Ingersheim Angeklagter gesteht Molotow-Tat

Von Lisa Lorenz
Neben dem Angeklagten sagte auch der Nachbar der Klägerin als Zeuge in Heilbronn aus Foto: /Rena Weiss

Dem Mann wurde zur Last gelegt, einen Molotowcocktail auf die Terrasse seiner Ex-Freundin geworfen zu haben. Nun hat er die Tat gestanden, bestreitet jedoch den versuchten Mord.

Ich habe noch nie in meinem Leben eine Frau bewusst verletzt oder auch nur mit dem Gedanken gespielt.“ Mit diesen Worten beginnt der Angeklagte am dritten Prozesstag seine verschriftlichte Aussage. Er steht wegen einer Anklage des versuchten Mordes vor Gericht, nachdem er Ende Juni 2025 in Ingersheim einen Molotowcocktail auf die Terrasse der Klägerin, seiner Ex-Freundin, geworfen haben soll.

Nachdem am ersten Prozesstag die Anklage verlesen worden und der zweite Termin dem Bundeszentralregisterauszug des Angeklagten gewidmet war, führte er nun die gemeinsam mit seinen Verteidigern angefertigte schriftliche Aussage fort: Der zum Tatzeitpunkt 46-Jährige gab zu, den Molotowcocktail geworfen zu haben – einen Schaden oder gar einen Mord habe er jedoch nicht gewollt. Er habe seiner Ex-Freundin lediglich einen Schrecken einjagen wollen und die Glasflasche mit dem entzündbaren Inhalt deshalb bewusst in eine betonierte Ecke des Hauses geworfen.

Zu der Beziehung mit der Klägerin gab er an, dass diese von den Alkoholrückfällen der Ex-Partnerin geprägt gewesen sei. Mitte April 2025 sei es dann zur Trennung gekommen, als zusätzlich das Gerücht der Prostitution der Frau im Raum stand.

Sie habe die Trennung jedoch nicht akzeptiert und den Angeklagten in Ruhe gelassen, sondern ihn ständig belästigt und ihm gedroht. Auch der Ex-Mann der Klägerin habe ihn und seine Tochter per WhatsApp bedroht. Daraufhin sei der gelernte Koch zur Polizei gegangen, die ihm jedoch nicht habe helfen können.

Molotowcocktail in Garage gebastelt

Aus Wut und weil er weder Alkohol noch Cannabis zur Hand hatte, um sich zu beruhigen, habe er dann in seiner Garage den Molotowcocktail gebastelt, sei zum Haus der Ex-Partnerin und habe dort, versteckt hinter einem Gebüsch, die Flasche geworfen. In der Wohnung war zwar Licht an, seine Ex-Partnerin habe er aber nicht gesehen. Er beobachtete die Terrasse nicht weiter und ging direkt wieder, so der Angeklagte.

Im Anschluss an die Aussage des Angeklagten fand auf den Wunsch seines Verteidigers hin ein Rechtsgespräch statt. In diesem forderte der Verteidiger eine Bewährungsstrafe, da kein Tötungsvorsatz vorliege und auf der Terrasse der Klägerin nichts gebrannt habe.

Staatsanwaltschaft beharrt auf Tötungsvorsatz

Die Staatsanwaltschaft beharrte jedoch auf der Prüfung unter dem Gesichtspunkt des versuchten Mordes und sah weiterhin einen Tötungsvorsatz, auch wegen der Drohnachrichten, die der Täter im Vorhinein an seine Ex-Freundin geschickt hatte, in denen er ihr Mord androhte. Der Verteidiger relativierte diese Nachrichten mit der Aussage, dass diese nicht so gemeint gewesen seien.

Ein Zeuge, der im Anschluss befragt wurde, lebt im gleichen Haus wie die Ex-Partnerin, in der darüberliegenden Wohnung. Er berichtete, dass er von seiner Schwester geweckt wurde, nachdem Rauchmelder angesprungen waren und sich in deren Wohnung aufgrund eines offenen Fensters bereits Rauch angesammelt hatte. Sie seien dann zur Nachbarin gegangen, die bereits versuchte, den Brand auf ihrer Terrasse zu löschen.

Mit dem Gartenschlauch habe der Zeuge es dann geschafft, das Feuer zu löschen – bis auf eine Glasflasche, die nach dem Löschen immer wieder Feuer fing und erst durch den Feuerlöscher des hinzugekommenen Vermieters gelöscht werden konnte. Die Ex-Partnerin soll zum Zeugen gesagt haben, dass ihr Ex-Freund ein Feuer gelegt habe.

Nicht nur die Klägerin schien den Angeklagten als Täter vermutet zu haben: Auch der Zeuge gab an, ihn im Verdacht gehabt zu haben, nachdem er bereits von der Trennung und den darauffolgenden Drohnachrichten gehört hatte. Nach der Aussage des Zeugen bat der Angeklagte darum, etwas sagen zu dürfen, und entschuldigte sich bei ihm für das, was passiert war.

Der Prozess wird am 28. Januar fortgesetzt.

 
 
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