine erste Aufzeichnung der Eigenthümer von Haus zu Haus durch eine Magistrats-Person vorgenommen.“

Auffallende Vermehrung

Schon neun Jahre später wurde die Hundesteuer wieder abgeschafft, als König Wilhelm im Königlichen Rescript vom 7. August 1818 „zur wahren Freude unsern getreuen Unterthanen“ verfügt hatte, dass er die Hunde-Taxe erlassen könne. Die Freude der Hundehalter währte aber nur kurz. Um einer „allzugroßen Vervielfältigung der Hunde entgegen zu wirken“, wurden die Gemeinden durch die Verordnung des Ministeriums des Innern vom 26. Oktober 1818 ermächtigt, für die Orts-Armenkasse für „jeden entbehrlichen Hund“ eine Hunde-Taxe von bis zu vier Gulden jährlich zu erheben. Weil sich die Hunde nach Erkenntnissen des Staates angesichts der Überlassung der Steuer an die Gemeinden „auffallend vermehrt haben“, wurde mit Gesetz vom 18. Juli 1824 die Hundesteuer mit vier Gulden je Hund wieder für die Staatskasse erhoben. Ein Viertel davon ging an die Orts-Armenkasse.

Durch das Finanzgesetz vom 1. Juli 1839 wurde die Hundesteuer auf zwei Gulden verringert. Offenbar war die abgesenkte Hundesteuer aber ursächlich dafür, dass der Bestand der Hunde wieder stark zunahm. Im „Gesetz in Betreff der Abgabe von den Hunden“ vom 3. Juli 1842 wurde die Abgabe deshalb wieder auf vier Gulden für jeden Hund festgesetzt. Für einen zweiten oder weiteren „Luxushund“ waren sechs Gulden fällig. Wer seinen Hund nicht angezeigt hatte, musste als Strafe den vierfachen Steuersatz zahlen. Die Orts-Armenkassen bekamen vom Staat die Hälfte des Steuerertrags überlassen. Nach der Einführung der neuen Währung mussten ab 1876 acht Mark an den Staat gezahlt werden.

Seit 1903 in kommunaler Hand

Während die Hundesteuer bisher zur Staatskasse erhoben wurde, brachte das „Gesetz betreffend die Besteuerungsrechte der Gemeinden und Amtskörperschaften“ vom 8. August 1903 eine Änderung zugunsten der Städte und Gemeinden, die nun die Hundesteuer in Höhe von acht Mark in eigener Regie erheben durften. Mit Gesetz vom 19. Mai 1920 wurde die Steuer auf 20 Mark erhöht. In der Zeit der Weltwirtschaftskrise und der Inflation, die 1923 ihren Höhepunkt erreicht hatte, verlor das Geld innerhalb von Tagen, am Schluss von Stunden, seinen Wert. Auch die Hundesteuer musste den inflationären Verhältnissen angepasst werden. So zahlte man beispielsweise in Löchgau Mitte August 1923 bereits 100.000 Mark, im Oktober betrug die Hundesteuer 25 Millionen Mark.

Der höchste Betrag war am 22. November 1923 erreicht, als der Gemeinderat beschloss, die Hundesteuer auf 300 Milliarden Mark anzuheben. Nachdem diese Hyperinflation von der Reichsbank Ende 1923 beendet werden konnte und die Währungsreform die Goldmark brachte, setzte der Löchgauer Gemeinderat die Steuer im April 1924 auf jährlich 20 Goldmark fest.

Keine Änderung in NS-Zeit

Im Dritten Reich von 1933–1945, einer Epoche mit allgegenwärtiger Gleichschaltung, bestand die Hundesteuer als örtliche Aufwandsteuer fort. Es gab keine reichsweite, einheitliche Einführung einer neuen Hundesteuer. Die Einnahmen flossen weiterhin in die allgemeinen kommunalen Haushalte.

Erhöhung in Bietigheim-Bissingen

Die Stadt Bietigheim-Bissingen rechnet in diesem Jahr laut dem Haushaltsplan 2026 mit Einnahmen von 228.000 Euro aus der Hundesteuer, nach 190.000 Euro im Vorjahr. Der Grund für die Mehreinnahmen: Der Gemeinderat hat im November auf Vorschlag der Stadtverwaltung eine Erhöhung dieser Steuer beschlossen, um die Leistungskraft des Ergebnishaushalts zu verbessern.  

 
 
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