Bietigheim-Bissingen Stadt will Wettbüro verhindern

Von Uwe Mollenkopf
Soll frei von Vergnügungsstätten bleiben: die Stuttgarter Straße beim Hotel Funk. Foto: Martin Kalb

Mit dem Mittel einer Veränderungssperre sollen unerwünschte Entwicklungen in der Stuttgarter Straße und darüber hinaus ausgebremst werden.

Fachleute sprechen vom „Trading Down“-Effekt. Gemeint ist ein kontinuierlicher Niedergang eines Standorts mit Ladenleerständen und Billiganbietern beziehungsweise Vergnügungsstätten statt hochwertigen Geschäften. Um dem entgegenzuwirken, gibt es in Bietigheim-Bissingen eine Vergnügungsstättenkonzeption, welche Spielhallen und ähnliche Betriebe auf die Innenstadt beschränkt, und auch das nur unter bestimmten Auflagen. Dennoch gibt es immer wieder Versuche, diese Konzeption zu umgehen. So sah sich der Gemeinderat jüngst veranlasst, als Gegenmaßnahme für das Areal „Stuttgarter Straße, Hans-Stangenberger- und Austraße“ eine Veränderungssperre zu verhängen.

Der Anlass: Im Gebäude in der Stuttgarter Straße 86, in dem sich das Hotel Funk und ein Asia Restaurant befinden, möchte ein Betreiber gerne ein Wettbüro einrichten und hat dafür einen Antrag bei der Stadtverwaltung gestellt. Nach Aussage von Anette Hochmuth, der Sprecherin der Stadt Bietigheim-Bissingen, geht es dabei um die Umgestaltung der ehemaligen Commerzbank-Filiale. Die Stadt hat darauf bereits vor mehr als einem Jahr reagiert, indem sie dem Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplans für das ganze umliegende Gebiet vorschlug. Dieser stimmte dem Vorhaben im Dezember 2018 zu.

Aktuell sind in dem Gebiet, das faktisch einem Mischgebiet entspricht, laut Verwaltung Vergnügungsstätten planungsrechtlich zugelassen. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplans sollen künftig ausschließlich Nutzungen ohne „Störcharakter“ für das vorhandene Wohnen zulässig sein. Damit soll die im Juni 2012 beschlossene Vergnügungsstättenkonzeption umgesetzt werden. Diese komme generell in allen Bebauungsplänen zur Anwendung, die zur Bearbeitung anstehen oder in denen sich entsprechende Entwicklungen zur Eröffnung neuer Vergnügungsstätten zeigen, so Hochmuth.

Ziel der Planung ist es, das Plangebiet zwischen Stuttgarter Straße, Hans-Stangenberger- und Austraße als Wohnstandort zu stärken und auch die Nutzung der nahe gelegenen Aurain-Realschule-Schule nicht zu beeinträchtigen. Einem „Trading-Down-Effekt“ soll entgegengewirkt werden, heißt es in der Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans. Die Planung soll zudem nicht störendes Gewerbe sichern und Aussagen zur Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben entsprechend der Einzelhandelskonzeption vom April 2017 treffen. Aufgrund der Werbewirksamkeit der Stuttgarter Straße und dem bereits von Werbeanlagen und Verkehrsschildern überfrachteten Straßenraum, sollen darüber hinaus Regelungen zu Werbeanlagen mit in den Bebauungsplan aufgenommen werden.

Geltungsdauer: zwei Jahre

Allerdings: Die Frist für die Zurückstellung des Wettbüro-Baugesuchs läuft am 9. Januar dieses Jahres aus, und die städtebauliche Planung ist noch nicht abgeschlossen. Damit die planerischen Ziele nicht auf diese Weise unterlaufen werden können, hat der Gemeinderat deshalb noch im Dezember die Veränderungssperre beschlossen, die eine Dauer von zwei Jahren hat.

Bis dahin kann die Verwaltung also in Ruhe ihre Bebauungsplanung fertigstellen, ohne fürchten zu müssen, dass durch die Eröffnung eines Wettbüros oder anderer Vergnügungsstätten inzwischen Fakten geschaffen werden.

 

 
 
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