Hohensteiner Bebauungsplan Ein fast fünfjähriges Verfahren

Von Birgit Riecker
Der Bebauungsplan „Sondergebiet Forschung Hohenstein Institute, Erweiterung“ ist jetzt fertig. Auf dem ehemaligen Gelände des Reit- und Fahrvereins entsteht zurzeit ein Parkhaus der Institute.⇥ Foto: Werner Kuhnle

Der Bebauungsplan „Sondergebiet Forschung Hohenstein Institute, Erweiterung“ konnte jetzt vom Gemeinderat als Satzung beschlossen werden.

Nicht ganz einfach zu entwickeln war der Bebauungsplan „Sondergebiet Forschung Hohenstein Institute, Erweiterung“. Jetzt hat ihn der Gemeinderat nach einem fast fünf Jahre dauernden Verfahren einstimmig als Satzung beschlossen. Das Erweiterungsgebiet mit rund vier Hektar liegt westlich der bestehenden Institute und wurde bislang vom Reitverein genutzt, der nun in Richtung Hofen umziehen musste.

Das Gebiet liegt nicht im geltenden Flächennutzungsplan, aber in einem regionalen Grünzug, und musste daher erst mit Hilfe eines Zielabweichungsverfahrens für eine Bebauung freigegeben werden. Der Natur- und Artenschutz stellte dabei hohe Anforderungen: Ein Defizit von 132 300 Öko-Punkten entstand und musste mit einem Alt- und Totholzkonzept mit Waldrefugien ausgeglichen werden.

Nisthilfen angebracht

Außerdem mussten mindestens elf Nisthilfen für Rauchschwalben, sechs Nisthilfen für Hausrotschwanz und Haussperling, zwei Meisenhöhlen, ein Schleiereulen-Nistkasten und zwei Fledermauskästen zum Ausgleich angebracht werden.

Im Plangebiet gab es auch Änderungen: So wurden ein zusätzlicher Fußweg geplant, die Bezugshöhe im südöstlichen Bereich um 0,5 Meter erhöht, und das Parkhaus darf nun zwölf statt nur zehn Meter hoch werden. Eine Richtfunktrasse wurde gesichert, der Arbeitsstreifen für die geplante Gasleitung verbreitert und Gehölzstrukturen ausgewiesen und gesichert. Private Einwendungen gab es beispielsweise zur Verkehrsführung, zu Lichtverschmutzung und zu Lärmemissionen. Verkehrsrechtliche Regelungen sind aber nicht Teil des Bebauungsplans. Die Stadt wird die Verkehrszahlen nach Inbetriebnahme des Parkhauses überprüfen und gegebenenfalls handeln.

 
 
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